Alsoooo,
ich bin 27 und fange demnächst eine Ausbildung an (vorher längere Zeit studiert, dann doch abgebrochen), bekomme im 1. Lehrjahr 460 € brutto (ist ja dann ne Erstausbildung, oder?). Werde deswegen auch von Bremen nach Hamburg umziehen.
Meine Eltern sind beides Beamte, daher kann ich die Ausbildungsbeihilfe wahrscheinlich knicken, oder? (Anrechnung des Elterneinkommens) Wären dann meine Eltern unterhaltspflichtig? Oder sind sie es nur bis zu meinem 28. Geburtstag? Oder doch länger? Könnte ich dann danach (also ab dem 28. Lebensjahr) evtl Ausbildungsbeihilfe beantragen?
Was könnte ich sonst noch so beantragen, Wohngeld sowie Beihilfe zum Lebensunterhalt dürften doch entfallen während einer Ausbildung, oder?
Wie ihr merkt: Ich bin verwirrt und planlos. Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
MfG,
lalelu
Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe zum Lebensunterhalt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Wie lange hattest du studiert, hast du zwischen Abbruch und geplanter Ausbildung gearbeitet?
Deine Eltern sind dir auf Grund deines Alters nicht mehr für eine Ausbildung unterhaltspflichtig, sondern nur bei Bedürftigkeit (Bezug von Sozialhilfe). Allgemein besteht die Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahr. Daher müsste BAB genauso wie BAföG auf dem Umweg von Vorausleistung möglich sein.
ca. 6 Jahre studiert, dazwischen nicht gearbeitet.
was heisst denn "auf dem umweg der vorrausleistung"?
danke im vorraus!
EDIT: zusammengefasst, da ich "zu alt" bin, müssen meine eltern nicht mehr zahlen, sondern ich hab wahrscheinlich anspruch auf ausbildungsbeihilfe?
-- Editiert von lalelu am 26.07.2004 04:48:48
-- Editiert von lalelu am 26.07.2004 04:51:07
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http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb03/sgb03x072.htm
§ 72
Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe
(1) Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, oder kann das Einkommen der Eltern nicht berechnet werden, weil diese die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen, und ist die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder des Lebenspartners im Bewilligungszeitraum, gefährdet, so wird nach Anhörung der Eltern ohne Anrechnung dieses Betrags Berufsausbildungsbeihilfe geleistet. Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund abgesehen werden.
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Danke für die Antwort, sie trifft allerdings nicht wirklich den Kern meines "Problems"..
ich fasse nochmal kurz zusammen:
1. bin 27
2. erstausbildung, davor studium, nicht gearbeitet.
3. sind meine eltern noch unterhaltspflichtig (mein alter?!). begründung?
MfG, lalelu
ich hoffe sie sind es nicht ... denn nur so bekommst du mal deinen "hintern" hoch ...
Sinnvoller Beitrag. Dieselbe Hoffnung hege ich übrigens auch. Wäre dir vielleicht aufgefallen, hättest du ein wenig aufmerksamer gelesen.
Ganz davon ab: Du hast absolut keine Ahnung, unter welchen Umständen ich das Studium abgebrochen habe, oder? Ich mag Leute mit Vorurteilen.......nicht.
MfG, lalelu
-- Editiert von lalelu am 15.09.2004 15:44:18
Also,
ich bin im 2.Lehrjahr und bekomme 521€ (brutto) und 414€ (netto)....
ich würde gern mit meinem freund zusammen ziehen,allerding stellt sich jetzt für mich die frage ob das funktioniert,dass ich Ausbildungbeihilfe bekomme,da er ca.1600(netto) bekommt....
wird sein einkommen dann mitberechnet oder nur das meiner eltern?
wer kann mir helfen?
lg
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Erhalten Ihre Eltern für Sie Kindergeld? Das steht Ihnen bei einem Auszug auch zu.
Ihr Freund ist Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Ihr BAB wird nur aufgrund Ihres Einkommens berechnet.
Eine Bitte noch, das nächste Mal einen neuen Thread zu eröffnen. Es ist wenig hilfreich, wenn man sich einen langen Beitrag aus 04 durchlesen muß, bevor die Frage kommt.
-- Editiert am 25.03.2009 20:04
@hamburgerin:
quote:
Ihr BAB wird nur aufgrund Ihres Einkommens berechnet.
Allerdings wird das Einkommen der Eltern, wenn es eine entsprechende Höhe erreicht, auch mit berücksichtigt.
Gruß,
Axel
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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"
Du hast natürlich recht, Axel.
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