Ausgesteuert-Arbeitslos-Reha

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgesteuert-Arbeitslos-Reha

Guten Morgen,
ich lese schon einige Zeit mit und habe mich jetzt endlich angemeldet,
Wegen psychischen Problemen bin ich krank und werde mitte Mai ausgesteuert.
Im letzten Jahr hatte ich eine medizinische Reha. Ab Juli erhalte ich eine berufliche Reha. Arbeitslosengeldanspruch habe ich noch.
Was wird in der Zeit(ca.5Wochen) von Aussteuerung bis Reha?
Arbeitslos, aber nur wenn ich gesund bin?
Habe was von § 117 und § 125 gelesen, verstehe aber nicht ganz die Auswirkungen oder Voraussetzungen.
Besser wenn ich versuche arbeitsfähig zu sein?
Viele Grüße aus Mainz

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Finkenpeter

Es ist relativ einfach zu sagen:

wenn du Arbeitsfähig bist, dann bist du es. Dann gäbe es nach §117. Bist du noch immer ARbeitsunfähig dann nach §125.

Wenn du so fragst: Das Gegenteil halte ich für besser. Nicht arbeitsfähig, damit du nicht in der kurzen Zeit, mit der Option auf die Reha, noch den Stress hast mit Vermittlung.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für schnelle Antwort.
Also arbeitsfähig= §117/ Krank und auf Reha oder Rente wartend=§125
-immer vorausgesetzt, die Anspruchsdauer ist nicht ausgeschöpft?
Vermittlung? der Zug ist abgefahren, ich bin 56 Jahre alt, versuche seit vier Jahren wieder in eine vernüftige Beschäftigung zu kommen.
Die Reha soll 1Jahr dauern. Steigert sich dadurch die jetzt kleine Restarbeitslosengeld Anspruchsdauer?
Finkenpeter

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#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Also arbeitsfähig= §117/ Krank und auf Reha oder Rente wartend=§125



Ganz so einfach ist es nicht, es gibt diesen tollen Begriff "Restleistungsvermögen".

Wenn der Medizinische Dienst der AfA der Meinung ist du hast ein, wenn auch absolut geringes, Restleistungsvermögen, dann bekommst du ALG1 nach §117.

Was von der Höhe des ALG egal ist, denn da gibt es keinen Unterschied. Nur muss du dann der AfA zur Vermittlung zur verfügung stehen.

Wenn die Berufliche Reha von der DRV gezahlt wird, dann hast du nach dieser Maßnahme entweder Anspruch auf den Rest deinen ALG1, aber eventuell sogar schon wieder auf Krankengeld der GKV, wenn die Blockfrist abgelaufen ist.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Doch, genau so einfach ist es.
Wenn eine gewisse Anzahl dämlicher SB in den Agenturen dafür zu blöde ist, wird eben per einstweiliger Verfügung gehandelt.



Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#5
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen.
Ich hoffe mal, dass ich nach der Reha gesund bin. Befürchte aber keine Arbeit zu finden mit dann 57. Allerhöchstens "Firmen" die mit den Zuschüssen von der AfA kalkulieren....
Nach meiner Rechnung hätte ich nach Abschluss der Reha etwa 29,5 Monate Beitragszeit. Also mir würden 2-3Wochen fehlen um 15Monate Anschruch auf ALG 1 zu haben. Haltet ihr es für sinnvoll zu versuchen, die Reha einen Monat später zu beginnen, damit ich dann die 30 Beitrags-Monate hätte?
Oder hab ich da einen Denkfehler?
Blockfist-wann läuft die ab?
Finkenpeter

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#6
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen.
Neue Situation.
Die Reha beginnt jetzt doch schon am 01.04.2010. Also keine Aussteuerung.
Meinen nächsten Arzt-Termin habe ich am 22.03. Habe vor, mich da "gesundschreiben" zu lassen, also letzter Auszahlungsschein.
Am 23.03. möchte ich ALG1 beantragen.
Fragen: Werden die (AfA) mich für 1Woche annehmen?
Wäre gesund, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung für 1Woche?
Hintergrund ist, möchte meine "alte" Anspruchshöhe nicht verlieren (2Jahresfrist).
Habe früher super gut verdient und das ALG/Krankengeld/Übergangsgeld wird noch nach dem alten guten Einkommen berechnet.
Viele Grüße aus Mainz
Finkenpeter


-- Editiert am 08.03.2010 08:50

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Finkenpeter

Was genau ist die Frage?
Wenn du gesund bist zum Antritt der Eha, wirst du auch (mit allergrößter WAhrscheinlichkeit=99%) arbeitsfähig entlassen und fertig. Dann stehst du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und solange du keine Arbeit hast, gibt es ALG1 für den Bezugszeitraum.

