Aussteuerung/Krankengeld

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Manuela37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteuerung/Krankengeld

Hallo,

bei mir ist es so bekomme seit letztem Jahr Krankengeld, habe Brustkrebs gehabt. Die 18 Monate Krankengeld würden dieses Jahr im Dezember auslaufen. So heute bekomme ich den Anruf der IKK Krankenkasse, dass mein Krankengeld zum 20. Juni auslaufen würde und ich somit Ausgesteuert werde. Ich solle auf das Arbeitsamt gehen und mich melden. War in Reha April/Mai 2010 und bin von dort aus Arbeitsunfähig entlassen worden. Ich habe noch Ops vor mir und psychische Belastung von meiner Krankheit davon getragen.Kann die Krankenkasse innerhalb 8 Tage das Krankengeld stopen? Kann ich jetzt meine Erwerbsminderung beantragen, wollte es über den VDK machen nur die sind im Moment in Urlaub habe erst Mitte Juli einen Termin, da wird schon alles gelaufen sein. Muss mich ja vorher absichern, nicht das ich die Erwerbsminderung beantrage und das Arbeitsamt sagt dann ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Wie ist das?????????????????????

Gruß Manuela


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
ich würde schnellstmöglich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen.
Danach mit der Bestätigung über den Rentenantrag Arbeitlosengeld I beantragen.
Es gibt dort eine Ausnahmeregelung, dass auch Arbeitsunfähige Arbeitslosengeld bekommen, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und ein Rentenantrag läuft. Das Arbeitslosengeld wird für die "normale" Dauer gezahlt ( abhängig vom Alter, meistens max. ein Jahr).

Falls die Bewilligung des Arbeitlosengeld I länger dauert, kann man bei Bedürftigkeit zur Überbrückung Arbeitslosengeld II beantragen.

Die Krankenkassen schicken den Brief über das Krankengeldende in der Regel deutlich früher raus (meistens 6-8 Wochen vor dem Ende).
Auf die Höchstdauer des Krankengeldes von 78 Wochen werden auch Zeiten in den letzten 3 Jahren angerechnet, wenn sie auf der selben Krankheit beruhen. Die Zeit der Entgeltfortzahlung und ggf. der Reha werden auch mitberechnet.
§ 48 SGB V
Gruß
RHW

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Manuela

Ich schätze die Antworten von @RHW und freue mich sehr, dass hier immer mal wieder jemand dazu kommt, um im Sozialrecht zu helfen :)

Ich widerspreche aber in einem Punkt vehement:
KEINEN Antrag auf Erwerbsminderung (EM) bevor nicht die Agentur für Arbeit (AfA) dazu auffordert

Mit dem Aussteuerungsschreiben gehst du zur AfA, meldest dich arbeitsLOS und beantragst ALG 1 nach SGB III; §125. Dies ist ein Sonderparagraf, für Menschen wie dich: ausgesteuert, weiter krank und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend
Normalerweise wird der Sachbearbeiter (SB), sofern dieser informiert und ausgebildet ist (was leider immer schlimmer ist auch in der AfA) dir bei Leistungsantrag ein Blatt in die Hand drücken mit einer Schweigepflichtsentbindung für deine Ärzte. Das musst du UNBEDINGT unterschreiben. Tipp: für jeden Arzt, jede Klinik ein Extrablatt aushändigen lassen und immer nur der Ärztlichen (nicht sozialmedizinischen) Schweigepflicht entbinden lassen. Einzeln unterschreiben, streichen, was dir nicht richtig erscheint.

Das geht zum Ärztlichen Dienst (ÄD) der AfA und dieser prüft, ob du voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten so genesen kannst, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wirst. Ist das nicht so, bekommst du ALG1 nach benanntem §

Solche *Gutachten* finden in der Regel nach Aktenlage statt und leider, stell dich innerlich bitte vorab drauf ein, fallen diese in der Mehrzahl so aus, dass der ÄD dich für Arbeitsfähig hält. Ja, klingt besch*** und ist es auch. Operation, Krebs, scheint die alle nicht zu stören oder da sitzen, wie manchmal vermutet wird keine Mediziner :augenroll:
Gegen das Gutachten kannst du dann rechtlich erst was tun, wenn es dir zur Verfügung steht als Verwaltungsakt
Vielleicht läuft aber auch alles rund, du solltest nur vorher wissen, was sein kann.
Sagt der ÄD du bist die nächsten 6 Monate nicht Arbeitsfähig, wirst du automatisch von der AfA aufgefordert, den Antrag auf EM zu stellen
DAS ist dann der richtige Zeitpunkt.
Wäjhrend du ALG1 nach §125 bekommst, kannst (und solltest du) dich weiter AU schreiben lassen, aber KEINE!!!! Au Meldungen bei der AfA abgeben.
Du würdest sonst nach 6 Wochen zur GKV zurückverwiesen (ja bekl*** Bürokratie) auch wenn du ausgesteuert bist. Dann hättest du einen richtigen Eiertanz.
Aber ALG1 bekommst du TROTZDEM und zwar nach SGB III; §117. Das hieße zwar Verfügbarkeit, aber du bist krank und ferig

Alles Gute für dich

Sunbee





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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 17.06.2010 07:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Moin moin,
auch ich muss hier mal einen Einwurf tätigen.
Die GKV wäre zwar theoretisch verpflichtet nach der Blockfrist wieder Krankengeld zu zahlen. Aber da zum einen die Krankmeldung an die KK geht und auch die Arztbesuche etc. ja über die abgerechnet werden, gehen die im Gegensatz zum AA nicht von einer Gesundung durch Aussteuerung aus.

