Ausendiest in die Wohnung lassen .. mal wieder

17. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gosumaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausendiest in die Wohnung lassen .. mal wieder

(Hab vorher schon ältere Themen durchforstet)

Guten Tag , die Arge versucht mit schon das 2 te mal anzudrehen das ich nicht in meiner Wohnung Wohne.
Das erste mal Klingelten sie Wohl ein paar mal ohne das ich öffnete , was für sie beweiß genug war.
Dies konnte ich mit vorlage meiner Heitz/wasser und Strom kosten dann wiederlegen.

Jetzt bekamm ich einen Anruf am Morgen schon wieder vom Außendienst , leider war ich gerade auf dem Weg zu einem Jobcoach (Maßnahme von der Arge) .
Zuerst überrumpelt Sagte ich zu sie können nächste Woche kommen.

So.. Jetzt das leidige Thema .. Jeder sagt was anderes ..

Ich bekomm überall zu lesen mann muss sie nicht reinlassen außer sie haben aus welchen grund auch immer einen Unterschriebenen durchsuchungsbefehl und es stehn noch n paar andere Böse jungs mit vor der Tür.

Expliziet wird darauf hingewießen das sie daraus keine Negativen Schlüsse ziehen dürfen , im nächsten Satz heißt es dann aber zumeist Leistungen können eingeschränkt werden.
Ok bei Beantragung für erstaustattung babyzeug oder sonstiges verständlich.

Weiß jemand wie das in meinem Fall wäre? Das ich da wohne ist doch ersichtlich wenn ich allein schon die tür aufmache und hallo sage.
könn die mich kürzen oder ganz die Leistung verwehren in diesem Zusammenhang ?

Falls ich jetzt sage okay kein stress ich hab nichts zu verbergen kommt halt mal rein , was wollen die den sehen als beweiß das ich hier wohne?? Ein Bett Kühlschrank dreckige wäsche?

Okay ich weiß blödes Thema und schonmal Danke im Vorrauß ,
ich bitte darum nur bei wirkliche Sicherem Wissenstand Sachlich zu Antworten und keine Diskusion entbranden zu lassen.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Gosumaster):
Dies konnte ich mit vorlage meiner Heitz/wasser und Strom kosten dann wiederlegen.
Das ist kein Beweis dafür, dass DU dort wohnst.
Zitat (von Gosumaster):
Zuerst überrumpelt Sagte ich zu sie können nächste Woche kommen.
Der Außendienst möchte unverhofft kommen.
Zitat (von Gosumaster):
Ich bekomm überall zu lesen
Da liest du leider Unsinn. Mit einem Durchsuchungsbefehl/-beschluss komt KEIN Mensch vom JC.
Wenn die Polizei eine Hausdurchsung machen möchte--- kommt die mit einem Beschluss von einem Richter.
Das JC kommt da nicht mit.

Du musst den JC-Außendienst nicht in die Wohnung lassen. Du musst dann allerdings mit den Konsequenzen daraus leben. Die schickt dir das JC dann schriftlich mit der Post.
Zitat (von Gosumaster):
Weiß jemand wie das in meinem Fall wäre?
Ja. Wenn du die Tür aufmachst und Hallo sagst, ist das zumindest höflich.
Das heißt auch nicht, dass du dort wohnst.
Zitat (von Gosumaster):
könn die mich kürzen oder ganz die Leistung verwehren in diesem Zusammenhang ?
Dich können sie nicht kürzen, aber sie werden dir evtl. schreiben, dass du nicht mitwirkst. Dass sie nicht zu einem von dir gewünschten Termin kommen werden und dass sie dir die Leistung teilweise oder ganz versagen können... bis du mitwirkst.
§ 66 SGB I
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
Zitat (von Gosumaster):
was wollen die den sehen als beweiß das ich hier wohne??
Vermutlich wollen sie sich überzeugen, dass du tatsächlich dort wohnst.
Ein Kühlschrank, ein Bett und dreckige Wäsche ist ebensowenig ein Zeichen dafür wie eine BK-und Stromabrechnung.

Die kommen auf jeden Fall nicht aus Langeweile oder weil es gar so prickelnd wäre, zu schauen, wie du wohnst.
Sie wollen dir nichts andrehen, sie haben den Verdacht, dass DU dort nicht wohnst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Vermutlich wollen sie sich überzeugen, dass du tatsächlich dort wohnst.
Ein Kühlschrank, ein Bett und dreckige Wäsche ist ebensowenig ein Zeichen dafür wie eine BK-und Stromabrechnung.


