Aussteuerung KrankengeldGuten Tag, liebe Mitglieder ich bin neu hier im Forum und habe erstmal alle

27. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunflower63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteuerung KrankengeldGuten Tag, liebe Mitglieder ich bin neu hier im Forum und habe erstmal alle

Guten Tag, liebe Mitglieder
ich bin neu hier im Forum und habe erstmal alle Beiträge betreffend Krankengeld Aussteuerung gelesen, jedoch noch keine Antwort auf meinen Fall gefunden.
Der Sachverhalt lautet wie folgt:
Ich bezog von 11.09.2017 bis 27.01.2019 Krankengeld, werde jetzt ausgesteuert.
War in Reha von 05.11.2018 bis 11.12.2018, wurde dort arbeits- und vermittlungsunfähig entlassen. Im vorläufigen Abschlussbericht der Klinik vom 07.12.18 gab der Arzt an, daß eine tägliche Mindestarbeitszeit von zwei Stunden innerhalb vier Wochen nicht erreichbar ist.
Im endgültigen Abschlussbericht vom 11.01.19 steht in der Meldung an die RV 6 Stunden und mehr sind möglich, gleichzeitig aber auch nach wie vor arbeits-und vermittlungsunfähig.
Am 24.01.2019 hatte ich Termin beim MDK der Arbeitsagentur. Der Arzt meinte,wenn er mich voll erwerbsunfähig erklären würde, bekäme ich bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente Probleme mit der RV, die würde das nicht durchgehen lassen. Um einen Anspruch auf ALG I zu haben, gab er an, dass ich ein paar Stunden (wieviele, hat er nicht gesagt) arbeiten kann in einem Job, den es gar nicht gibt. Ich habe eine neurologische Erkrankung, deren Ursache noch nicht gefunden wurde und kann nur mit der rechten Hand arbeiten. Von der Leistungsabteilung der Agentur habe ich noch keine Bewilligung bekommen, aber bereits online einen Termin bei der Vermittlerin am 05.02. Meine aktuelle AU läuft bis 01.02.
Weiterhin hatte mir die DAK fälschlicherweise geschrieben, meine Versicherrung habe zum 05.11.2018 geendet. Nachdem ich mehrmals dort angerufen und auch noch schriftlich erklärt habe, daß dies nicht stimmti,wollte sie mir eine Korrektur senden, was bisher nicht geschehen ist.
Das heißt, ich weiß aktuell nicht, ob ich noch versichert bin, da ja der Bewilligungsbescheid von der Agentur noch aussteht.
Mein langfristiges Ziel ist, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen,( ich war vor der Erkrankung Arbeit suchend, da der befristete Vertrag ausgelaufen war) und keine EW beantragen. Ich bin nach wie vor arbeitsunfähig, und habe das beim Arzt nur abgenickt, um überhaupt Leistung zur Existenzsicherung zu erhalten. Nun kann ich von meiner Hausärztin keine weitere AU ausstellen lassen, da ich dann vermittlungsunfähig bin.
Wie soll ich weiter vorgehen? Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von sunflower63):
dass ich ein paar Stunden (wieviele, hat er nicht gesagt) arbeiten kann in einem Job, den es gar nicht gibt.
Er kommt dir doch sehr entgegen, und schreibt, dass du mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sein kannst. Ob der Job existiert, ist egal. Mit dieser Aussage hättest du Anspruch auf ALG1.
Aber für diesen Anspruch darfst du nicht krank geschrieben sein. Du kannst dich arbeitsfähig schreiben lassen ab 2.2.
Zitat (von sunflower63):
Das heißt, ich weiß aktuell nicht, ob ich noch versichert bin,
Bei der gesetzl KV bist du immer versichert. Es ist nur die Frage, WER die KV-Beiträge bezahlt.

Hat dir jemand was wegen der Nahtlosigkeitsregelung gesagt?
Wie alt bist du?

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#2
 Von 
sunflower63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank, Anami. Der § 125 wurde zwar angesprochen vom Sozaildienst in der Reha, aber danach nicht mehr.
Ich bin 55, werde im Juli 56.
Was die KV-Beiträge betrifft, habe ich ja weder von der DAk noch von der Arbeitsagentur eine Information bekommen. Der Arzt vom MDK sagte zwar, daß ich, was mir ja auch bekannt ist, im Falle des Leistungsbezuges über die Agentur weiterversichert bin. Nur, glauben ist nicht wissen. Ich will auf jeden Fall morgen nochmal die DAK und ggf auch die Agentur kontaktieren.

Diese Ungewißheit raubt mir den letzten Nerv....

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

§ 125 wird gerne umgangen. Du musst dich arbeitssuchend melden, auch wenn du einen Arbeitsplatz hast. Dann bekommst du ALG 1.
Wenn im Entlassungsbericht der Klinik steht, dass du erwerbsfähig bist, bringt ein EMR Antrag kaum etwas.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend, bei einer EMR kommt es auf die Erwerbsunfähigkeit an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von sunflower63):
Der Arzt vom MDK sagte zwar, daß ich, was mir ja auch bekannt ist, im Falle des Leistungsbezuges über die Agentur weiterversichert bin. Nur, glauben ist nicht wissen.
Dann nochmal mit Wissen:
Du bist dann über die Arbeitsagentur kranken-und pflegeversichert. Und dazwischen, also vom 6.11. 2018 bis 31.1.2019 auch.
Die KK hat wohl fälschlicherweise das Endes des Krankengeldbezuges als Ende der Versicherung gesetzt.
Ist falsch. Wird garantiert korrigiert.
Auch während Reha und weiterer AU bist du kranken-und pflegeversichert.

Ja, danke, Loni12.
die TE muss nicht nur arbeitsfähig sein, sondern sich arbeitslos und auch arbeitsuchend melden.
Das wird alles beim Termin 5.2. besprochen und in den Anträgen angekreuzt.

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