Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit befinde ich mich in einer verzwickten Lage.
Ich habe eine Bankausbildung absolviert (2,5 Jahre) und danach ein Jahr dort gearbeitet.
Nun studiere ich.
Die Bankausbildung und das weitere Arbeiten war zu kurz, als dass es mich für elternunabhängiges Bafög qualifizieren würde.
Allerdings habe ich gelesen, dass nach meiner abgeschlossenen Ausbildung, aus welcher ich mich theoretisch nun selbst finanzieren kann, meine Eltern nicht mehr für mich unterhaltspflichtig sind.
Bedeutet, dass ich mich für Elternabhängiges Bafög bewerben muss, wobei ich dort abgelehnt werde, gleichzeitig aber keine Unterhaltsansprüche mehr stellen darf.
Liege ich damit richtig?
Nur falls ja: Könnte diese Argumentation hergenommen werden, um mich für Wohngeld zu bewerben?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!
-- Editiert von User am 14. Dezember 2024 11:30
Ausbildung dann Studium, kein elternunabhängiges Bafög und kein Anspruch auf Eltern-Unterhalt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Das dürfte auch korrekt sein.ZitatAllerdings habe ich gelesen, dass nach meiner abgeschlossenen Ausbildung, aus welcher ich mich theoretisch nun selbst finanzieren kann, :
Unterhaltspflicht durch Eltern endet iaR nach dem Ende der ersten Ausbildung.
Vermutlich ja.ZitatLiege ich damit richtig? :
(Eltern dürfen freiwillig Unterhalt leisten...)
Auf Wohngeld/Mietzuschuss sehe ich keinen Anspruch, wenn gar kein Einkommen vorliegt.
Elter schulden grundsätzlich eine Ausbildung, nach Schuldabschluss, die zügig durchgeführt werden muss. Ein Wechsel (Umorientierung) ist möglich.
So, Du hast nach dem Schulabschluss zügig eine Ausbildung nicht nur begonnen, sondern auch abgeschlossen. Damit ist der Finanzierungsanspruch gegen die Eltern eigentlich nicht mehr existent. Eine Ausnahme wäre, wenn das "aufstockende" Studium eben diese Ausbildung quasi als Vorläufer voraussetzt. Etwa so: Realschulabschluss + Ausbindung zur Erzieherin + Studium Sozialpädagogik. Ohne Abi ist hier eben die Ausbildung erforderlich, ein integrierter Abschnitt des gesamten Konzepts. Von so einer Situation lese ich hier bei Dir aber nichts.
Hinzu kommt noch, dass sich ja das Studium nicht an die Ausbildung anschließt; da haben wir keine Zügigkeit.
In Deinem Fall ist es also völlig einerlei, ob Du noch Bafög beantragst oder nicht, was einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern angeht. Ein Anspruch gegen die Eltern kann nicht durch eine Bafög-Ablehnung begründet werden.
wirdwerden
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ZitatAuf Wohngeld/Mietzuschuss sehe ich keinen Anspruch, wenn gar kein Einkommen vorliegt. :
Stimmt, habe ich vergessen:
Ich übe einen Minijob bis zur Maximalgrenze (derzeit 538€) aus
ZitatIn Deinem Fall ist es also völlig einerlei, ob Du noch Bafög beantragst oder nicht, was einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern angeht. Ein Anspruch gegen die Eltern kann nicht durch eine Bafög-Ablehnung begründet werden. :
Danke für die Antwort, allerdings war meine Frage eine leicht andere.
Dass ich keine Ansprüche mehr an meine Eltern habe, ist mir im Prinzip bewusst, ich wollte das nur bestätigt haben.
Mir geht es mehr darum, ob ich in diesem Fall Wohngeld beantragen darf.
Denn ansonsten sehe ich in keinster Form die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung (Studiendarlehen / Stipendum ausgeschlossen)
Es ist doch seltsam, dass ich keinen Anspruch mehr auf Geld meiner Eltern habe, allerdings beim Bafög-Amt Elternabhängiges Bafög beantragen muss, oder?