Was bitte ist denn Deiner Meinung nach ein Zeichen, ober besser ein Beweis dafür, dass der TE dort wohnt? Letztendlich kann mittels eines Hausbesuches wohl nur festgestellt werden, dass die Wohnung überhaupt bewohnt wird, aber nicht, wer dort wohnt. Die vorgenannten Dinge in Verbindung damit, dass der TE die Tür öffnet und sich ggf. alleine in der Wohnung aufhält, sind aber sicher gewichtige Indizien dafür, dass der TE dort wohnt.

Zitat:
Sie wollen dir nichts andrehen, sie haben den Verdacht, dass DU dort nicht wohnst.


Wobei dann schon mal erklärungsbedürftig wäre, woher denn dieser Verdacht kommt und wie der begründet wird.

Zitat:
aber sie werden dir evtl. schreiben, dass du nicht mitwirkst. Dass sie nicht zu einem von dir gewünschten Termin kommen werden und dass sie dir die Leistung teilweise oder ganz versagen können... bis du mitwirkst.


Sorry, aber das ist mal völliger Bull****. Es gibt keine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass ein Hausbesuch gedultet werde muss. Etwas gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus § 66 SGB I und - um dem direkt vorzubeugen - auch nicht aus § 60 SGB I.

Zitat:
Der Außendienst möchte unverhofft kommen.


Das mag der Außendienst gerne so wollen, muss dann aber damit leben, unverrichteter Dinge wieder gehen zu müssen, weil niemand öffnet, ohne daraus den Schluss ziehen zu dürfen, dass der TE dort nicht wohnt.

@Gosumaster:

Ist Dir bekannt, wie das Jobcenter zu der Annahme kommt, Du würdest dort nicht wohnen? Wird diese Vermutung irgendwie begründet?

Völlig klar ist zunächst einmal, dass Du nicht verpflichtet bist, den Ermittlungsdienst des Jobcenters in die Wohnung zu lassen. Eine Mitwirkungspflicht dahingehend gibt es nicht, sodass eine Versagung mit dieser Begründung evident rechtswidrig wäre.

Was natürlich passieren kann ist, dass das Jobcenter dann einfach davon ausgeht, dass Du eben nicht dort wohnst, wobei auch das nicht zu einer vollständigen Leistungseinstellung führen dürfte, wohl aber zur einer Streichung der Unterkunftskosten. Von entscheidender Bedeutung dürfte dann allerdings tatsächlich die Begründung des Jobcenters sein dürfte, warum Du dort angeblich nicht wohnst.

Der Weg des geringstens Widerstandes wäre sicher, den Ermittlungsdienst reinzulassen, in der Hoffnung, dass die vorgewohnte Wohnsituation dann dazu führt, dass der Spuk ein Ende hat. Die Entscheidung kannst Du nur alleine treffen.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Gosumaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja meine Frau hatte eine eine andere Adresse bis sie vor wenigen tagen zu mir gezogen ist .
Als sie mich anruften meinten sie wo ich den sei bei der adresse meiner frau oder bei meiner .
Deshalb gehe ich davon aus das die mir wieder unterstellen wollen das ich hier nicht wohne .

Die sache ist das ich gerade renoviere und Sperrmüll beantragt habe , da ja meine frau zu mir gezogen ist und meine vorherige Singel wohnung ironischer weiße durch mein starkes bewohnen ziemlich runtergekommen aussah/sieht .
D.h. zum Zeitpunkt des besuches des Außendienstes nächste woche sind hier fast alle schränke demontiert die küche ist abgebauht , da ich an vielen stellen neu tapezieren und streichen muss. Klamotten sind in Kisten gepackt..

Nach dem was ich so gelesen habe legen die das vorgefundene so aus wie sie wollen , d.h. in meinem Fall wohl etwas ungünstig für mich .
Kühlschrank dreckige wäsche alles vorhanden.

Was ich schlicht nicht verstehe : Es dürfen keine negativen schlüsse daraus gezogen werden . Dennoch wird einem die leistung eingestellt wegen verweigerung der mitwirkungspflicht , das is doch eine paradoxe aussage

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Dann erkläre doch dem AD, was Sache ist.

Zitat (von Gosumaster):
Dennoch wird einem die leistung eingestellt
Ist das denn schon so?

-- Editiert von Anami am 18.04.2021 11:29

-- Editiert von Anami am 18.04.2021 11:30

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Gosumaster):
Ja meine Frau hatte eine eine andere Adresse bis sie vor wenigen tagen zu mir gezogen ist .


Und diese Veränderung wurde dem JC natürlich sofort mitgeteilt, geht ja mittlerweile auch online? Da macht der unterstellte Vorwurf ja keinen Sinn?



