Auszug aus Wohnung mit Erwerbsminderung und 70 % GdB?

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Silenthope
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus Wohnung mit Erwerbsminderung und 70 % GdB?

Hallo, wohne seit 6 Monaten in einer 2 Zi-Wohnung die bei 59 Qm² liegt. Die Kaltmiete beträgt 330 Euro, die NK 60 - Strom + Heizung je 40 Euro... Also 470 Euro Warmmiete
Meine Frage ist jetzt, ich fühle mich hier überhaupt nicht wohl. Die Wohnung ist eine Altbauwohnung und die Nachbarschaft ist hier, eher von sich selbst eingenommen, weil sie ja alle arbeiten gehen.
Meine Frage ist, ich habe zwei Nachbarn - eine unter mir die mit ihren "Besuchern" oft abends bis nach 0.00 Uhr laut Lachen und so laut Zwischenrufen wie "Boah und Alter" das man damit gar nicht rechnet. Das höre ich selbst beim ablenken mit Fernsehen. Links ein Haus weiter wohnt eine sehr laute Familie.

Das heißt, ich denke mir das sind "Rumänen oder Ukrainer" kann es nicht deuten und die Feiern halt fast jedes Wochenende bis nach 1 Uhr durch mit lauten Gerede, Gerufe und auch teilweise Musik... bin wegen meiner 70 % GdB vom Staat abgesichert - wegen chronischer starker Schmerzen und Behinderung von Lebenlang... Darf ich grundsätzlich immer ausziehen,
wenn ich A)

3- Monate vorher kündige?

b)

Die Wohnung den ermessenen Grundsatz von 420 ohne Stromkosten beträgt?
Also Nettokaltmiete - Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung =420?
und die Qm ² nicht über 50 qm² steigt?

c) Kernfrage, darf man sich eine Wohnung suchen, wenn sie die Kriterien vom Amt erfüllt und man die Kaution zb selber trägt?

Danke für eure Antworten im Voraus,
Silent- Jassi

-- Editiert von Silenthope am 15.10.2019 06:05

-- Editiert von Moderator am 15.10.2019 14:02

-- Thema wurde verschoben am 15.10.2019 14:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht so ganz, fürchte ich.
Du darfst natürlich jederzeit ausziehen, wenn du das willst. Du musst dann nur weiterhin die Miete zahlen, solange der Mietvertrag nicht gekündigt sit.
Wenn du also ausziehen willst und keine Miete mehr zahlen willst, dann sollte das normalerweise mit drei Monaten Kündigungsfrist als Vorlauf erfolgen. Wenn im Mietvertrag allerdings ein gültiger Kündigungsverzicht vereinbart ist, dann entsprechend länger, egal welchen GDB du hast.


Frage ist offenbar eher, wohin du denn ziehen willst. Wenn die Wohnung vom Amt gezahlt wird, dann sollte die neue Wohnung, sofern in derselben Gemeinde, nicht teurer als die jetzige sein, egal wie die Obergrenzen sind. Wenn doch, dann musst du schon eine gute Begründung haben warum diese Verteuerung nötig sein sollte.
Umzugs- und Kautionskosten wird man bei einem Umzug, der ohne Notwendigkeit erfolgt, auch selbst tragen müssen.


Aus der Tatsache, dass deine Nachbarn ein eigenes Leben führen, arbeiten gehen und ihren Feierabend genießen, wirst du allerdings keine Notwendigkeit zum Umzug ableiten können.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Mietrechtlich spielt der GdB keine Rolle. Du kannst jeder Zeit fristgerecht kündigen und ausziehen.

Sofern der Vertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht.

Das andere frag in einem Forum für Sozialrecht.

-- Editiert von Anitari am 15.10.2019 08:04

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Silenthope):
"Rumänen oder Ukrainer"
Ich weiß nicht, ob Sie es schon wussten - aber sogar Deutsche feiern mit lautem Gerede, Gerufe und lauter Musik.

Es gibt - auch mit GdB und EM - keinen mietrechtlichen Anspruch auf eine ruhige Wohnung. Mit Nachbarn muß man immer rechnen. Ansonsten empfiehlt sich freistehendes Haus (aber richtig freistehend - nicht nur die üblichen 3 Meter ums Haus herum) oder Pflegeheim.

-- Editiert von fb367463-2 am 15.10.2019 11:29

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Silenthope):
Darf ich grundsätzlich immer ausziehen, wenn ich A)
3- Monate vorher kündige?
Ja, wenn die 3 Monate in deinem Mietvertrag stehen.
Wenn du Leistungen vom JC oder Sozialamt bekommst, wird man nach dem Umzug auch nur diese Kosten tragen.
Zitat (von Silenthope):
Kernfrage, darf man sich eine Wohnung suchen, wenn sie die Kriterien vom Amt erfüllt und man die Kaution zb selber trägt?
Ja. Das Amt sucht dir nie ein Wohnung. Man muss sich immer die Wohnung selbst suchen. Man kann die Kaution selber tragen. Man kann auch eine teurere Wohnung anmieten und die Differenz selber zahlen.
Die Umzugskosten müsstest du dann auch selbst tragen.
Auch Menschen ohne Behinderung dürfen umziehen.
Sogar Ausländer mit und ohne Behinderung dürfen umziehen.

Wie hast du denn vorher gewohnt? Leise?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silenthope
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich werde natürlich weiterhin die Miete zahlen und dies ist ohnehin mit einem Dauerauftrag abgeschlossen. Davon war auch nie die Rede, dass ich etwas nicht bezahle. Das habt ihr falsch verstanden.
Meine eigentliche Frage war, da ich halt wegen meinen Erkranungen, die auch von der Uniklinik und Orthopäden bestätigt wurden, eben Erwerbsgemindetr bin.
Also, kann und darf ich ausziehen? Auch nicht falsch verstehen - Ich bin keine Rassistin oder ähnliches, weil ihr das so hinstellt als würden deutsche nicht laut feiern (streite ich nicht ab)
Vorher wurde mir mein 3 Jahresvertrag nicht verlängert
aber, meine Fragen wurden hiermit beantwortet danke an alle.
Kann geschlossen werden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich bin keine Rassistin oder ähnliches Darüber würde ich nochmal nachdenken...
weil ihr das so hinstellt als würden deutsche nicht laut feiern Nö - SIE haben das so hingestellt, nicht die Antwortgeber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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