Auszug aus Bedarfsgemeinschaft (minderjährig)

21. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft (minderjährig)

Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Frage.
Unser Sohn ist kurz vor seinem 14.ten Geburtstag bei seiner Mutter (HartzIV-Bezieherin) ausgezogen und zu mir (seinem Vater) gezogen. Dies war jetzt vor über 3 Jahren und ich habe trotzdem weiterhin Kindesunterhalt bezaht. Jezt wollte ichh vor einiger Zeit für Ihn einen Personalausweis beantragen und von der Gemeinde kam die Aussage, dass ich gegen das Meldegesetz verstosse und Ihn hier anmelden muss um überhaupt etwas beantragen zu können. Dies habe ich auch mittlerweile getan und er wohnt jetzt "offiziell" bei mir. Die Ummeldung ist auch in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt gemacht worden.
Zeitgleich bin ich vor das Familiengericht gezogen um mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig übertragen zu lassen. Hier warte ich noch auf den Beschluss des Gerichts um dann als nächtes auch den Unterhaltstitel gerichtlich vorzugehen.
So, lange Rede kurzer Sinn.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Ist sein damaliger Auszug von der Mutter schon als Wegfall aus der Bedarfsgemenschaft zu sehen oder erst mit der Ummeldung auf die Adresse von seinem Vater?
Ich vermute meine Exfrau hat dies damals trotz Informationspflicht nicht dem Jobcenter mitgeteilt und auch für das Kind evtl. HartzIV-Zuschüsse bekommen, auch wenn ich wie gesagt regelmäßig meinen vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt habe. Kann dies als Sozíalbetrug gewertet werden? Zumal Sie auch schon des Öfteren mit Ihrem verantwortlichem Jobentersachbearbeiter im Urlaub war.
Vielen Dank für Auskünfte die mir weiterhelfen können.
KarlFranz

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von KarlFranz):
Kann dies als Sozíalbetrug gewertet werden?

Da man keinerlei Fakten genannt hat, wird das keiner beantworten können.
Wenn man den Verdacht hat, das strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen könnten, dann erstattet man entsprechend Anzeige.



Zitat (von KarlFranz):
Dies war jetzt vor über 3 Jahren und ich habe trotzdem weiterhin Kindesunterhalt bezaht.

Man hat sich selber Kindesunterhalt bezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von KarlFranz):
Ist sein damaliger Auszug von der Mutter schon als Wegfall aus der Bedarfsgemenschaft zu sehen
Wenn das Kind zu dir gezogen ist, hätte die Mutter diese Änderungen unverzüglich dem JC mitteilen müssen.
§ 60 SGB I.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html



Zitat (von KarlFranz):
auch für das Kind evtl. HartzIV-Zuschüsse bekommen,
Ja, das wird so sein.
Sie war alleinerziehend mit (einem?) Kind, hat den Mehrbedarf von 12 % auf ihren Regelbedarf bekommen.
Anzurechnen war Einkommen, hier mind. Kindergeld und Unterhalt. Das JC hat für beide mit Hartz 4 ergänzt.
Zitat (von KarlFranz):
Kann dies als Sozíalbetrug gewertet werden?
Das könnte sein.
Zitat (von KarlFranz):
Zumal Sie auch schon des Öfteren mit Ihrem verantwortlichem Jobentersachbearbeiter im Urlaub war.
Das bedeutet nun was? Verboten dürfte das deiner Ex nicht sein.

Du hast dein Kind bei dir unterhalten und weiterhin an die Mutter für dieses Kind Unterhalt nach Tabelle gezahlt?
Wer bekommt das Kindergeld für dieses Kind seit 3 Jahren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Er hat die Mutter subventioniert, obwohl das Kind nicht mehr dort lebte. Ob die Mutter diesen Betrag beim JC angegeben hat, das wissen wir nicht. Er wohl auch nicht. Es ist nicht verboten, wen auch immer finanziell zu unterstützen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist nicht verboten, wen auch immer finanziell zu unterstützen.
Stimmt. Darum gehts nicht. Denn etwas anders als wen auch immer triffts, wenn Sozialleistungsbezieher/Hartz-4-Bezieher gesegnet werden mit finanzieller Unterstützung von wem auch immer.
Dann nämlich wird das JC von finanziellen Leistungen tw. entlastet und der brave Steuerzahler, der in solchen Fällen meist laut aufschreit, darf dann etwas aufatmen.
Zitat (von KarlFranz):
Ich vermute meine Exfrau hat dies damals trotz Informationspflicht nicht dem Jobcenter mitgeteilt ...
Wenn seine Vermutung stimmt, hat die Mutter ganz eindeutig zu Unrecht Leistungen bezogen. Sie hätte es auch nicht mal kurz aus Unwissenheit, sondern ganz bewusst und 3 Jahre lang getan.
Das ist dann mW nichts mehr, was eben gleich/bald nach Umzug zum Vater leicht und schmerzfrei hätte ausgebügelt werden können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Im Augenblick gibt es doch keinen anfassbaren Anhaltspunkt dafür, dass sie unvollständige Angaben beim JC gemacht hat. Ein "ich kenne die" dürfte kaum ausreichen.

wirdwerden





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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Er fragt, weil er die Vermutung hat. Vermutung ist kein anfassbarer Anhaltspunkt.

Ich antworte:Wenn seine Vermutung stimmt...
Dann wird seine Vermutung zum anfassbaren Anhaltspunkt.
...oder was meinste...

Zitat (von wirdwerden):
Ein "ich kenne die" dürfte kaum ausreichen.
Stimmt. Das liest sich ja auch NIRGENDS.