-- Editiert von Solan196 am 18.04.2021 11:59

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Gosumaster):
bis sie vor wenigen tagen zu mir gezogen ist .
Na und? Der AD will wissen, ob DU dort wohnst...und gewohnt hast.
Nach der Beschreibung deiner Single-Wohnung wird deine Frau vermutlich vor wenigen Tagen nicht zu dir in diese Wohnung gezogen sein.
Falls doch, sollte sie sich umgehend beim EMA unter deiner Adresse anmelden... schon wegen der Ausl-Behörde.

Zitat (von Gosumaster):
Deshalb gehe ich davon aus das die mir wieder unterstellen wollen das ich hier nicht wohne .
Sondern bei deiner Frau?...und deiner Mutter?

https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f581951.html

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Gosumaster:

Zitat:
Ja meine Frau hatte eine eine andere Adresse bis sie vor wenigen tagen zu mir gezogen ist .


Wie lange seit Ihr denn - trotz getrennter Wohnungen - schon verheiratet und wie habt Ihr - sofern danach gefragt worden sein sollte - gegenüber dem Jobcenter die getrennten Wohnungen begründet? Bezieht Deine Frau auch SGB II Leistungen? Wenn ja, ist das selbe Jobcenter zuständig und wird dort auch daran gezweifelt, dass sie ihre Wohnung tatsächlich bewohnt?

Zitat:
Die sache ist das ich gerade renoviere und Sperrmüll beantragt habe ,


Das darf jeder, auch ein ALG II Empfänger. Und niemand zieht aus seiner Wohnung aus, während er diese renoviert. Es sei denn, es wird kernsaniert. Kann man also ohne Weiteres erklären und für mich (vermutlich auch für die meisten Richter, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte) ist die Renovierung eher ein Indiz dafür, dass Du dort wohnst als eins dagegen. Die Wohnung sollte natürlich nicht so aussehen, dass die quasi insgesamt unbewohnbar wirkt.

Zitat:
Nach dem was ich so gelesen habe legen die das vorgefundene so aus wie sie wollen


Die Gefahr besteht, ja. Sicher vorhersehen kann das - mangels hellseherischer Fähigkeiten - niemand. Auf jeden Fall ist durchaus erklärbar, warum die Wohnung derzeit so aussieht, wie sie eben aussieht.

Zitat:
Es dürfen keine negativen schlüsse daraus gezogen werden .


Was sich in der Theorie gut anhört, ist - rein menschlich - in der Praxis häufig nicht so einfach.

Zitat:
Dennoch wird einem die leistung eingestellt wegen verweigerung der mitwirkungspflicht ,


Nein. Mit der Begründung "fehlende Mitwirkung" darf die Leistung in diesem Fall eben nicht eingestellt werden, weil es keine Mitwirkungspflicht zur Erduldung eines Hausbesuches gibt.

Eine Leistungseinstellung/-kürzung darf es allenfalls mit der Begründung geben, dass die Hilfebedürftigkeit (hinsichtlich der KdU) nicht nachgewiesen wird. Denkbar wäre eine Begründung dahingehend, dass das Jobcenter eben dabei bleibt, dass Du dort nicht wohnst. Zur Begründung dieser Annahme müsste dann aber schon deutlich mehr kommen als einfach nur, "es ist unglaubwürdig, dass Ehepaare getrennte Wohnungen haben".

Nochmal: Es ist Deine Entscheidung, den Ermittlungsdienst reinzulassen oder nicht.

Ich würde in der geschilderten Situation dazu tendieren, die reinzulassen und den derzeitigen Zustand der Wohnung so wie hier zu erklären und dabei auch ausdrücklich erwähnen, dass Du "alles schick machen" willst, weil ja demnächst Deine Frau zu Dir zieht. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass die dann immer noch dabei bleiben, dass Du dort nicht wohnen würdest. Und wenn doch, muss man sich halt dagegen wehren, wobei die Chancen sicherlich nochmal größer sind, als wenn Du den Hausbesuch verweigerst. Auch Sozialrichter neigen durchaus dazu, dann erstmal anzunehmen, man hätte wohl etwas zu verbergen.

Für den Besuch als solches, solltest Du folgendes beachten:

Wenn Du den Termin im voraus kennen solltest, dann sollte mindestens 1, besser 2, neutrale Zeugen anwesend sein. Neutral heißt, nicht gerade Deine Frau oder sonstige nahe Angehörige. Am besten Personen, die Du eher flüchtig kennst.

Selbst dokumentieren, wie sich die JC Mitarbeiter verhalten, was im Einzelnen in Augenschein genommen wird und auch was von wem gesagt wird. Die Namen der Mitarbeiter aufschreiben.

Ausdrücklich die Übersendung einer Kopie des Ermittlungsberichtes verlangen.

