Aussteuerung Krankengeld droht bald!

13. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Aussteuerung Krankengeld droht bald!

Hallo liebe Foren-Gemeinde!

Im Jahr 2011 bin ich erstmals an einer Lungenkrankheit erkrankt. Nach meiner Krnkschreibung im Juli 2011 und einem operativen Eingriff an der Lunge im August 2011, folgte im Anschluss eine berufliche Wiedereingliederung nach dem bekannten "Hamburger Modell", welche Ende Dezember 2011 erfolgreich beendet wurde.

Im Januar 2012 war ich beruflich wieder voll eingegliedert. Im Februar 2012 erfolgte dann bis März eine medizinische Rehabilitation, stationär in einer Rehaklinik. Nach dieser medizinischen Rehabilitation war ich wieder bis Juni 2012 voll beschäftigt.

Im Juni 2012 erlitt ich einen Rückfall und war wegen der selben Krankheit Arbeitsunfähig. Eine weitere Operation an der Lunge erfolgte im Juli 2012. Danach war ich in einer Anschlussheilbehandlung, welche ich Arbeitsunfähig verlassen hatte.

Leider zeigte sich auch hier keiwirklicher Erfolg, so das ich im September 2012 erneut einen Rückfall erlitten hatte und ich mich einer konservativen Therapie an der Lunge unterziehen musste.

Nun bin ich weiter Arbeitsunfähig (durchgehend seit 27.06.2012) und habe nun erneut eine medizinische Rehabilitation beantragt. Das Verfahren hierüber läuft noch. Ich muss mich kommenden Montag bei einem Gutachter vorstellen, der über eine weitere medizinische Rehabilitation entscheiden soll (ob ja oder nein).

Soweit erst einmal zu meiner Vorgeschichte. Ich habe mal nachgerechnet und ich befinde mich unter Berücksichtigung der 3-jährigem Blockfrist, welche bei mir im Juli 2011 begonnen hatte, seit 64 Wochen im Krankengeldbezug.

Unter Berücksichtigung aller Bezüge (Krankengeld, Übergangsgeld, Lohnfortzahlungen...), erhalte ich noch 14 Wochen Krankengeld. ( 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse zzgl. Übergangsgeld + Lohnfortzahlungen macht in der Summer 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld).

Da ich jetzt erst einmal mein Gutachtentermin abwarten muss, ob es aus der med. Rehabilitation was wird oder nicht und ich zusätzlich auf jeden Fall eine berufliche Rehabilitation nach dem "Hamburger Modell" machen möchte, wird es so oder so mit der Aussteuerung verdammt knapp, so das ich vermutlich in der Aussteuerung fallen werde.

Mir ist klar das ich nach der Aussteurung Recht auf ALG 1 habe. Die Voraussetzung hier ist ja, so weit mir dies bekannt ist, das ich gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung zu stellen habe.

Nun meine Fragen dazu:

Macht es jetzt schon Sinn einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentennversicherung bzw. einen Antrag auf ALG 1 bei der Argentur für Arbeit zu stellen? Da es ja bei mir wie eben beschrieben mit meinem Krankengeld und der Aussteuerung in jedem Fall knapp werden wird, denn 14 Wochen vor der Aussteuerung sind ja nicht gerade viel!

Wie sieht das weiterhin aus, wenn ich nun ALG 1 nach meinem Krankengeld von der Arbeitsagentur bewilligt bekommen würde, muss ich dann auch meinen Beruf aufgeben? Dieser wird mir ja weiterhin von meinem Arbeitgeber freigehalten!

Was geschieht parallel mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung? Dieser muss ja gestellt werden, da ja sonst kein Anspruch auf ALG 1 besteht.

Ich würde mich freuen wenn jemand von Euch Antworten auf meine Fragen hätte!

Mit freundlichen Grüßen

michapelig

-- Editiert michapelig am 13.03.2013 12:19

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


Hallo Micha,

du kannst dich sowohl von der Krankenkasse wie von der AA aber auch von der Rentenversicherung über deine Rechte beraten lassen, § 14 SGB I :

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html

Die Entscheidung dürfte in erster Linie davon abhängig sein, ab wann welche Leistungen in welcher Höhe zustehen (würden). Jedenfalls ist ein Antrag auf EM-Rente keine Voraussetzung für den Alg-Anspruch, allenfalls eine zwingende Folge.

Gruß!
Machts Sinn

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)


Danke Machts Sinn für Deine Antwort!

Haben vielleicht noch andere Leute hier Meinungen bzw. Erfahrungen?

Mit freundliche Grüßen

michapelig

-- Editiert michapelig am 13.03.2013 21:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Micha,

die Krankenkasse wird Ihnen mitteilen, zu wann genau Ihr Krankengeldbezug enden wird.

