Aussteuerung, Arbeitslosengeld 2 Jahre vor Rentenbeginn

22. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wiling56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteuerung, Arbeitslosengeld 2 Jahre vor Rentenbeginn

Ich habe ein kniffliges Problem. Ich stehe 2 Jahre vor meinem Rentenbeginn. Ich bin dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben und wurde ausgesteuert. Ich beziehe nun Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsvertrag besteht noch. Ich habe heute von der Rentenversicherung erfahren, dass sich mein Renteneintrittsjahr weiter nach hinten verschiebt, da, wenn man 2 Jahre vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld bezieht, diese Jahre nicht für die Rentenjahre angerechnet werden. Es sei denn, ich wäre geringfügig beschäftigt gemeldet. Kann mich mein Arbeitgeber geringfügig beschäftigen, auch wenn mein Arzt mich arbeitsunfähig schreibt? Bekomme ich weiterhin Arbeitslosengeld? Muss ich das der Agentur für Arbeit melden?

-- Editiert von Moderator topic am 22.07.2022 14:06

-- Thema wurde verschoben am 22.07.2022 14:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

... mir scheint, mit deinen Fragen könntest du im Sozialrecht besser aufgehoben sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Der Kernsatz dürfte sein: Die Rentenberechnung erkennt für das Beschäftigungsverhältnis die Zeiten der AU nicht an. Dass der Renteneintritt sich deswegen nach hinten verschiebt, verstehe ich nicht. Eher gäbe es für die fehlenden Beitragsjahre etwas weniger Rente.

Du kannst deinen Arzt fragen, ob er dich arbeitsfähig schreibt.
Du kannst dann deinen AG fragen, ob er dir eine geringfügige Beschäftigung anbietet, bis du in Rente gehst.
Wenn du arbeitest, bekommst du kein ALG mehr.

Zitat (von Wiling56):
Kann mich mein Arbeitgeber geringfügig beschäftigen, auch wenn mein Arzt mich arbeitsunfähig schreibt?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(762 Beiträge, 336x hilfreich)

Die Verschiebung könnte sich dadurch ergeben, dass ursprünglich eine Rente für (besonders) langjährig Beschäftigte angestrebt wurde. Dafür gibt es besondere Regelungen. Das normale Renteneintrittsalter verschiebt sich aber nicht.

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