Auf Fragen in der Art, wie häufig Du in Deiner Wohnung übernachtest oder wie häufig Du bei Deiner Frau übernachtest, solltest Du vorbereitet sein. Aus den Antworten sollte deutlich werden, dass Dein Lebensmittelpunkt in Deiner Wohnung ist.

Mitarbeiter des JC-Ermittlungsdienstes neigen dazu, Fotos von den vorgefundenen Situationen zu fertigen. Das ist nur dann zulässig, wenn Du dem ausdrücklich zustimmst. Überleg Dir also vorher ob Du das erlauben willst oder nicht.

Und grundsätzlich gilt: Bevor Du die Mitarbeiter reinlässt, haben sie sich auszuweisen und Dir konkret den Grund ihres Besuches zu nennen. Das der Einlass derzeit nur mit ordnungsgemäß angelegter FFP2-Maske geduldet wird, dürfte sich von selbst verstehen.

Ich hoffe, ich habe nichts wesentliches vergessen. Auf jeden Fall dürfen die ruhig merken, dass Du Dich informiert hast, Deine Rechte kennst, nicht bereit bist, alles einfach so hinzunehmen, aber dennoch kooperativ bist.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Axel, ich denke mal, bei der Vorgeschichte ist nachvollziehbar, dass man mal gucken will, was in der Wohnung los ist. Mehrfach die Tür nicht geöffnet, nicht erreichbar gewesen, die Frau wohnte bisher woanders. Ich würde einfach reinschauen lassen, da da zwei Menschen wohnen, ist dann doch alles klar. In so Fällen verstehe ich die Rumzickerei nun wirklich nicht. Da steht ja noch die Scheinehe im Hintergrund, das leben des Ehepartners in einer anderen Stadt.

Kontrolliert reinlassen, Protokoll fertigen einschließlich der Dauer des "Überfalls" und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wenn ja, ist das selbe Jobcenter zuständig?
Nein. Die Ehefrau wohnt/wohnte nach der Eheschließung nicht mit dem TE zusammen, sondern in einer anderen Wohnung. Da gab es schon Probleme mit der ABH.
Dann zog sie zu seiner Mutter. Das wäre dann (für die ABH) eheliche Gemeinschaft gewesen. Wo der TE gewohnt hat?---In seiner Single-Wohnung vermutlich. (Jedenfalls für das JC ).
Es geht darum, ob der TE in dieser verdreckten, nun zu renovierenden, leer geräumten Wohnung wohnt und gewohnt hat. Also Rückwärtsblick.
Sie ist bereits vor wenigen Tagen zu ihm gezogen---wer macht jetzt allet chic?

Aus Dez. 2020
Zitat (von Gosumaster):
so das ich der Ausländer Behörde recht einfach glaubhaft machen konnte das wir eine Eheliche Gemeinschaft führen .
Jetzt geht es vermutlich um die Singlewohnung am A** der Welt in BRB---
Zitat (von AxelK):
Mit der Begründung "fehlende Mitwirkung" darf die Leistung in diesem Fall eben nicht eingestellt werden,
Vielleicht mit einer anderen?
Zitat (von AxelK):
es ist unglaubwürdig, dass Ehepaare getrennte Wohnungen haben".
Bisher sagt oder schreibt kein JC sowas.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Gosumaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab möchte allen danken die sich hier nen kopf gemacht haben.

Fazit : Ich werd se einfach reinlassen meine schlafstätte ,kochstelle und bad dürfen sie ankucken sag ich auch im vornhinnein , dann darauf hinweißen , dass alle fragen bitte schriftlich an mich adressiert werden und die auch schriftlich beantwortet werden , dass sie keinen raum betretten dürfen den ich vorher nicht gestatte , keine schränke türen oder sonstiges anfassen dürfen also defakto nichts anfassen dürfen .
So sollte sich der besuch ja in wenigen Minuten von statten gehen .
AChja Prüfauftrag möchte ich natürlich eine kopie vorher einsehen und haben, und protokoll als als kopie zugeschickt bekommen.
Falls sie sagen das sie mal überall reinkucken wollen schick ich sie gleich nach hause und nimm mirn Anwalt irgentwo is auch ne Genze gesetzt.
ICh mein selbst wenn ich ne leere wohnung mit na matraze paar kartongs mit klamoten paar hygiene artikel hätte,
Recht auf persöhnliche entfaltung in der Wohnung , was zur hölle wolln die von mir .

Danke nochmal allen

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Gosumaster):
dass alle fragen bitte schriftlich an mich adressiert werden und die auch schriftlich beantwortet werden
Das wurde noch nicht einmal in #7 nicht empfohlen. Das wird der AD auch nicht machen. Man will mit dir keine Brieffreundschaft, sondern ganz einfach feststellen, ob du deinen gewöhnlichen Aufenthalt dort an dieser Adresse hast. Punkt.
Die Fragen, die gestellt werden, kannst du doch direkt beantworten--- oder beantwortest sie eben nicht. Das ist auch erlaubt.

