mein behandelndender Arzt befürwortet eine Behandlung. Hatte aber Angst wegen Regressforderungen der Krankenkasse. Darum stellte er mir ein Arzt aus, es wurde bestätigt, dass Behandlungserfolg da ist. Und laut Arzt sollte ich ins Erstattungsverfahren der Krankenkasse gehen.
Nach 2 Wochen war ich gezwungen in Vorleistung zu treten, da über den Antrag nicht entschieden wurde. Da das Medikament in Deutschland 1000 Euro monatlich kostet, im Ausland 500 Euro (Drittland 200 EUro) kostet bin ich ins Ausland gefahren um es mir dort zu kaufen.
Ich bekam die erste Ablehnung. Ich wurde gezwungen ein günstigeres Medikament zu kaufen. Ich stellte Widerspruch ein, da ich dieses Medikament bereits hatte Das ganze zog sich nun 5 Monate hin.
nun hieß es der behandelnde Arzt muss dies entscheiden. Für alle zugelassenen Medikamente hat alleine der Arzt zu entscheiden ob er das Rezept als Privat oder als Kassenrezept ausstellt.
Die Vertretung des Sachbearbeiters in der Krankenkasse versteht die Regressforderungen, verwies auf den Chef der eine Lösung finden sollte. Wieder Tage vergangen bis der Chef aus dem Urlaub kam.
Der Herr Filialleiter stellte die Qualifikation des Arztes in Frage, wenn er nicht in der Lage sei zu beurteilen ob die Behandlung angemessen, wirtschaftlich etc. sei. Er hat ja schließlich studiert.
Wenn die Behandlung notwendig sei, dann muss ich ihn davon überzeugen dass in Zukunft dies auf Kasse ausgestellt wird. Die Vergangenheit interessiert ihn nicht mehr. Überhaupt sei es mir untersagt Medikamente im Ausland zu besorgen. Es gibt kein Erstattungsverfahren.
Ich sollte nun den behandelnden Arzt der Bescheid der Krankenkasse vorlegen. Es blieb offen, ob eine Erstattung erfolgt. Dafür muss ein Ausschuss her. Er meinte es ginge primär nun um die Zukunft. Das heißt über meinen Antrag vom Februar ist weitehrin nicht entschieden.
Wer ist nun verantwortlich. Habe ich nur die einzige Wahl mir einen neuen Arzt zu suchen, der keine Angst vor Regressforderungen der Krankenkasse hat?
Doch ein neuer Arzt kostet mich in meiner Behandlung wieder Monate Zeit... .
Doch tausende von Euro jedes Jahr (NettoJahreseinkommen als Zuzahlung kann ich nicht weiter finanziell verkraften.
An wen kann ich mich nun wenden um meine Rechte durchzusetzen. Ich finde das Verhalten der Krankenkasse das allerletze mich 5 Monate hinzuhalten (war ja gezwungen die Medikamente zu besorgen) um mir dann zu sorgen, das für das Medikament der Arzt zuständig sei.
Ausstellung eines Privatrezepts in der GKV aus Angst des Arztes wegen Regressforderungen KK
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sinnvoll erscheint mir auch jetzt eine 2. Meinung bei einem anderen Arzt einzuholen.
Die KK würde es ja bezahlen, wenn es erfolgversprechend ist. Meiner Meinung nach hat er Arzt bisher keine Erfahrung mit dem Medikament bei einem Kassenpatient, vielleicht sind sie auch seine Testperson überhaupt.
Die KK wird sich weiterhin so verhalten, sie hat ja recht. Der Arzt ist zu zögerlich mit der Verordnung, Gründe nannte ich oben.
Sie sollten bei einem Medikament aus dem Ausland vorsichtig sein, gerade aus Drittländern.
HAben sie mal über das Medikament im Internet recherchiert? Allerdings nicht auf Verkaufsseiten hereinfallen, bei denen hilft alles.
Eine andere Meinung einholen, auch wenn es eine Verzögerung der Behandlung gäbe.
Wurde das Medikament denn schon vom GBA bewertet od. gilt es immer noch aus "neue Untersuchungs-/Behandlungs-Methode"?
Ist es ein "rezeptfreies Medikament", gibt es Generika, wird der Festbetrag überschritten, gibt es eine PZN...?
-- Editiert von Heisenzwerg am 05.07.2020 13:15
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Für Medikamente, die man im Ausland erwirbt (mögliche Ausnahme sind einzig speziell zugelassene, internationale Onlineapotheken), gibt es meines Wissens nach keine Erstattung.
Sie können den Arzt nicht zwingen, ein Kassenrezept auszustellen - da heißt es nun wohl tatsächlich, sich auf die Suche nach einem neuen Arzt zu begeben.
das Medikament ist in Deutschland zur Behandlung zugelassen. Allerdings ist es teuer. Es kostet 1000 Euro in Deutschland und in Frankreich oder Tschechien kostet das gleiche Medikament unter anderen Namen ca. 500 Euro. Allerdings muss man dies jenseits der Grenze kaufen.
Es ist traurig, wenn man nun fast vier Jahre bei einem Arzt ist nun einen Neuanfang mit einem neuen Arzt/Zweitmeinung zu machen. Erfahrungsgemäß kostet mich jeder Wechsel incl. Wartezeit auf ein Termin ein halbes Jahr.
Es gibt doch eine Hotline wo man innerhalb weniger Wochen einen Termin bei einem Arzt erhalten kann.
Die Zweitmeinung dient ja auch dazu, ob das Medikament die erwünschte Wirkung bringt, oder ein Generika selbe Dienste leistet.
Was mich ein wenig wundert:
wenn ein Medikament in Deutschland zur Behandlung zugelassen ist, dann übernimmt im allgemeinen die Krankenkasse die Kosten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung, die jeder leisten muss.
Darf man erfahren, um was für ein Medikament es sich handelt? Oder handelt es sich nur um ein Arzneimittel, welches nicht von der Kasse (oder jeder Krankenkasse) übernommen wird (wie z.b. homöopathische Arzneimittel, et cetera)
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