Wer 3 Jahre lang
- sein Kind nicht bei seiner Adresse angemeldet hat
- vielleicht nicht der Kindergeldberechtigte geworden ist
- trotzdem für dieses Kind der Exfrau noch Kindes-Unterhalt bezahlt hat
- nun endlich das ABR einklagt

...der hat sicher mehr aufzuräumen...und zu klären, als nur Vermutungen nachzuhängen.
Vielleicht stimmt seine Vermutung, vielleicht nicht.
Was denn sonst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das ABR-Verfahren hat er schon in der ersten Instanz verloren. Kein Regelungsbedarf. Das Kind wird bald volljährig. Anami, insoweit sind wir uns einig und er sollte erst einmal seinen eigenen Krempel auf die Reihe bringen. Und den Rest erledigen dann schon die Ämter unter sich.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ja, hm... :sweat: es rächt sich manchmal, wenn man die Romane des TE seit 11 Jahren nicht mal ansatzweise liest.
Ich wurde erst durch Teil II der Familiensaga stutzig.

Ich nehme damit meine hier in diesem Thread gemachten Aussagen voll und ganz zurück. Nicht, weil sie falsch sind, sondern:
Diesem Manne kann nicht geholfen werden--- und die Exfrau hilft sich längst selbst.

Der arme Sohn ---fällt mir da nur ein. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Anami, hast Du auch den letzten Beitrag im Familienrecht gelesen? Die Frau bringt das Kind täglich in der Früh zur Schule und holt es mittags wieder ab, um es in die Wohnung des Vaters zu bringen.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Natürlich hab ich das gelesen. Teil II
Deshalb ziehe ich meine Antwort hier zurück...

Schreibt seit 11 Jahren seinen verlorenen Kampf mit der Ex und die Hin-und-Herziehung des Sohnes.
Fragt sogar als *Helfer* für ähnlich Betroffene.

Schreibt jetzt Teil lI, weil der Teil I vor 3 Jahren geschlossen wurde.

Ob die Ex den fast volljährigen Sohn seit fast 3 Jahren täglich kutschiert und deshalb uu gar nicht zur Jobsuche kommt und als Akademikerin noch immer auf erwerbslos macht, und den Unterhalt des Vaters zur Tanke bringt, spielt dann wohl keine Rolle mehr.
Sie weiß, wie es geht und der TE zahlt und klagt und verliert...

...so lese ich die Saga.
Dem Herrn ist mE nicht zu helfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wahrscheinlich hast Du recht. Letztlich finanziert er den Taxidienst der Mutter, zu der sie ja angesichts des Alters des Kindes überhaupt nicht verpflichtet ist. Und schreibt hier so, als gäbe es diese Zusatzkosten nicht und er würde die Ex unterstützen. Wenn man schon Hilfe braucht, sollte man sich zumindest aufraffen, und hier mit allen Fakten rüber kommen.

wirdwerden

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#12
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für die interessanten Beiträge.
Klar das ich einiges falsch angefangen habe und dabei bin dies zu bereinigen. Aber es ist bei der Exfrau immer eine gewisse Angst dabei wie Sie sich "rächen" wird.
Vielleicht nur einige Beispiele:

Während der Ehe:
- Sachbeschädigung in einem Hotel
- Ihrer Familie gegenüber erwähnt, dass ich dieses Hotel gebucht habe und dort einen Hotelbediensteten als Auftragsmörder bestochen
- Bei Streitigkeiten mit Bekannten waren wir einige Tage später gemeinsam dort zu einem Abendessen. Nach dem Essen war Sie dort auf der Toilette und hat mich dann aufgefordert gleich zu gehen. Am nächsten Tag musste ich von meinem Bekannten erfahren das Sie dort eine "Stinkbombe" deponiert hat. Sie konnten eine Woche diese Toilette nicht benutzen
- 1 Straftat begangen (unter den 90 Tagessätzen)

Nach der Ehe:
- 1 Strattat begangen (unter den 90 Tagessätzen)
- Nachdem Sie erfahren hat das ich wieder geheiratet habe 2-mal Vandalismus bei uns im Garten (keine Anzeige weil Sie sowieso nichts gebracht hätte)
- Wohnungseinbruch mit Diebstahl, konnte nichts nachgewiesen werden
- Ihrer Nachbarin wegen einem Streit das Auto komplett verkratzt, keine Beweise

Vielleicht noch zu erwähnen das unsere damalige Familienberaterin Ihr gegenüber gesagt hat "Frau ...., ich denke Sie sollten einmal eine psycholigische Beratung aufsuchen". Und da ich leider weiß das Sie dies alles gemacht fehlen einfach die Beweise. Und ehrlich gesagt weiß ich nicht wie Sie reagieren wird um sich zu rächen!

Ich hoffe nur Sie macht ernst mit Ihrer "Androhung" dass Sie dann wieder in Ihr Heitmatland zurückgeht, falls ich keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Dann kann Sie wieder voll und ganz das Millionärsprinzesschen sein.
VG,
KarlFranz

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Entschuldigung, aber im Moment bist Du doch auf dem Rachetripp. Da trittst Du grundlos das Verfahren mit dem ABR los, überlegst jetzt, wie Du sie bei den Sozialbehörden anschwärzen kannst. Sorg für die Abänderung des Unterhaltstitels, sorg dafür, dass der Sohn es vielleicht mal gebacken bekommt, wie jedes fast erwachsene Kind, allein zur Schule und zurück zu kommen und gut ist.

wirdwerden

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