Autokauf bei Harz 4

20. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
HELOMOTO
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf bei Harz 4

Habe ein Auto dieser ist beim Harz 4 angemeldet.
Wenn sich ein Kaufer fur mein Auto findet und ich altes Auto verkaufe kann ich fur das Geld oder ein bisschen mehr ein anderes Auto kaufen??

In meinem Fall wäre evtl. 4-4500€ fur mein altes Auto denkbar
das andere Auto wäre bei 6-7000€

Das Geld 1500-2500€ habe ich in 10 Jahren angespart habe aber im Weiterbewilligungsantrag keine Angaben gemacht..

MFG

-- Editiert von Moderator topic am 20.11.2021 16:42

-- Thema wurde verschoben am 20.11.2021 16:42

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Was soll das ganze mit Arbeitsrecht zu tun haben?



Das

Zitat (von HELOMOTO):
dieser ist beim Harz 4 angemeldet.

soll was genau bedeuten?
Hartz IV ist schon länger abgeschafft und Kfz werden bei der Zulassungsstelle angemeldet.



Zitat (von HELOMOTO):
habe aber im Weiterbewilligungsantrag keine Angaben gemacht..

Bedeutet, das man beim ALG II Antrag Vermögen verschwiegen hat?



Zitat (von HELOMOTO):
das andere Auto wäre bei 6-7000€

Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei ALG II je vollendetem Lebensjahr beläuft sich auf 150 EUR. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Geburtsjahr gestaffelt und liegt für Erwachsene bei zwischen 9.750 EUR und 10.050 EUR.

Sollte man ALG II beziehen und die Freigrenzen überschreiten, würde man man durchaus schon sehr gut begründen müssen, warum man so ein teures Auto benötigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HELOMOTO
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit wann den ist Harz IV abgeschafft?

Mein Plan war altes Auto rechtzeitig zu verkaufen da schon über 10 Jahre alt so lange ich noch TUV bekomme

Und gegen evtl. Zuzahlung bis insg.max.7000€ gleiche Model mit kleinerem Alter und Km Stand zu kaufen

Ist kein muss wäre aber Sinnvoll

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von HELOMOTO):
Seit wann den ist Harz IV abgeschafft?

Das war - wenn ich mich nicht irre - 2016.
Hat hat man am ALG II diverse Reformen / Korrekturen durchgeführt.


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#4
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von HELOMOTO):
Habe ein Auto dieser ist beim Harz 4 angemeldet.
Wenn sich ein Kaufer fur mein Auto findet und ich altes Auto verkaufe kann ich fur das Geld oder ein bisschen mehr ein anderes Auto kaufen??

In meinem Fall wäre evtl. 4-4500€ fur mein altes Auto denkbar
das andere Auto wäre bei 6-7000€
Soweit erst einmal kein Problem. ABER:

Zitat (von HELOMOTO):
Das Geld 1500-2500€ habe ich in 10 Jahren angespart habe aber im Weiterbewilligungsantrag keine Angaben gemacht.
Das könnte zu Problemen und Nachfragen seitens des Jobcenters führen.

Zitat (von Harry van Sell):
Hartz IV ist schon länger abgeschafft
Hartz IV hat es niemals gegeben; dieser Begriff wurde und wird weiterhin umgangssprachlich für Leitungen der Grundsicherung nach SGB 2 verwendet.

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#5
 Von 
HELOMOTO
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn das Auto keine 6-7 000 kostet??
sondern nur maximal so viel wie man fur mein altes Auto erwirtschaftet???

Dann wird JC keine Fragen stellen??

MfG

-- Editiert von HELOMOTO am 20.11.2021 19:58

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Bruni2016):
Hartz IV hat es niemals gegeben;

Doch, es gab Hartz IV, genau wie es Hartz I, Hartz II und Hartz III gab.


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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von HELOMOTO):
Dann wird JC keine Fragen stellen??

Man sollte davon ausgehen das das JC immer Fragen stellen wird und auch Fragen stellen kann.

Insbesondere wenn die genannten Freibeträge überschritten werden, wird man sich durchaus diversen Fragen stellen müssen.