Du hast doch nur eine Single-Wohnung--- in welche Zimmer dürfen sie dann nicht?
Anfassen an Schranktüren musst du nicht erlauben.
Aber der AD könnte fragen, ob du selbst mal kurz deinen Schrank öffnest? Musst du nicht machen.
Zitat (von Gosumaster):
schick ich sie gleich nach hause und nimm mirn Anwalt irgentwo is auch ne Genze gesetzt.
Der AD wird KEINE Grenze überschreiten, die du setzt.
Zitat (von Gosumaster):
was zur hölle wolln die von mir .
Na, ich verstehe deine Frage nicht.
Es wurde doch mehrfach erklärt.

Das JC hat den Verdacht, dass du an dieser Adresse nicht wohnst. Schon wieder mal. Also hatten sie diesen Verdacht schon mal. Der AD des JC soll das prüfen.
Ich habe nur gelesen, was du schreibst. Das JC kennt von dir sehr viel mehr und will ganz einfach abklären, was Fakt ist.
Zitat (von Gosumaster):
Recht auf persöhnliche entfaltung in der Wohnung
DAS Recht hast du auf jeden Fall. Kannst du gern sagen.
Entfalte dich ruhig--- aber gib deiner Frau auch etwas Raum, sie möchte es evtl. etwas anders?
Oder war die Renovierung und Entrümpelung nur 1 Variante für die Aussage, dass deine Frau jetzt auch dort bei dir wohnt?

Dagegen, dass deine Ehefrau jetzt bei dir wohnt, hat das JC garantiert nichts. Der AD auch nicht.

Ich denke auch, dass der ganze AD-Besuch nur ganz kurz dauert. Du musst dich überhaupt nicht auf Diskussionen einlassen und dich dabei evtl. um Kopf und Kragen reden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn die zu unangemeldeten Zeiten kommen und man dann entweder nicht da ist oder z.B. gerade auf der Toilette sitzt, darf das doch keinem zum Nachteil ausgelegt werden. Rund um die Uhr im Haus zu sein und auf den Stuhlgang, Dusche oder schlafen innerhalb der Wohnung zu verzichten kann nicht Bestandteil irgendeiner Mitwirkungspflicht sein. Dann sollen die sich gefälligst vorher mit einem Termin anmelden. Wer dann mit Termin nicht die Türe aufmacht, dem könnte man dann evtl. fehlende Mitwirkung vorwerfen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich werd se einfach reinlassen meine schlafstätte ,kochstelle und bad dürfen sie ankucken sag ich auch im vornhinnein , dann darauf hinweißen , dass alle fragen bitte schriftlich an mich adressiert werden und die auch schriftlich beantwortet werden , dass sie keinen raum betretten dürfen den ich vorher nicht gestatte , keine schränke türen oder sonstiges anfassen dürfen also defakto nichts anfassen dürfen .
Du legst es also wirklich drauf an die Vermutung zu verstärken. Nur zu ...

Konkret könnte dann im Bericht stehen, dass sich der Verdacht erhärtet hat, die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand, Möbel sind Sperrmüll, vermutlich ohne Inhalt, offensichtlich lebt hier niemand.
Dann bist wieder du am Zug und musst belegen, dass du sehr wohl dort wohnst. Die Anforderungen werden aber vielleicht nochmals strenger (normalerweise reicht wohl ein EMA-Eintrag und ein Mietvertrag - aber da bist du schon lange drüber hinaus).

Fazit: Meiner Meinung nach solltest du dem Außendienst erlauben alles anzuschauen (jeden Raum, jeden Schrank). Und du wirst feststellen, dass das gar nicht getan wird. Verbietest du es aber ausdrücklich, dann ist das sicher nicht positiv für dich.

Mal ein anderes Beispiel: Normale Polizeikontrolle im Straßenverkehr. Du kooperierst und sagst, es darf gerne alles angeschaut werden, nur nicht der Kofferraum, der ist Tabu. Was meinst du denken sich die Beamten dann? [Was hat der da wohl? - Drogen? Waffen? eine Leiche?]
Und ja, sie würden Wege finden das zu überprüfen - etwa: eigentlich sollten ja nur die Papiere kontrolliert werden, aber plötzlich ist auch das Warndreieck interessant, oder es wird zusätzlich die Ladungssicherung gecheckt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Dann sollen die sich gefälligst vorher mit einem Termin anmelden
Schreibst du denen vor, was sie gefälligst tun sollen? :neck:

Der TE hat doch bereits per Telefon einen *Besuchstermin* ausgemacht. Gut so.
Und rotiert seitdem wie ein *** in der Wohnung, um i-was vorzeigbar oder nachweisbar zu machen...oder um i-was...zu renovieren...oder zu entfernen.

