Ausbildung und Bürgergeld/H4

17. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung und Bürgergeld/H4

Moin,

mal angenommen man hat eine absolvierte Ausbildung zum Informatiker (Fachhochschule, B.Eng). Ein paar Jahre nach der Ausbildung geht man psychisch an diesem Beruf zu Grunde, man war auch schon bei mehreren Psychologen die einem das partout nicht attestieren wollten und sie keinen Handlungsbedarf sahen - man selber das aber vollkommen anders sieht.

Trotzdem sieht man sich gezwungen den Beruf zu wechseln. Man hat sich für einen Ausbildungsberuf entschieden und in verschiedenen Firmen Praktika gemacht. Das Angebot in der Umgebung ist nicht besonders gut und keiner der Betriebe hat einem (aus den verschiedensten Gründen) zugesagt.

Man beschließt eine Umschulung in einer Bildungseinrichtung selber zu finanzieren. Die Konsequenz ist jedoch, dass die Ersparnisse fast gänzlich aufgebraucht werden und man in dieser Zeit kein Einkommen hat.

Besteht nun der Anspruch auf ALG2 bzw. evtl. demnächst Bürgergeld? BAB, BAföG etc. fallen alle raus. Bildnungsgutschein wird mir ebenfalls nicht gewährt. Die Rechner im Internet sagen mir "ja", jedoch fragen die nicht nach den Gründen für die Unterstützung.

Es sind mir bisher keine Unterstützungsmöglichkeiten, außer einem teuren Bankkredit bekannt.

Danke für eure Einschätzung!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da man der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, dürfte auch kein entsprechender Anspruch bestehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

(Mehrfachpost)

-- Editiert von User am 17. November 2022 17:35

-- Editiert von User am 17. November 2022 17:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

(Mehrfachpost)

-- Editiert von User am 17. November 2022 17:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Besteht nun der Anspruch auf ALG2 bzw. evtl. demnächst Bürgergeld?
Ich meine, wenn man trotz der Umschulung mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann, besteht der ALG2-Anspruch.
Die Umschulung an der Bildungseinrichtung dürfte keine dem Grunde nach förderfähige sein.

Zitat (von BenS123):
Die Rechner im Internet sagen mir "ja",
Was gibst du denn ein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was gibst du denn ein?


Gehälter, Nebenkosten - was eben abgefragt wird. Es gibt aber halt keine inhaltliche Beurteilung.

Zitat (von Anami):
Ich meine, wenn man trotz der Umschulung mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann, besteht der ALG2-Anspruch.
Die Umschulung an der Bildungseinrichtung dürfte keine dem Grunde nach förderfähige sein.


Was bei einer Vollzeit Umschulung vermutlich nicht geben ist. Und die Umschulung ist förderfähig - nur halt nicht für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Antwort steht in § 7 Absatz 5 und 6 SGB II. Wenn es sich um eine dem Grunde nach (d. h., dass ein normaler Azubi für die Ausbildung Bafög bekommen könnte) bafögfähige Ausbildung handelt, Bafög aber z. B. abgelehnt wird, weil man eine zweite Ausbildung nicht fördert, besteht kein Anspruch auf ALG2 (oder später Bürgergeld).

Nur, wenn Bafög aufgrund Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, würde ein Anspruch bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Es gibt aber halt keine inhaltliche Beurteilung.
Bei ALG-2-Rechnern finde ich das logisch.
Zitat (von BenS123):
Was bei einer Vollzeit Umschulung vermutlich nicht geben ist.
Bei Vollzeit-Umschulung oder Vollzeitbeschäftigung mit zB 8 Std. an 5 Werktagen kann eine Erwerbstätigkeit von 3 Std. tgl. durchaus gegeben und möglich und machbar sein.

Aber das ist jetzt nicht relevant.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.029 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.