Auslandrente

2. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Marion16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandrente

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ich beziehe aus dem Ausland ( GB ) eine staatliche Rente.Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin 67 Jahre alt.
Im Juni 24 hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall ( läuft alles über den Anwalt). Ich muss noch immer viel zu Arzt ( gerade wieder eine OP gehabt ) beziehe Krankengeld da noch weiterhin krankgeschrieben. Nun will die Krankenkasse das ich Regelaltersrente beantrage da sie sonst kein Krankengeld mehr zahlen werden.
Meine Frage dürfen die das ? Ist meine Rente aus England schon eine Altersrente und wird der deutschen gleichgestellt ?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37105 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Marion16):
Meine Frage dürfen die das ?
Ja, das dürfen die.
Was genau schreiben sie dir?

Zitat (von Marion16):
Ist meine Rente aus England schon eine Altersrente und wird der deutschen gleichgestellt ?
Könnte sein. Deine Krankenkasse weiß es aber und du wohl auch?

Aber:
Hättest du denn Anspruch auf eine deutsche Rente wegen deines Alters?
Hast du in die dt. Rentenversicherung eingezahlt, als du noch jünger als 67 warst?
Es könnte sein, das dein Renten-Antrag abgelehnt wird.
Oder dein Krankengeld entsprechend gekürzt wird...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Marion16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Allen ein gesundes Neues Jahr !

Vielen Dank für die Antworten. JA ich hätte Anspruch auf Rente in Deutschland ( habe die meiste Zeit hier gearbeitet ). Der Punkt ist aber das ich noch gar nicht in Rente gehen will, ich möchte noch arbeiten. Ich bin als arbeitsfähig aus der ersten REHA nach dem Unfall entlassen wurden. Das war wegen dem SHT 2 Grades und Gehirnblutung etc.
Ich habe auch bereits mit der DRV gesprochen und dort bestätigt bekommen das ich meine Rente NICHT beantragen muss wenn ich weiter arbeiten möchte oder auch die Option habe eine Teilrente von 99,9 % zu beantragen um weiterhin Krankengeld zu erhalten.
Die Krankenkasse wird sowieso alles von der gegnerischen Versicherung zurückerhalten wenn der Fall abgeschlossen ist.
Daher meine Frage : Ist die Auslandsrente die ich schon beziehe ( gibt es automatisch in GB ) schon eine Regelaltersrente ?

LG


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Auslandsrenten sind nur dann von Interesse, wenn es um den Empfang von Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld oder Wohngeld geht. Hier geht es doch um einen ganz anderen Problemkreis.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37105 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Marion16):
Der Punkt ist aber das ich noch gar nicht in Rente gehen will
Mit 67 hast du aber in D das sog. Regelalter für die Altersrente erreicht. Da geht es nicht mehr nach Wollen.
Du kannst ja trotz Altersrente noch arbeiten, das ist der Hinzuverdienst zur Altersrente...immer möglich.

Aber hier geht es um Krankengeld. Seit wann bekommst du Krankengeld?
Leider schreibst du nicht, WAS die KK dir schreibt.

Aber beantrage doch diese deutsche 99,9% Teilrente, wenn du diese Auskunft erhalten hast.

Zitat (von Marion16):
Ist die Auslandsrente die ich schon beziehe ( gibt es automatisch in GB ) schon eine Regelaltersrente ?
Wahrscheinlich ja. In D muss man sie beantragen, da geht sowieso fast nichts automatisch.

Gegoogelt---in 0,3 sec.
file:///C:/Users/User/Downloads/meine_zeit_grossbritannien_und_nordirland.pdf

Der Anspruch auf die Neue Staatliche Altersrente (New State Pension) besteht ab Vollendung des 66. Lebensjahres

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

die Krankenkasse hat das Recht, Versicherte zur Stellung des Rentenantrags zu aufzufordern:
§ 51 Abs.2 SGB V: Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.

[size=12]Zunächst wäre zu prüfen, ob es nach dieser Vorschrift ausreicht, wenn die Altersrente nicht voll sondern nur zu 99 Prozent beantragt wird. Entscheidend ist hier nicht die Auskunft der des Rentenversicherungsträgers, sondern der Krankenkasse, da diese das Dispositionsrecht des Versicherten wirksam eingeschränkt hat. Sollte die Beantragung von 99 % Regelaltersrente ausreichen, so würde das Krankengeld um den Rentenbetrag gekürzt werden (§ 50 Abs. 2 Nr.1 SGB V)

MfG
EuleKK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Noch in Ergänzung: Marion, die Verrentung schließt doch nicht aus, dass Du weiter arbeitest oder einen Job neu annimmst. Dann hast Du halt GB-Rente + deutsche Rente + Verdienst. Es geht hier doch nur um die Frage, ob Du Krankengeld neben einer Rente beziehen kannst.

wirdwerden

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