Die sprichwörtlichen Klammerbeutel sind weder beim JC noch hier im Einsatz. :rock:
---------------------------------------------------
Zitat (von reckoner):
Konkret könnte dann im Bericht stehen, dass sich der Verdacht erhärtet hat, die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand, Möbel sind Sperrmüll, vermutlich ohne Inhalt, offensichtlich lebt hier niemand.
Ich habe zwar noch nie einen AD-Bericht gelesen, oder gar einen solchen Hausbesuch gemacht, ich meine aber, DAS dürfte dort nicht drinstehen.

Wer als LB/Leistungsbezieher in einer Drecksbude und in Sperrmüll oder ganz puristisch lebt, darf das. Das geht das JC nichts an.
Es ist nur festzustellen, ob die angegebene Unterkunft der gewöhnliche Aufenthalt des LB ist.
Der LB muss keinesfalls dauernd dort hocken. Wo kämen wir hin...

Wen´s interessiert:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015894.pdf


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe zwar noch nie einen AD-Bericht gelesen, oder gar einen solchen Hausbesuch gemacht, ich meine aber, DAS dürfte dort nicht drinstehen.
Was soll denn da sonst stehen?

Der Außendienst hat wohl den Auftrag, zu prüfen ob die betreffende Person dort wohnt oder nicht. Und im Ergebnis wird es dann immer eine persönliche Einschätzung sein, 100%ig sicher kann man das weder feststellen noch ausschließen. Und da spielt natürlich auch der Zustand der Wohnung eine Rolle.

Sollte es so kommen wird später auch ein Richter genau das bewerten müssen. Es bleibt dem TS ja unbenommen, es glaubhaft zu machen.
Das Problem ist nur, dass er das offensichtlich nicht will (wer nicht einmal jemanden in seine Räume schauen lässt der wird wohl auch vor Gericht keinen Striptees ablegen).

Und um es nochmal klar zu sagen, normalerweise verlangt das alles niemand, es gibt nicht einmal Hausbesuche. Erst wenn es Verdachtsmomente gibt (oder gab) muss man die Bedürftigkeit auch glaubhaft machen. Und einen solchen Verdacht erzeugt man halt durch so kindisches Verhalten wie es der TS an den Tag legt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man kann sich diese Geschichte ohne die Vorgeschichte nicht anschauen. Da heiratet jemand, der Partner zieht aber nicht zu ihm. Und so weit entfernt war ja die Wohnung der glücklichen Ehefrau auch nicht. Und dann ist er mehrfach nicht erreichbar. Dass man da guckt, das ist doch wohl klar. Und wenn man sich nicht wie ein bockiges Kind aufführt, dann geht das doch auch problemlos vonstatten.

Hoffen wir mal, dass er seiner Ehefrau auch ein Notlager für die Nacht bereitet hat. Und dass sich nicht herausstellt, dass er die Wohnung in den letzten Monaten untervermietet hatte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was soll denn da sonst stehen?
Dass man diese Unterkunft NICHT als den gewöhnlichen Aufenthalt des LB erkennt...Oder doch.
Zitat (von reckoner):
Und da spielt natürlich auch der Zustand der Wohnung eine Rolle.
NÖ. Es lässt sich aus dem, was du nennst, einfach gar nicht ableiten, dass dort der LB nicht seinen gewöhnlichen A. hätte.

Was dann im Bericht zu stehen hat--- ist doch durch die Vorschrift schon vorgegeben. Auch, was und wie durch den AD prüfen ist.

Wer sich so anstellt wie der TE, muss sich nicht wirklich über Probleme wundern. Zum Austricksen muss man wohl etwas cleverer sein.

Zitat (von reckoner):
Sollte es so kommen wird später auch ein Richter genau das bewerten müssen.
Und wie kommst du darauf? Da müsste sich der TE gegen die *Folgen* mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.
Na denn man tau. Und bis dahin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
NÖ. Es lässt sich aus dem, was du nennst, einfach gar nicht ableiten, dass dort der LB nicht seinen gewöhnlichen A. hätte.
Dann bleib' doch bei deiner verqueren Meinung.
Es geht nicht darum, dass man so nicht wohnen darf, sondern darum dass es niemand tut - es gibt einfach unglaubwürdige Wohnverhältnisse. Und genau das wird der Außendienstmitarbeiter ggf. dokumentieren und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.

Ein Indiz wäre schon mal, dass sich keine persönliche Dinge in den Schränken befinden - dann wohnt die Person offensichtlich woanders.
Der TS kann das leicht entkräften indem er den Inhalt der Schränke zeigt, aber genau das will er ja aus unerfindlichen Gründen nicht tun.