Wie Machts.Sinn schrieb, der Rentenantrag ist keine zwingende Voraussetzung für den ALG1-Bezug trotz Krankheit.

Sollte zu erwarten sein, daß Sie dann in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sein werden, müssen Sie auch keinen Rentenantrag stellen. Dies wird Ihnen dann aber auch das Amt - voraussichtlich nachdem man Sie nochmals begutachten ließ - mitteilen.

WICHTIG: Sie müssen NICHT selbst kündigen oder Ihren Beruf aufgeben!

So lange Ihr Arbeitgeber das mitmacht, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz ( mein AG hat mich immer noch auf der Angestelltenliste, obwohl ich mittlerweile im 4. Rentenbezugsjahr bin ;) ) - nach der Genesung könnten Sie dann auch, gestützt durchs ALG1, eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell machen.

Sollte der medizinische Dienst des AA allerdings zu dem Schluss kommen, daß sie, medizinisch gesehen, voraussichtlich für mehr als 6 Monate weiterhin arbeitsunfähig sein werden, dann könnte von Ihnen ein Rentenantrag erwartet werden. Auch dieses wird man Ihnen dann aber mitteilen.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Mira



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

das mit der Aussteuerung und dem ALG 1 konnte ich mit der Krankenversicherung klären, die sagten das selbe wie Du es geschrieben hast liebe Mira!

Nun habe ich erneut eine Fragestellung, mit der Hoffnung das jemand Antworten darauf hat.

Ich hatte bei der DRV-Bund vor einiger Zeit eine medizinische Rehabilitation beantragt. Ich bekam dann, ohne einer vorherige Ablehnung seitens der Rentenversicherung, die Aufforderung mich von einem Arzt begutachten zu lassen, ob eine medizinische Rehabilitation Besserung verspricht oder nicht.

Den Begutachtungstermin hatte ich gestern. Nach den erfolgten Untersuchungen konnte mir der Gutachter am Ende seine Entscheidung noch nicht mitteilen. Er müsse sich erst einmal ein Gesamtbild verschaffen, ob eine medizinische Rehabilitation überhaupt bei mir Sinn macht oder nicht.

Was ist denn jetzt nun mit meinem Rehabilitationsantrag, wenn der Gutachter der Rentenversicherung mitteilt das eine medizinische Rehabilitation meinen Gesundheitszustand nicht bessern würde und er daher eine medizinische Rehabilitation ablehnt.

Kommt dann eventuell die Aufforderung der DRV-Bund, das ich EU-Rente beantragen soll, oder muss ich dann erst einmal die Arbeit aufnehmen?

Lieben Gruß

michapelig

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ michapelig

quote:
Kommt dann eventuell die Aufforderung der DRV-Bund, das ich EU-Rente beantragen soll, oder muss ich dann erst einmal die Arbeit aufnehmen?


Wenn die Reha abgelehnt wird mit der Begründung, dass dein Gesundheitszustand sich dadurch nicht verändert, verbessert o.a. kannst du den Rehaantrag in einen Rentenantrag wandeln.

NEIN. Du musst keine Arbeit aufnehmen wenn du (noch) arbeitsunfähig bist.

Und nochwas: der Bezug von ALGI nach SGB III; §145 ist nicht abhängig von einem Rentenantrag. Dieser wird aber ggfalls nötig, da die Agentut für Arbeit hierzu auffordern darf. Dieser müsstest du dann nachkommen im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)

Hallo Michapelig,

zu deiner Schilderung gibt es noch eine ganz andere Perspektive. Da alles hier zu schreiben, ginge wohl zu weit, aber du könntest ja mal diesen Thread nachlesen:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundheitsforum.de/board2-gkv-gesetzliche-krankenkassen/board13-krankengeld/132-krankengeld-–-bewilligung-–-beendigung-bescheid-prüfen-aktiv-werden/#post301

Gruß!
Machts Sinn

-- Editiert Machts.Sinn am 20.03.2013 10:02

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

@ sunbee

Du schreibst in Deinem Beitrag folgendes:

"Wenn die Reha abgelehnt wird mit der Begründung, dass dein Gesundheitszustand sich dadurch nicht verändert, verbessert o.a. kannst du den Rehaantrag in einen Rentenantrag wandeln."

Meinst Du das es sein kann, das die DRV-Bund einfach den Rehaantarg ablehnen kann/wird, ohne das die DRV-Bund von sich aus mich auffordern wird einen Rentenantrag zu stellen und ich diesen dann von meiner Seite aus stellen kann/muss?

Könnte es aber auch sein das die DRV-Bund meinen Rehaantrag dann automatisch umdeutet und mich auffordert einen Rentenantrag zu stellen?