-- Editiert von User am 14. Dezember 2024 13:06
-- Editiert von User am 14. Dezember 2024 13:07
Für was solltest Du elternunabhängiges Bafög beantragen müssen? Mach mich schlau.
wirdwerden
ZitatFür was solltest Du elternunabhängiges Bafög beantragen müssen? :
Da ich 25 geworden bin, muss ich meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen, bekomme außerdem kein Kindergeld mehr, das sind zusätzliche Monatliche Kosten von 370€.
Darüber hinaus auch noch meine Miete und Lebensunterhalt. Der war davor schon eher Richtung Linseneintopf.
Elternunabhängig wäre schön, wenn man rechtlich keinen Unterhalt der Eltern mehr beanspruchen darf.
Wieso sollte es noch Elternabhängig sein?
Du verdienst monatlich 538,-? Und wie hoch sind deine Wohnkosten?ZitatIch übe einen Minijob bis zur Maximalgrenze (derzeit 538€) aus :
Wer zahlt deine Kranken/-Pflegeversicherung? Bist du noch familienversichert?
Jeder darf jeden Antrag stellen...insofern ist deine Frage leicht komisch. Abgelehnt werden Anträge, wenn kein Anspruch besteht... auch verständlich, oder?
Eigentlich ist nur diese Frage seltsam. Wer meint, dass du ---musst--?ZitatEs ist doch seltsam, dass ich keinen Anspruch mehr auf Geld meiner Eltern habe, allerdings beim Bafög-Amt Elternabhängiges Bafög beantragen muss, oder? :
Interessiert doch gar nicht, was er verdient, oder wovon der lebt. Nochmals ganz langsam:
1. Die Eltern müssen das Studium nicht finanzieren.
2. Elternunabhängiges Bafög hat gewisse Voraussetzungen, z.B. 5-jährige Berufstätigkeit. Erfüllt man nicht.
3. Bürgergeld scheidet aus, weil man ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Es gibt Situationen, in denen man seine Vorstellungen der Lebensgestaltung eben selbst finanzieren muss.
wirdwerden
ZitatElternunabhängig wäre schön, wenn man rechtlich keinen Unterhalt der Eltern mehr beanspruchen darf. :
Wieso sollte es noch Elternabhängig sein?
Weil sich da Familenrecht und Sozialrecht unterscheiden und entgegenstehen.
Du kannst einfach elterabhängiges Bafög beantragen und das Formblatt (bitte selber nachgucken) ausfüllen, in dem du um Vorleistung bittest, da die Eltern Unterhalt verweigern. Dann wird das Amt sich darum kümmern und die Eltern zur Stellungnahme auffordern. Entweder klagt dann das Amt gegen die Eltern oder sie stelle nfest, dass die Eltern tatsächlich nicht mehr zu Utnerhalt verpflichtet sind und du bekommst dann elternunabhängiges Bafög.
Oder du wartest bist du die Voraussetzungen erfüllst.
Baut denn dein Studium auf die Banklehre auf und hast du diesen Weg im Voraus mit deinen Eltern be/abge-sprochen? Das wäre dann eine Möglichkeit, dass du doch noch Unter halt von den Eltern bekommen würdest.
ZitatAbgelehnt werden Anträge, wenn kein Anspruch besteht... auch verständlich, oder? :
Nee, versteh ich leider nicht, weil ich dumm bin. Aber trotzdem danke!
ZitatWeil sich da Familenrecht und Sozialrecht unterscheiden und entgegenstehen. :
Du kannst einfach elterabhängiges Bafög beantragen und das Formblatt (bitte selber nachgucken) ausfüllen, in dem du um Vorleistung bittest, da die Eltern Unterhalt verweigern. Dann wird das Amt sich darum kümmern und die Eltern zur Stellungnahme auffordern. Entweder klagt dann das Amt gegen die Eltern oder sie stelle nfest, dass die Eltern tatsächlich nicht mehr zu Utnerhalt verpflichtet sind und du bekommst dann elternunabhängiges Bafög.
