Ich arbeite in Teilzeit 6 Std im öffentlichen Dienst. Nun bin ich schon fast 78 im Krankengeld und werde im Feb ausgesteuert. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich im Mai 25 gestellt Nun schrieb mir die DRV,das wohl eine Teilerwerbsminderungsrente in Frage kommen könnte. Mein jetziger Arbeitgeber hat für mich keine Stelle in Teilzeit (3-6 Std) die meinem Leistungsvermögen entspricht. Das wurde der DRV mitgeteilt. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld läuft. Ich bin weiterhin krankgeschrieben, da auch mein Arzt mich für nicht arbeitsfähig sieht, somit werde ich auch über den Feb weiterhin krankgeschrieben sein.
Was muss ich beachten, oder was kann ich selbst noch machen? Bin eigentlich völlig überfordert.
Aussteuerung öffentlicher Dienst Teilerwerbsminderungsrente
Wenn der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann, die Agentur für Arbeit ebenfalls nicht, dann käme die sogenannte Arbeitsmarktrente infrage. Wäre die volle EMR, allerdings befristet.
Dazu gab es in den letzten Tagen bereits Antworten, mal diese lesen.
Meines Erachtens stellt sich die Frage, welche Leistung höher ist: Arbeitsmarktrente oder Arbeitslosengeld.
Ist Arbeitslosengeld höher, dann auf jeden Fall Alg beziehen und erst später einen Antrag auf Arbeitsmarktrente stellen.
Wobei mir das Verfahren "Beantragung einer Arbeitsmarktrente bzw. die dann folgenden Abläufe bei der DRV" nicht mehr bekannt sind. Es geht dabei ja darum, ob eine Person mit Ihren Einschränkungen noch vermittelbar ist. Früher richtete die DRV die Frage zur Vermittelbarkeit an die Agentur für Arbeit. Jetzt habe ich aber gelesen, dass die Einschätzung der Vermittelbarkeit von der DRV (versuchesweise) selbst vorgenommen wird.
Ansonsten: Sobald Arbeitslosigkeit (im Febr. 2026) eingetreten ist, gelten für die Arbeitsunfähigkeit andere Kriterien. Arbeitsunfähigkeit liegt dann nur noch vor, wenn man keine leichte Arbeit mehr verrichten kann. Die bisherige Tätigkeit spielt dann keine Rolle mehr. Die Beurteilung, ob eine leichte Tätigkeit möglich ist, obliegt dem Arzt der Agentur. Eigentlich aber doch nicht, denn der richtet sich am Gutachten der Rentenversicherung aus. Da die Rentenversicherung aber scheinbar schon festgestellt hat, dass Arbeit (in Teilzeit /leichte Arbeit Vollzeit?) möglich ist, wird das Gutachten vermutlich mit dem Ergebnis "leistungsfähige mit Einschränkungen ...." ausfallen. Ob dann bei vorhandenen (starken) gesundheitlichen Einschränkungen eine Vermittlung möglich sein wird, ist die Frage.
-- Editiert von User am 18. Dezember 2025 07:58
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Zitat :Wobei mir das Verfahren "Beantragung einer Arbeitsmarktrente bzw. die dann folgenden Abläufe bei der DRV" nicht mehr bekannt sind.
Erledigt in der Regel die DRV. Teilt der AG mit, dass kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, nimmt die DRV mit der zuständigen AfA Kontakt auf. Kann die auch keinen anbieten, erfolgt nach rund 6 Monaten die Arbeitsmarktrente.
Zitat :Ob dann bei vorhandenen (starken)
Danke für die Ausführungen. Für mich kommt auch eine Arbeit zwischen 3 und 6 Std nicht mehr in Frage, weil ich es einfach gesundheitlich nicht mehr schaffe. Ich habe nur noch 10% Beweglichkeit in der Hand und dazu im Rücken mehrere Bandscheibenvorfälle. Selbst eine Wiedereingliederung musste bei 2 Std unterbrochen werden. Mehrere Versuche die Arbeit wieder aufzunehmen sind gescheitert.
Zitat:Für mich kommt auch eine Arbeit zwischen 3 und 6 Std nicht mehr in Frage, weil ich es einfach gesundheitlich nicht mehr schaffe.
Die DRV sieht das offensichtlich anders und das ist (leider) erstmal entscheidend. Dir wird vermutlich kaum etwas anderes übrig bleiben, als die Entscheidung (den Bescheid) der DRV abzuwarten und dann zu entscheiden, ob Du dagegen Widerspruch erhebst. Problem: Widerspruchs- und ggf. anschließendes Klageverfahren dauern. Und in der Zeit muss der Lebensunterhalt natürlich auch sichergestellt werden. Notfalls durch den Bezug von Bürgergeld.
Im Vorfeld der Entscheidung der DRV wirst Du jedenfalls nichts weiter tun können, außer Deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.
Basiert die vorläufige Einschätzung der DRV eigentlich auf einer gutachterlichen Untersuchung, oder auf der Aktenlage, sprich den Angaben Deiner behandelnden Ärzte?
Gruß,
Axel
Zitat :Basiert die vorläufige Einschätzung der DRV eigentlich auf einer gutachterlichen Untersuchung, oder auf der Aktenlage, sprich den Angaben Deiner behandelnden Ärzte?[/quote
Beim Gutachter war ich, der übrigens auch meinte das eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr besteht. Was natürlich letztendlich im Gutachten stand weiß ich nicht.Mein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hat zumindest keine Stelle für mich.
Ich werde jetzt abwarten was am Ende wirklich entschieden wird und dann reagieren.
Zitat :Ich werde jetzt abwarten was am Ende wirklich entschieden wird und dann reagieren.
Was passiert wenn die DRV nur eine Teilerwerbsminderungsrente befürworten würde und ich dagegen Widerspruch einlegen? Gibt es dann kein Arbeitslosengeld mehr?
Du solltest tatsächlich abwarten, was letztlich entschieden wird.Zitat :Was passiert
Und dann, wenn dir das bekannt ist---> dann ergibt sich evtl., ob du Widerspruch erheben solltest.
Bis dahin kannst du die anderen Fragen hier zum fast gleichen Thema und die antworten mal nachlesen...ODER
das hier nochmal nachlesen.:
https://www.123recht.de/forum/versicherungsrecht/Erwerbsminderungsrente-Nach-dem-Gutachter-__f629235.html
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