Für die Woche vor Reha stünde dir ebenfalls ALG1 zu.

Übrigens, Bezugshöhe ist nicht auf Bemessung des KG, egal ob AU oder nicht. ALG1 bemisst sich auf dem letzten Verdienst.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#8
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Also ich versuch mal meine Überlegungen zu erklären, Zahlen und Daten vereinfacht/verkürzt:
1.)Nach gutem Verdienst wurde ich arbeitslos.
2,)1Jahr ALG1.
3.)3Monate kein ALG1, ebenso kein ALG2, weil Partnerin arbeitet.
4.)1Jahr befristete Ausbeutung bei Leihfirma
5.) danach wieder arbeitslos, jedoch die gleiche Höhe(Geld) wie beim ersten Mal arbeitslos, also nicht vom Hungerlohn der Leihfirma berechnet.
6.) Jetzt 15Monate krank-immer noch hohes Krankengeld(= Betrag wie ALG1)
7.) befürchte, dass ich nach Reha jedoch weiter/wieder arbeitslos bin, wer nimmt mich mit dann 57...
8.) Wenn ich ich jetzt kurz vor Reha arbeitslos bin(1Woche) dann bleibt mir mein alter Verdienst(also hohe ALG1 Zahlung) erhalten.
Wenn aber nach krank + sofortiger Reha = mehr als 2Jahre kein ALG1 = alte Anspruchshöhe weg.
???... ich hoffe/vermute dass es so ist, so steht es im Merkblatt 1 der AfA auf Seite 32 oben, bis jetzt wurde es bei mir so gehandhabt. Zur Zeit habe ich mehr Krankengeld als ich in dem Jahr bei der Leihfirma mit täglich 10 -12 Std. verdient hatte.
Möchte mich nicht durchmogeln, aber nach ca. 4Jahren und über 100 Bewerbungen mit sehr interessanten Absagen habe ich die Hoffnung fast aufgegeben. Evtl. ergibt sich durch die Reha mit Praktikum doch was vernüntiges, das wäre mir allemal lieber als ALG, selbst bei weniger Geld als mein derzeitiges ALG.
Viele Grüße aus Mainz bei 3° und noch etwas Schnee
Finkenpeter

-- Editiert am 08.03.2010 14:24

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#9
 Von 
Manuela37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es so bekomme seit letztem Jahr Krankengeld, habe Brustkrebs gehabt. Die 18 Monate Krankengeld würden dieses Jahr im Dezember auslaufen. So heute bekomme ich den Anruf der IKK Krankenkasse, dass mein Krankengeld zum 20. Juni auslaufen würde und ich somit Ausgesteuert werde. Ich solle auf das Arbeitsamt gehen und mich melden. War in Reha April/Mai 2010 und bin von dort aus Arbeitsunfähig entlassen worden. Ich habe noch Ops vor mir und psychische Belastung von meiner Krankheit davon getragen.Kann die Krankenkasse innerhalb 8 Tage das Krankengeld stopen? Kann ich jetzt meine Erwerbsminderung beantragen, wollte es über den VDK machen nur die sind im Moment in Urlaub habe erst Mitte Juli einen Termin, da wird schon alles gelaufen sein. Muss mich ja vorher absichern, nicht das ich die Erwerbsminderung beantrage und das Arbeitsamt sagt dann ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Wie ist das?????????????????????

Gruß Manuela

-----------------
""

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Manuela

Bitte mach daz u einen eigenen Thread auf. Dein *Fall* ist wieder anders als der des ursprüngliche TE

Sunbee

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