Oder du wartest bist du die Voraussetzungen erfüllst.
Baut denn dein Studium auf die Banklehre auf und hast du diesen Weg im Voraus mit deinen Eltern be/abge-sprochen? Das wäre dann eine Möglichkeit, dass du doch noch Unter halt von den Eltern bekommen würdest.
Vielen Dank, da werde ich mal weiter recherchieren!
Sieht so aus, als würde das meine Frage beantworten!
Das Studium baut nicht auf der Lehre auf, das hätte ich in der Frage oben schreiben müssen.
-- Editiert von User am 14. Dezember 2024 14:21
Wenn Wohngeld beantragt werden will/soll/darf... dann schon. Geht hier aber schnell: Der Antrag erübrigt sich, denn Einkommen aus Minijob (unsicher) und Ausgaben für KV+Wohnkosten+LU bringt keinen Wohngeldanspruch.ZitatInteressiert doch gar nicht, was er verdient, oder wovon der lebt. :
Die verweigern ?Zitatda die Eltern Unterhalt verweigern. :
Dafür sind mE die Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine evtl. Voraus-Zahlung würde dann zurückgefordert.Zitatdu bekommst dann elternunabhängiges Bafög. :
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/elternunabhaengige-foerderung/elternunabhaengige-foerderung.html
??ZitatOder du wartest bist du die Voraussetzungen erfüllst. :
Daraus ergibt sich nun mal kein Anspruch auf BAföG-Leistungen. Evtl. hättest du das mit dem Studium eher überlegen sollen.ZitatDa ich 25 geworden bin, muss ich meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen, bekomme außerdem kein Kindergeld mehr, das sind zusätzliche Monatliche Kosten von 370€. Darüber hinaus auch noch meine Miete und Lebensunterhalt. . :
Oder du begibst dich in die Erwerbstätigkeit. Mit Ausbildung und erster Berufserfahrung sollte das zu wuppen sein. Und ein selbst finanziertes Studium dann evtl. ---nebenbei--.
@Anami:
Laut Familienrecht hat der TO keinen Anspruch mehr auf Unterhalt durch die Eltern.
Im Sozialrecht, bzw in den Bafög-Richtlinien ist es wieder anders geregelt. Die Voraussetzungen für das elternunabhängige Bafög werden nicht erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann totzdem elternunabhängiges Bafög gezahlt werden.
Der Weg führt über den normalen Bafög-Antrag. Dieser kann nicht abgelehnt werden ,weil im Grunde nach Anspruch auf Bafög besteht, nur die Höhe sozusagen strittig wäre.
Bein normalen Bafög lässt sich ein Antrag auf Vorausszahlung stellen (dann wird der Höchstbetreg ausgezahlt, unabhängig von der eigentlichen Berechnung und der Höhe, die die Eltern angeblich leisten müssten)
Bei der Vorausszahlung muss der Antragsteller angeben, warum diese beantragt wird. Der Grund ist zu beweisen, hier eben "die Eltern verweigern eine weitere Unterhaltzahlung und sind familienrechtlich dazu auch nicht verpflichtet". Die Eltern können das direkt mitteilen oder warten bis sie Post bekommen.
Danach entscheidet die bewilligende Stelle, ob sie per Klage gegen die Eltern vorgeht und den errechneten Betrag erstreitet oder eben der Argumentation der Eltern folgt und den Höchstbetrag auszahlt. Dabei kann auch beschlossen werden, dass es eben als elternunabhängiges Bafög als Ausnahmefall gewertet wird (macht in der Praxis aber keinen Unterschied
Woher weißt du das? Was und wie studiert der TE ? Und seit wann?ZitatDieser kann nicht abgelehnt werden ,weil im Grunde nach Anspruch auf Bafög besteht :
Ja, diese kann ich nicht erkennen.ZitatUnter bestimmten Voraussetzungen kann totzdem elternunabhängiges Bafög gezahlt werden. :
ZitatZitat (von ratlose mama): :
Dieser kann nicht abgelehnt werden ,weil im Grunde nach Anspruch auf Bafög besteht
Woher weißt du das? Was und wie studiert der TE ? Und seit wann?