Nochmal, würde er sich nicht so querstellen wäre die Sache in ein paar Minuten erledigt. Erst sein Verhalten - vermutlich auch und gerade das in der Vergangenheit - ist verdächtig und muss ergründet werden.

Zitat:
Und wie kommst du darauf? Da müsste sich der TE gegen die *Folgen* mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.
Natürlich, was denn sonst. Und der Richter wird ihm auch erklären, in wie weit Mitwirkungspflichten bestehen (ich sag' dir, sie tun es, er muss bei berechtigten Zweifeln seine Bedürftigkeit glaubhaft machen, und das geht nicht mit einer Bruchbude als Scheinwohnung).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dann bleib' doch bei deiner verqueren Meinung.
Die ist nicht verquer.
Zitat (von reckoner):
es gibt einfach unglaubwürdige Wohnverhältnisse.
Genau. Die hast du aber bisher nicht beschrieben.
Zitat (von reckoner):
Ein Indiz wäre schon mal,
Eben. Du aber nennst
Zitat (von reckoner):
die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand, Möbel sind Sperrmüll, vermutlich ohne Inhalt, offensichtlich lebt hier niemand.
Das genügt nicht.
Zitat (von reckoner):
vermutlich auch und gerade das in der Vergangenheit
Genau. Aber ergründet werden braucht da nicht viel... der TE kann das hoffentlich erklären und möglichst glaubhaft machen.
Zitat (von reckoner):
Natürlich, was denn sonst.
Der Richter steht da ganz hinten am Ende der Reihe... und bis dahin?

Das JC behauptet im negativen Fall, der TE hat dort nicht seinen gew. Aufenthalt. Und bescheidet das. Daraus folgt noch lange kein Richterspruch.
Zitat (von reckoner):
als Scheinwohnung
AHA. Dein letztes Wort ist Scheinwohnung .
Ich werde mich hüten, dem TE eine Scheinwohnung und damit vermutlich ganz offensichtlich Leistungsmissbrauch anzudichten oder zu unterstellen.

DAS hast du jetzt gemacht.
Guten Abend. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Die ist nicht verquer.


Doch, die ist völlig verquer. Was aber nicht weiter verwunderlich ist, wenn Du - wie Du selbst schreibst - noch nie einen Ermittlungsbericht eines Jobcenter-Außendienstes gelesen hast. Dann solltest Du Dich mit Deinen vermeintlichen Überzeugungen vielleicht etwas zurückhalten. Nur weil Du etwas in einer bestimmten Art und Weise tun, oder eben nicht tun würdest, entspricht das noch längst nicht der alltäglichen Jobcenter-Realität.

Zitat:
Dass man diese Unterkunft NICHT als den gewöhnlichen Aufenthalt des LB erkennt


Und das so einem Satz ohne jegliche Begründung soll dann irgendjemanden überzeugen? Sorry, da würde es tatsächlich zu keinem Richterspruch kommen, weil schon jeder Widerspruchssachbearbeiter seinen Kollegen aus den Leistungsteams einen so begründeten Bescheid links und rechts um die Ohren hauen würde.

Selbstverständlich muss die Erkenntnis des Außendienstes plausibel begründet werden. Und - glaube es mir einfach - bei dieser Begründung sind die Mitarbeiter höchst kreativ. Auch solche (ähnlichen) Formulierungen wie

Zitat:
die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand, Möbel sind Sperrmüll, vermutlich ohne Inhalt, offensichtlich lebt hier niemand.


habe ich durchaus schon mehrfach gelesen.

Zitat:
NÖ. Es lässt sich aus dem, was du nennst, einfach gar nicht ableiten, dass dort der LB nicht seinen gewöhnlichen A. hätte.


Woraus zum Beispiel würde sich denn Deiner Meinung nach mit einem Mindestmaß an Sicherheit ableiten lassen, dass der LB dort wohnt, oder eben auch nicht? Im Grunde genommen ist ein Hausbesuch hierfür doch ohnehin gänzlich ungeeignet, weil ich zwar sicherlich Indizien dafür feststellen kann, ob die Wohnung überhaupt bewohnt, was aber doch noch lange keinen Aufschluss darüber gibt, WER dort wohnt. Dafür müsste man ja viel weiter gehen, als einfach nur mal einen Blick in die Räume und Schränke zu werfen. Dafür müsste man Papiere durchsehen und ähnliches. Und dann ist so ein Hausbesuch eben nicht in wenigen Minuten erledigt und geht nochmal deutlich mehr in die Richtung Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Zitat:
Was dann im Bericht zu stehen hat--- ist doch durch die Vorschrift schon vorgegeben.


