Hallo liebe Forummitglieder,
Wir sind bei hier und haben ein viele Fragen zum Thema Aussteuerung aus dem Krankengeldanspruch.
Mit wir sind meine Partnerin und ich gemeint. Wir sind beide 28 Jahre jung, verlobt und leben zusammen. Ich versuche, die meisten organisatorischen Dinge zu managen, da meine Partnerin dazu aktuell nicht in der Lage ist. Der Grund dafür zeigt sich im Anschluss.
Ich bin in der Logistik in einem Industriebetrieb tätig.
Meine Partnerin ist als Gesundheits- und Krankenpflegerin auf einer Intensivstation im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Januar 2020 wurde sie schwer Krank, war 50 Tage in intensivmedizinischer Behandlung und von März bis April 2020 in einer Frührehaklinik.
Ihr Arbeitsverhältnis war zu der Zeit befristet bis 04/2021.
Sie wurde mehr oder weniger dazu gedrängt, wieder einzugliedern, da eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses sonst nicht hätte passieren können.
Und das, obwohl sie lange nicht vollständig Rehabilitiert war. Aufgrund der Pandemie kam eine stationäre Fortsetzung der Reha nicht in Frage.
Im Oktober 2022 hat sie ihre Arbeitszeit krankheitsbedingt auf 75% reduziert und somit Einbußen in ihrem
Gehalt als Folge.
Gleich einen Monat später, sprich 11/2022 wurde sie wegen ihrer Folgeschäden wieder arbeitsunfähig und ist dies bis heute. Anfang Juli diesen Jahres wurde Ihre Schwerbehinderung festgestellt, ein GdB von 70 mit Merkzeichen G. Somit genießt sie zumindest einen besonderen Kündigungsschutz.
Nun steht jedoch die Aussteuerung bevor, aufgrund der sog. Blockfristen stehen ihr nurnoch wenige Monate Krankengeld zu.
Nun zu unserer Frage:
Beim Übergang der Krankengeldzahlung zum Arbeitslosengeld I nach der Aussteuerung stellt sich uns die Frage, ob ich für den Lebensunterhalt meiner Partnerin aufkommen muss? Sprichwort Bedarfsgemeinschaft.
Da wir gerne heiraten möchten, stellt sich uns ebenso die selbe Frage, ob ich als Ehemann für meine Frau aufkommen muss.
Hat sie mit einem GdB von 70 ein anderes Anrecht auf die Dauer der Krankengeldzahlung?
Bringt es Vorteile, in einem solchen Fall zu heiraten? Im Sinne von Bevollmächtigung und Auskunftserhalt bei Behörden etc?
Wir bedanken uns im Voraus herzlich für eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Aussteuerung Krangengeld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Nein,hat damit nichts zu tun.ZitatHat sie mit einem GdB von 70 ein anderes Anrecht auf die Dauer der Krankengeldzahlung? :
Wenn sie ALG 1 möchte, muss sie sich arbeitsuchend melden, sonst gibt es wie bei der Lohnfortzahlung nur 6 Wochen ALG 1.
ZitatDa wir gerne heiraten möchten, stellt sich uns ebenso die selbe Frage, ob ich als Ehemann für meine Frau aufkommen muss. :
ja.
Wenn sie kein ALG 1 bekommt, muss sie sich beim Jobcenter melden, dann gibt es Bürgergeld, natürlich wird ihr Einkommen mit angerechnet.
Nein. Eine Bedarfsgemeinschaft gibt es beim ALG1 nach SGB III nicht. Dort hat ein Versicherter bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf *eigenes* ALG1. Auch das Einkommen des Partners spielt keine Rolle, ebensowenig wie das Vermögen.ZitatSprichwort Bedarfsgemeinschaft. :
Ob man verheiratet oder nur Partner ist, ist nicht relevant.
Das ALG1 ist die Versicherungsleistung für deine Partnerin.
Bedarfsgemeinschaft kommt nur beim Bürgergeld/früher Alg2/Hartz4 nach SGB II in Frage.
Ich meine, nein. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt und ändert nichts an der Krankengelddauer.ZitatHat sie mit einem GdB von 70 ein anderes Anrecht auf die Dauer der Krankengeldzahlung? :
Vorteile im Sinne von mehr Sozialleistungen gibt es nicht, wenn man heiratet.ZitatBringt es Vorteile, in einem solchen Fall zu heiraten? Im Sinne von Bevollmächtigung und Auskunftserhalt bei Behörden etc? :
Es ändert sich die Steuerklasse, denn jetzt seid ihr beide in 1, oder?