Zitat (von ratlose mama):
Unter bestimmten Voraussetzungen kann totzdem elternunabhängiges Bafög gezahlt werden.
Ja, diese kann ich nicht erkennen.
Laut eigener Aussage studiert der TO etwas, was nicht auf der Banklehre aufbaut. Daher keinen Anspruch auf Unterhalt, aber eben durchaus Anspruch auf Bafög, da ja die Altersgrenze noch lange nicht erreicht. Das REcht Bafög zu bantragen hat erstma jeder Student im Erststudium.
Da die Eltern eben nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sind und grundsätzlich der Anspruch auf Bafög besteht, wir der TO Bafög in voller Höhe bekommen. Kannst du dann elternabhängig oder elternunabhängig bezeichnen. Ändert aber nicht an der Höhe ;-)
Du kannst auch gerne mal unter dem stichwort Studis und online suchen, da wird genau dieser Fall unter dem Stichpunkt elternunabhängiges Bafög und Vorausleistung beschrieben
Nein, @ratlose Mama, es ist nicht egal, ob man von elternabhängigem oder elternunabhängigem Bafög spricht bzw. schreibt. Die beiden Förderungsarten bauen auf unterschiedlichen Sachverhalten auf; das einzige, was ihnen gemeinsam ist, ist, dass es um Geld geht, welches zur Finanzierung einer Ausbildung zur Verfügung gestellt wird.
Wenn Du eine Bluse kaufen willst, und eben diese Absicht in einem Laden äußerst, und der Verkäufer Dir eine Hose anbietet, dann wirst Du das auch nicht unter dem Hinweis akzeptieren, es sei doch völlig einerlei, wie man das Teil nenne, Bekleidungsstück sei Bekleidungsstück.
wirdwerden
Dazu meine ich: Jaja, nicht nur im Erststudium, sondern auch im 2.-oder 3.Studium. WEIL das Antragstellen das gute Recht eines jeden Studierenden ist... als Grundrecht...stimmts?ZitatDas REcht Bafög zu bantragen hat erstma jeder Student im Erststudium. :
Der TE kann den bürokratischen Wust gern beackern. Er läuft aber Gefahr, dass eine evtl. Vorausleistung recht schnell wieder zurückgefordert wird. Sogar schneller, als sie bewilligt würde.
Du meinst, es gäbe im Voraus 992,- mtl. ab Antragstellung?ZitatÄndert aber nicht an der Höhe ;-) :
Das würde ich gern als gesichert an etliche Studierende weitergeben. Allein, mir fehlt der Glaube.
Die hangeln sich von Job zu Job, suchen die preiswerteste Wohnmöglichkeit, uswusf, die reisen in der vorlesungsfreien Zeit nicht in die Welt...
Die haben nämlich den klassischen Weg... Schule-Berufsausbildung-Erwerbstätigkeit gewählt... sind noch U30, aber Ü25 und haben inzwischen (warum auch immer) ein Studium begonnen...die Eltern sind raus als Unterhalter.
Laut dieser Webseite gilt:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
Zitat:
Elternunabhängiges BAföG gibt es zusammengefasst in folgenden Fällen:
...
Wenn du die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllst, deine Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG deine Ausbildung gefährdet wäre.
Ja, ich denke, wir haben alle diese Ausführungen auf dieser Website gelesen.ZitatLaut dieser Webseite gilt: :
Es geht mE gar nicht um eine Gefährdung der Ausbildung, wenn BAföG nicht geleistet würde.
