Ausziehen mit 17 und Kind

24. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1208
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausziehen mit 17 und Kind

Hallo
Ich habe da mal eine Frage ich bin nun 17 Jahre alt und habe ein kind (1 jahr alt).. Ich möchte gerne ausziehen.
Muss ich da zuerst zum Arbeitsamt gehen? Die haben mich vor der Geburt schon gefragt ob ich ausziehen möchte, deshalb vermute ich dies.

Habt ihr tipps für mich? Was muss ich machen..

-- Editiert von Moderator am 25.08.2020 09:01

-- Thema wurde verschoben am 25.08.2020 09:01

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zuallererst die Finanzierung prüfen.
Da du nicht danach fragst, scheinst du da ja keine Bedenken zu haben.

Dann wären leichte Unterschiede zu bedenken je nach deiner künftigen Wohnsituation.
Wenn du Wohneigentum kaufen willst, wäre neben der Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten noch die des Familiengerichtes nötig.
Bei einem Mietveetrag müsstest du nur deine Erziehungsberechtigten zur Zustimmung bringen.

Und natürlich einen Vermieter oder Verkäufer finden, der dir die gewünschte Immobilie bereitstellt.

Wenn du dein Kind mitnehmen willst beim Auszug, wären noch einige Punkte mehr zu betrachten.

Zusammengefasst: Überlege erst mal, was dein erreichbares und gewünschtes Ziel ist und halte dich nicht mit dem Zwischenschritt "Ausziehen" auf. "Einziehen" ist viel wichtiger!

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Jacky1208):
Muss ich da zuerst zum Arbeitsamt gehen?
Was willst du denn dort?
Zitat (von Jacky1208):
Ich möchte gerne ausziehen.
Warum denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn der Vater nicht für den Unterhalt von Mutter und Kind aufkommen kann, dann bleibt nur der Weg zum Jobcenter.

Ganz wichtig ist, dass der Mietvertrag keinesfalls vor der Prüfung der Kostenübernahme durch das Jobcenter unterschrieben wird!! Sonst übernimmt das JC keine Kosten, steht so im SGB2.

Als junge Mutter kannst du auch überlegen, ob du eine Familienhilfe beim Übergang in die Selbständigkeit gebrauchen könntest, die dir hilft, alle wichtigen Anträge zu stellen und auch sonst bei der Organisation eurer Zukunft. Für die Familienhilfe ist das Jugendamt zuständig.

-- Editiert von altona01 am 24.08.2020 20:48

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Du kennst einen Vermieter, der einen arbeitslosen Teenager mit Kind eine Wohnung vermietet ?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Solan196,
Nicht ohne Grund gebe ich in jungen Müttern den Tipp mit der Familienhilfe. Die klärt die Finanzierung mit dem Amt, dann wird ein Dringlichkeitsschein beantragt und die Suche kann beginnen. Mit dem Schein ist die Suche schon sehr einfach, das Amt bestätigt die Kostenübernahme.
Ob die Mutter 17 oder 18 ist, spielt da schon keine Rolle mehr.
Alternativ kann eine junge Mutter auch erst mal in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen, von da erhält sie auch Hilfe bei der Wohnungssuche.
Ich wunder mich ja selber, selbst in der Großstadt mit Wohnungsnot finden wir Wohnungen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da die Mutter noch minderjährig ist, hat der Säugling einen Vormund. Der wäre auf jeden Fall in die Überlegungen einzubeziehen.

wirdwerden

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Für eine Familienhilfe oder eine Mutter-Kind-Einrichtung muss aber auch ein erzieherischer Bedarf bestehen. Der ist zwar mit 17 nicht abwegig, aber auch nicht zwangsläufig vorhanden.

Zitat (von wirdwerden):
Da die Mutter noch minderjährig ist, hat der Säugling einen Vormund. Der wäre auf jeden Fall in die Überlegungen einzubeziehen.
Stimmt, wichtiger Hinweis! (würde nur dann nicht greifen, wenn es einen volljährigen Vater gibt und das gemeinsame Sorgerecht erklärt wurde)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Jacky:

Zuerst mal wären von Dir noch einige Fragen zu beantworten, bevor Deine Frage beantwortet werden kann:

Wie ist denn Deinen aktuelle Wohnsituation? Wohnst Du noch bei Deinen Eltern bzw. einem Elternteil?

Bist Du mit dem Vater Deines Kindes noch zusammen? Wohnt Ihr vielleicht sogar zusammen?

Zahlt der Vater Unterhalt?

Wovon bestreitest Du aktuelle Deinen Lebensunterhalt? Von Mama und/oder Papa? Von eigenem Einkommen? Von Unterhaltszahlungen? Von staatlichen Leistungen? Wenn ja, von welchen? Also beziehst Du ALG I, ALG II und/oder was auch immer?

Inwiefern ändern sich deine Einkommensverhältnisse Durch den beabsichtigten Umzug, also wirst Du dadurch ggf. bedürftig in dem Sinne, dass Du dann ALG II beantragen musst?

Diese Infos brauchen wir erstmal, bevor Deine Frage vernünftig beantwortet werden kann.

Gruß,

Axel

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