Heisst im schlimmsten Fall berufen die sich darauf, das es keine 6 Monate "krankheitsfreier Zeit" gibt, die für eine erneute Zahlung von Krankengeld erforderlich ist.

Gruss
Fulgora



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manuela37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps Euch allen.
Wäre das nicht mal ein Thema für die Öffentlichkeit sprich Fernsehen, Radio was die mit uns Krebs Kranken verursachen?????
Jetzt habe ich nach langem Nervenkrieg auf die schnelle beim VDK einen Termin bekommen da gehe ich mal heute mittag hin.
l
Liebe Grüße,
Manuela

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo Sunbee,
vielen Dank für das Lob!

Ich schildere mal aus meiner Sicht zwei mögliche Situationen, die eintreten können:
1) Ich stelle schnellstmöglich einen Rentenantrag. Idealerweise wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung innerhalb eines Jahres zugebilligt (also noch vor Ablauf des Alg-Bezuges). Dann habe ich mir den Antrag auf Alg II bei der Arge (inzwischen mindestens die 4. Behörde) gespart: Auskünfte zu Vermögen, allen Einnahmen, zum Lebensgefährten und das Vorlegen der Kontoauszüge.

2) Ich stelle den Rentenantrag möglichst spät: erst wenn ich von der AA dazu aufgefodert werde und dann erst am Ende der Frist. Der Vorteil ist, dass ich das Alg bis zum Ende bekomme (dafür habe ich längere Zeit Beiträge eingezahlt). Der Nachteil ist der Alg II-Antrag. Ab dann niedrige Einnahmen oder evtl. auch gar keine (leben von den Einnahmen des Lebensgefährten oder vom Ersparten). Diese Situation kann sehr unangenehm sein und vielleicht möchte man (fast) alles tun, um sie zu vermeiden.

Meine Empfehlung für die Variante 1) war vielleicht vorschnell. Aber nach meinem jetzigen Kenntnisstand würde ich sagen, dass jeder ganz in Ruhe im Rahmen der geltenden Gesetze zwischen Variante 1 und 2 entscheiden sollte.

Aber vielleicht habe ich jetzt etwas sehr Wesentliches übersehen, Sunbee?

Gruß und Danke
RHW

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@RHW

Ein womöglich vor ALG1 Bewilligung abgelehnter Antrag auf EM hatr immer häufiger die Konsequenz, dass ALG1 nach SGB III, §125 versagt wird :(

Ansonsten: ein Rentenantrag läuft gern mal länger als 3 Jahre...

@Manuela

Medien? Es gibt, wenn du hier und anderswo liest, immer mehr Probleme mit Unwissenheit (oder doch schon Anweisungen der AfA?) der SB für Menschen in der Situation einer schweren Erkrankung. Das trifft nicht nur Krebserkrankte...
Der benannte Paragraf ist extra geschaffen für Menschen, die ausgesteuert werden und weiter Au sind.


Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo Sunbee,

quote:
Ein womöglich vor ALG1 Bewilligung abgelehnter Antrag auf EM hatr immer häufiger die Konsequenz, dass ALG1 nach SGB III, §125 versagt wird

Ansonsten: ein Rentenantrag läuft gern mal länger als 3 Jahre...


tut mir leid: für mich ist immer noch nicht deutlich, warum die Variante 2 die einzig sinnvolle Variante sein soll. Wenn der Rentenantrag abgelehnt wird, habe ich ja immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Und ein Bescheid des Widerspruchsausschusses der DRV innerhalb eines Jahres nach Rentenantrag dürfte m.E. eine absolute Ringeltaube sein.

Also, wo ist das Problem bei Variante 1, wenn ich den Rentenantrag nach der Aussteuerung möglichst schnell stelle?

Danke im Voraus.
Gruß
RHW

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@RHW

Hm, ist es nicht deutlich geworden? Sorry

WEnn die Afa zum EM Antrag auffordert, also der ÄD bereits feststellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, dann ist das aLG1 nach SGB II; §125 gesichert. Ansonsten muss man, sollte der Antrag auf EM laut Ansicht (die rechtswidrig ist. Die vielen *Fälle* allein hier zeigen aber, dass die AfA sich nicht um Rechtswidrigkeiten zu scheren scheint) der AfA dem Arbeitsmarkt VOLLUMFÄNGLICH zur Verfügung stellen mit ALG1 nach SGB III; §117. Was das heisst, ist klar oder?
Man gibt, weil man ja Au ist gelbe Scheine ab und ist ratzfatz in der Mühle, denn nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung wird ins KG verwiesen trotz Aussteuerung...

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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