Sorry, das ist doch Bull****. In keiner Vorschrift kann vorgegeben werden, was in den Bericht zu schreiben ist, ganz einfach weil niemand im Vorfeld wissen kann, was vorgefunden wird. Und so ein Bericht soll die vorgefundene Situation wiedergeben und nichts anderes.

@reckoner:

Mitwirkungspflicht und Nachweis der Bedürftigkeit sind zwei paar Schuhe. Eine Mitwirkungspflicht zu Erduldung von Hausbesuchen gibt es nicht. Verweigert der LB den Hausbesuch, muss das Jobcenter gleichwohl seine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen, wozu auch gehören kann, dass der LB aufgefordert wird, bestimmte Nachweise vorzulegen oder zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen. Diesbezüglich greift dann auch wieder die Mitwirkungspflicht.

Gruß,

Axel

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
...die Wohnung ist in erbärmlichem Zustand, Möbel sind Sperrmüll, vermutlich ohne Inhalt, offensichtlich lebt hier niemand.
Lediglich DAS mit dem Dreck und den Sperrmüllmöbeln ist definitiv kein Grund, eine Unterkunft als nicht gewöhnlichen Aufenthalt zu bewerten. Ich gehe noch immer davon aus, dass es um den gewöhnlichen Aufenthalt des TE geht.
------------------------------------------
Zitat (von AxelK):
entspricht das noch längst nicht der alltäglichen Jobcenter-Realität.
Es geht hier um 1, max. 2 Jobcenter und um 1 LB... und alltäglich sind Hausbesuche zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes gewiss nicht. Der TE kennt das, man kann seine Probleme auch nachlesen.

Ich schreibe hier meine Meinung, weil es ein Meinungs-und Diskussionsforum ist. Ich halte meine Meinung in diesem Sachverhalt NICHT für verquer.
Auflösen wird sich der Disput nicht, weil der TE vermutlich keine Rückmeldung geben wird.
Ich kann nur lesen, was der TE preisgibt. Ich habe geschrieben, was der TE tun kann und wie ich den Sachverhalt sehe.
Ich weiß weder, wie TE und JC miteinander umgehen noch weiß ich, ob er eine Scheinwohnung oder Sperrmüllmöbel hat oder dort in dieser Wohnung gern in Müll und Dreck wohnt. Oder ob er nun gerade zufälligerweise seine Bude renoviert, entrümpelt oder was auch immer dort tut.

Ebenso wenig weiß ich, was der AD letztlich in den Bericht schreiben wird. Dass eine Begründung, genau zum vorgefundenen Sachverhalt dazu gehört--- hielt ich für eine Selbstverständlichkeit. Auch Datum und Unterschrift der ADler gehören dazu. :augenroll:

Zitat (von AxelK):
Woraus zum Beispiel würde sich denn Deiner Meinung nach
Ich habe mir längst abgewöhnt, dir auf solche Fragen zu antworten. Solltest du inzwischen gemerkt haben.
Ich lese aber öfter mal rückwärts, was Fragesteller schon gefragt und geschrieben haben.
----------------------------------------

Man könnte einfach abwarten, ob der TE hier schreibt, wie der AD-Termin nun ablief--- und dann entsprechende Gegenwehr empfehlen. Vorsorge hast du ja ausreichend ausgebreitet.

zurück zu @reckoner
Wir warten doch auch noch immer auf die Auflösung des Disputes mit dem Fragesteller, der nur in Unterhose dem Geldgeschenk seines älteren Gönners nachläuft......und ?... tote Hose, im wahrsten Sinne des Wortes, oder?
Was soll also das Gezänk um ungelegte Eier?
------------------------------------------
Zitat (von Gosumaster):
So.. Jetzt das leidige Thema .. Jeder sagt was anderes ..
Du siehst, so isses.
Zitat (von Gosumaster):
ich bitte darum nur bei wirkliche Sicherem Wissenstand Sachlich zu Antworten und keine Diskusion entbranden zu lassen.
Wenn der Fragesteller das schon gleich verlangt, :crazy:
sollte er lieber zum Anwalt anstatt in ein Diskussionsforum gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Julie123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich kann dir leider keine differenzierte Antwort auf deine Frage geben. Vielleicht würdest du mir mitteilen aus welchen Gründen du ein Jobcoaching erhätlst, ob es dir was bringt, wie viele Stunden du hast und ggf. in welcher Region du lebst. ich finde das nämlich total spannend und wollte so etwas auch mal anstoßen, aber mein Jobcenter verweigert solche Angebote! Gerne kannst du mir auch eine private Nachricht senden, wenn die Angaben zu persönlcih für ein Forum sind.

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