Es könnte aber von Vorteil sein, eine Vollmacht zu haben, für den Fall, dass deine Partnerin nicht selbst entscheiden kann.
Habt ihr das Thema Erwerbsminderungsrente schon erörtert?
Gute Besserung trotzdem !
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ZitatHabt ihr das Thema Erwerbsminderungsrente schon erörtert? :
Mit 28 Jahren wird die DRV eher an eine Umschulung denken.
Erstmal vielen lieben Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.
Das Thema Erwerbsminderungsrente sind wir jetzt am einleiten. Wie ihr euch vorstellen könnt ist es für uns schwierig, da den Überblick zu behalten. Wir haben auch - Gott sei Dank - niemanden in der Familie mit Erfahrungen auf dem Gebiet . Gerade weil wir nicht wissen, welche Auswirkungen all dies auf unsere Zukunft und Vorallem finanziellen Absicherung haben wird.
Im Sozialverband VdK sind wir ebenso, mit deren Mitwirkung hat sie auch den Antrag zur Feststellung des GdB in die Wege leiten können. Dort haben wir bezüglich Erwerbsminderungsrente leider erst Anfang September einen Beratungstermin.
Ich weiß, das es einen Unterschied zwischen Beruns- und Arbeitsunfähigkeit gibt. Versichert dafür ist sie leider nicht.
Ihren Beruf wird sie definitiv nicht mehr ausüben können. Ein Erstgespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) haben wir bereits angefragt und möchten offen mit dem AG in Kooperation mit der Schwerbehindertenvertretung eine Lösung erarbeiten, wie sie - im Falle dass die Erwerbsminderungsrente nicht voll genehmigt wird - einen geeigneten Arbeitsplatz erhalten könnte.
Natürlich wäre es uns am liebsten, wenn sie nicht mehr arbeiten müsste, sondern dürfte Sollte ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden und ihre Gesundheit dies zulassen. Vollrente ist das Ziel.
Wie hoch stehen da die Chancen? Vollrente zu bekommen? Sie arbeitet bereits über 5 Jahre in ihrem Beruf.
Worauf ist beim Antrag stellen zu achten?
Dankeschön
Liebe Grüße
Bei einer EMR geht es nicht um Arbeitsunfähigkeit, die ist in der Regel vorübergehend, sondern um die Erwerbsunfähigkeit.
Die DRV prüft, ob bereits alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Es gilt noch immer Reha vor Rente, wird allerdings nicht immer angewandt. Bei dem Alter könnte ich es mir jedoch schon vorstellen.
Bei einer Reha wird z.B. das Restleistungsvermögen überprüft und nur wenn das unter 3 Stunden am Tag liegen sollte, gibt es eine volle EMR.
In der Regel wird die nicht auf Dauer gewährt sondern befristet, dass bedeutet, die gäbe es längsten 3 Jahre. Die Befristete könnte auch nur 6 Monate betreffen.
Da gibt es noch die Teilerwerbsminderungsrente, auch diese könnte nur befristet gewährt werden.
ZitatVollrente ist das Ziel. :
Die DRV könnte das anders sehen. Sie hätte noch rund 40 Jahre Arbeitsleben vor sich, da wird sicher zuerst an eine Umschulung gedacht.
Evtl. an einen leidensgerechten Arbeitsplatz, den sie mit der Schwerbehinderung noch ausüben könnte.
Es kommt bei der EMR nicht auf die Krankheiten an, sondern auf die Einschränkungen welche eine Erwerbstätigkeit nicht zulassen oder nur teilweise.
Es sind immer Einzelfalleinscheidungen.
Bevor sie einen EMR Antrag stellt, sollte sie an einen Sozialrechtsschutz denken, bei dem Alter kann eine Klage nicht ausgeschlossen werden.
ZitatIch weiß, das es einen Unterschied zwischen Beruns- und Arbeitsunfähigkeit gibt. Versichert dafür ist sie leider nicht. :
Berufsunfähigkeitsrente käme aufgrund des Alters eh nicht in Frage, da müsste sie einen Verweisungsberuf annehmen.
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