Ausbildung und hartz4

1. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kiba
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Ausbildung und hartz4

Hallo liebe Forumgemeinde!

Ich habe da mal eine Frage.. Ich hab nun endlich meine Ausbildung ab August bekommen.. :) Jetzt hab ich folgendes Problem dass ich wohl das ALG2 von August zurückzahlen muss, was ja auch an sich in Ordnung ist.. Aber leider zahlt mein Ausbilder erst am 15. des Folgemonats den Lohn aus, d.h. für August im September. Ich hoffe zwar, dass der BAB Antrag recht rasch geht und ich den Betrag Ende August habe. Da ich aber davon nicht alles zahlen kann wollte ich Fragen ob wer Erfahrung hat, dass es vielleicht möglich ist das ALG2 noch für den August als Vorausleistung o.ä. zu bekommen? Dann aber anteilig berechnet an Hand des BAB Zuschuss Ende August. Weiß wer ob das möglich ist oder ist man ab ersten Ausbildungstag generell ausgeschlossen?

Lg, Kiba

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Sachbearbeiter in der ArGe, der für die Rückzahlung zuständig ist, wird sicher verstehen, dass Sie die Summe jetzt nicht zurückzahlen können. Sie können auch Ratenzahlung vereinbaren.
Ab Beginn der Ausbildung hat die ArGe nichts mehr mit Ihnen zu tun, dann ist die BAB-Stelle zuständig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kiba
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen Dank für die Antwot @hamburgerin!

1x Hilfreiche Antwort

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