MfG

michapelig

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ michapelig

Beide Varinten sind möglich. Normalerweise bewilligt die DRV Bund aber eine Reha wenn die 'Gefahr' einer Verrentung besteht. Das liegt in der Natur der Sache. Eine Reha mit der Möglichkeit auf Vermeidung der Erwerbsminderung ist kostengünstiger.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Sunbee

Ich hoffe jetzt das mein Gutachten nicht lange auf sich warten lässt. Es darf ja nicht vergessen werden, das nach Zusage einer Reha es wahrscheinlich noch Wochen bzw. Monate dauern wird, bis ich die Reha antreten darf.

Oder habe ich vielleicht ein Recht darauf die Reha zeitnahe machen zu dürfen? Schließlich ist ja rückwirkend von Beantragung der Reha bis über die Begutachtung auch schon Zeit vergangen!?

Was ich sowie so komisch an der ganzen Sache finde ist, das meine Reha nicht gleich abgelehnt wurde, sondern das ich gleich zum Gutachter geschickt worden bin. Ich habe von anderen Leuten erfahren das diese meistens, nicht alle, erst einmal nach deren beantragten Reha ein NEIN bekommen haben und erst nach Einspruch zum Gutachter mussten!?

Es mag ja vielleicht auch an meine Krankengeschichte liegen. 2011 das erste mal operiert, dann Anfang 2012 die Reha absolviert, dann in 2012 wieder operiert, daraufhin eine AHB gemacht. Dann kurz nach dieser AHB wieder ein konservativer Eingriff. Und nun will ich 2013 schon wieder eine Reha. Wohlmöglich kein eindeutiger und alltäglicher Fall, den die DRV-Bund da mit mir zu haben scheint!?

Mit freundlichen Grüßen

michapelig

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@michapelig

Ein Recht auf zeitnahe Reha ist hier schwierig durchzusetzen. Bedauerlich, aber sowohl Krankenkassen als auch DRV Bund als Institution scheinen die Langzeitauswirkungen auf Menschen in deiner Sitution nicht zu klakulieren.

Du könntest versuchen zu drängeln, indem du ein Schreiben aufsetzt aus dem eine Dringlichkeit hervorgeht. Dies könnte allerdings auch zu einer Ablehnung führen und gleichzeitigen Umdeutung und (fast schon sicheren) Berentung.

Es mag merkwürdig für dich als Einzelnen sein, aber in deiner Situation, stattgehabte Rehabilitationen und AHAB in kurzer Abfolge, ist es normal, dass ein Gutachter eingeschaltet wird.

Damit bin ich wieder beim Anfang meines Beitrages: die Institution, hier DRV, kalkuliert nicht, dass die Vezögerungen zur Destabilisierung beitragen können und eine Berentung 'riskiert' wird.

Wieso sollte es deiner Meinung nach Zusage Wochen, Monate dauern bis zur Durchführung der Reha? Ich habe das Gefühl alle Rehakliniken Deutschlands zu kennen :grins: so oft wie ich in Rehas war. Alle müssen wirtschaftlich arbeiten und sind mehr als interessiert, sofern sie dem Träger zugesagt haben, dir so schnell als möglich einen PLatz anzubieten.

Nur nebenbei: du hast Wahlrecht, kannst dir die Klinik aussuchen. Hierzu solltest du dir eine Liste der DRV Bund geben lassen, welche Kliniken sie bezahlen. Manche sind teurer. Leider wird es auf diesem 'Markt' immer dramatischer und ich weiss ganz aktuell, dass immer mehr Rehakliniken dazu übergehen,keine Einzelzimmer mehr anzubieten. Na herzlichen Glückwunsch. Man stelle sich vor, da schnarcht einer wie blöde oder ist der Hygiene nicht zugewandt. Eine Reha ist keine Akutklini in der Mehrbettzimmer sinnig sind. :zoff:

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.07.2013 20:50:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo @Sunbee!

Du fragst Dich warum ich die Einstellung habe, das es bei mir zu einer Zusage Wochen bzw. Monate dauern wird, bis ich eine Zusage zur Durchführung einer Reha erhalten werde!?

Mein Gefühl sagt es mir, nach dem Motto "Kosten sparen...!"

Auch wenn die DRV-Bund jetzt nicht um eine Zusage herum kommen mag, habe ich das Gefühl das die DRV-Bund die Zusage so lange heraus ziehen wird, bis es die DRV-Bund hinaus zögern kann!

Mit freundlichen Grüßen

michapelig

-- Editiert michapelig am 29.03.2013 19:52

-- Editiert michapelig am 29.03.2013 19:53

2x Hilfreiche Antwort

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