Ich habe ein kniffliges Problem. Ich stehe 2 Jahre vor meinem Rentenbeginn. Ich bin dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben und wurde ausgesteuert. Ich beziehe nun Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsvertrag besteht noch. Ich habe heute von der Rentenversicherung erfahren, dass sich mein Renteneintrittsjahr weiter nach hinten verschiebt, da, wenn man 2 Jahre vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld bezieht, diese Jahre nicht für die Rentenjahre angerechnet werden. Es sei denn, ich wäre geringfügig beschäftigt gemeldet. Kann mich mein Arbeitgeber geringfügig beschäftigen, auch wenn mein Arzt mich arbeitsunfähig schreibt? Bekomme ich weiterhin Arbeitslosengeld? Muss ich das der Agentur für Arbeit melden?
-- Editiert von Moderator topic am 22.07.2022 14:06
-- Thema wurde verschoben am 22.07.2022 14:06
Aussteuerung, Arbeitslosengeld 2 Jahre vor Rentenbeginn
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
... mir scheint, mit deinen Fragen könntest du im Sozialrecht besser aufgehoben sein.
Der Kernsatz dürfte sein: Die Rentenberechnung erkennt für das Beschäftigungsverhältnis die Zeiten der AU nicht an. Dass der Renteneintritt sich deswegen nach hinten verschiebt, verstehe ich nicht. Eher gäbe es für die fehlenden Beitragsjahre etwas weniger Rente.
Du kannst deinen Arzt fragen, ob er dich arbeitsfähig schreibt.
Du kannst dann deinen AG fragen, ob er dir eine geringfügige Beschäftigung anbietet, bis du in Rente gehst.
Wenn du arbeitest, bekommst du kein ALG mehr.
Nein.ZitatKann mich mein Arbeitgeber geringfügig beschäftigen, auch wenn mein Arzt mich arbeitsunfähig schreibt? :
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Die Verschiebung könnte sich dadurch ergeben, dass ursprünglich eine Rente für (besonders) langjährig Beschäftigte angestrebt wurde. Dafür gibt es besondere Regelungen. Das normale Renteneintrittsalter verschiebt sich aber nicht.
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