Diese Bedingung gilt mE für die erste Ausbildung nach Schulabschluss, nach § 11(3) BAföG..
Oder es müsste eine andere Bedingung erfüllt sein ( 3+3+=6-Regel):
Elternunabhängig gefördert werden kannst du auch dann, wenn du eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und danach (Reihenfolge ist zwingend!) noch so lange erwerbstätig warst (oder andere anerkannte Zeiten vorweisen könnt), dass du mit Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zusammen auf mindestens sechs Jahre kommst.
Trifft nicht zu.
Es bleibt mE bei der Regelungslücke.
Und deshalb Punkt 5 in dieser Website--- die Vorausleistungsvariante...betrifft den Fall einer zweiten Ausbildung, für die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Die aufgelisteten Randbedingungen dafür müssen aber erfüllt sein, was ich noch nicht sehe.
Die Antwort zu Wohngeld--- jetzt gäbe es keins.
ZitatEs geht mE gar nicht um eine Gefährdung der Ausbildung, wenn BAföG nicht geleistet würde. :
Diese Bedingung gilt mE für die erste Ausbildung nach Schulabschluss, nach § 11(3) BAföG..
Das ist die Frage ...
Ich würde auf jeden Fall erst mal beantragen.
Schadet ja nicht.
-- Editiert von User am 17. Dezember 2024 16:09
Spielen die vielen Randbedingungen und Varianten etwa keine Rolle?ZitatDas ist die Frage ... :
Warum sind sie dann so ausführlich aufgelistet, dass man herausfinden kann, was zutrifft/was nicht zutrifft/was übrig bleibt...?
Hinweis auf der Website:
Die Varianten mit Erwerbstätigkeit vor der nun zu fördernden Ausbildung haben etwas mehr Randbedingungen. Und es gibt noch ein paar weitere Ausnahmen, bei denen die Eltern keine Rolle spielen …
Es wäre kein Schaden, die Vorausleistung wieder zurückzahlen zu müssen?ZitatSchadet ja nicht. :
Verstehe ich nicht... Das klingt ja eher wie: Erstmal staatl. Gelder abgreifen soviel wie möglich, dann eben Schulden nicht zurückzahlen können und uU jahrelang Rechtsstreite mit Behörden führen?
Nun ja, wer solches Antragstellen mag...
Ich würde ganz normal Bafög beantragen.
Dann merkt man ja, was Sache ist.
Wird es dann abgelehnt, kann man nachfragen und sich nach Alternativen erkundigen.
Ich verstehe sowieso nicht, wieso man nicht bei solchen Fragen direkt beim Bafög-Amt nachfragt.
Die sind dort recht kompetent und hilfsbereit, nach meiner Erfahrung.
ZitatDu kannst einfach elterabhängiges Bafög beantragen und das Formblatt (bitte selber nachgucken) ausfüllen, in dem du um Vorleistung bittest, da die Eltern Unterhalt verweigern. Dann wird das Amt sich darum kümmern und die Eltern zur Stellungnahme auffordern. Entweder klagt dann das Amt gegen die Eltern oder sie stelle nfest, dass die Eltern tatsächlich nicht mehr zu Utnerhalt verpflichtet sind und du bekommst dann elternunabhängiges Bafög. :
Abend zusammen. Das hier war die Lösung! "Ratlose Mama", ich danke dir herzlichst! Habe den Bescheid für Höchstsatz an Bafög bekommen, und kann weiterstudieren, yeah!
Das war möglich, weil ich
1. etwas thematisch anderes als in meiner abgeschlossen Ausbildung studiere und
2. Vor (und während) der Ausbildung noch keine Studienpläne hatte.
Also nochmal vielen Dank für diese grandiose Antwort!
Danke für die Rückmeldung.
...wieder was gelernt.
...und dass das BAFöG-Amt das so schnell (innerhalb max. 6 Wochen) geprüft und bewilligt hat--- einfach Klasse.
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