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#8
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, es gab Hartz IV, genau wie es Hartz I, Hartz II und Hartz III gab.
Diese Bezeichnung gab es offiziell nie, sie taucht in keinem Gesetzestext auf. Wenn du so davon überzeugt bist, kannst du doch sicher eine seriöse Quelle für deine steile These angeben, oder?

Zitat (von HELOMOTO):
Und wenn das Auto keine 6-7 000 kostet??
sondern nur maximal so viel wie man fur mein altes Auto erwirtschaftet???
Wenn das neue Auto voll aus dem Verkaufspreis des alten finanziert wird, dann ist das eine reine Vermögensumwandlung. Trotzdem würde ich dir empfehlen, dein bisher verschwiegenes (Teil-)Vermögen peu à peu wieder bei den Weiterbewiligungsanträgen einfließen zu lassen. Oder bist du bereits am Limit, was den Grundfreibetrag für das Vermögen betrifft? Übrigens: Das Auto zählt hierbei nicht mit; dafür werden zusätzlich 7.500 EUR als angemessen angesehen.



-- Editiert von Bruni2016 am 20.11.2021 20:24

-- Editiert von Bruni2016 am 20.11.2021 20:26

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von HELOMOTO):
Mein Plan war altes Auto rechtzeitig zu verkaufen da schon über 10 Jahre alt so lange ich noch TUV bekomme
Ja, das geht.
Zitat (von HELOMOTO):
Und gegen evtl. Zuzahlung bis insg.max.7000€ gleiche Model mit kleinerem Alter und Km Stand zu kaufen
Auch das geht.

Das geht auch mit *Hartz IV*. Das ist immer noch das ALG2 vom JC. Lass dich nicht verwirren. ;)

Zu deinem Vermögens-Grundfreibetrag für dein Alter darfst du extra noch ein KfZ im Verkehrswert von immer noch max. 7.500,- haben. Dein Plan ist also durchführbar.
Zitat (von HELOMOTO):
aber im Weiterbewilligungsantrag keine Angaben gemacht..
Heißt das, du hast nicht angegeben, dass du gespartes Vermögen hast?
Dann solltest du das nachholen. Das ist möglich. Es droht keine Gefahr. Es gibt sogar ein Formular dafür.
Zitat (von HELOMOTO):
Und wenn das Auto keine 6-7 000 kostet??
Es darf durchaus so viel kosten.
---------------------------------------------------

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man ALG II beziehen und die Freigrenzen überschreiten, würde man man durchaus schon sehr gut begründen müssen, warum man so ein teures Auto benötigt.
Guckst du mal: §12 (3) SGB II:
Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
1....
2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,


Die Begründung hat der TE oben gegeben.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Heißt das, du hast nicht angegeben, dass du gespartes Vermögen hast?
Dann solltest du das nachholen. Das ist möglich. Es droht keine Gefahr.
Das kann man so allgemein nicht sagen. Es kann sogar sehr gefährlich werden, wenn man plötzlich - aus dem Nichts heraus - größeres, bisher nicht deklariertes Vermögen ggü. dem Jobcenter angibt.. Der Sachberarbeiter würde dann sofort illegales Einkommen vermuten. Insofern würde ich bisher verschwiegenes Vermögen bei den nächsten Weiterbewilligungsanträgen schrittweise angeben. Es sei denn, es handelt sich nur um einen überschaubaren Betrag, der plausibel im letzten Bewilligungszeitraum hätte angespart werden können. Dann kann das auch auf einen Schlag nachgeholt werden.

-- Editiert von Bruni2016 am 20.11.2021 20:57

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Bruni:

Das die plötzliche Angabe von max. 2.500 Euro "Vermögen" (ich gehe davon aus, dass es nicht nenneswert mehr ist) zu Nachfragen führen wird, ist sehr wahrscheinlich. Eine wirkliche Gefahr sehe ich nicht. Dieses deshalb, weil der Betrag deutlich unterhalb der Schonvermögensgrenze liegt. Un wenn man in Verbindung mit der Mitteilung des Vermögens direkt plausibel erklärt, woher das Geld stammt, dürften sich auch die Nachfragen in Grenzen halten.

@HELOMOTO:

Mir stellt sich eine ganz andere Frage:

Wenn ich Deinen Eröffnungsbeitrag richtig verstehe, bist Du seit 10 Jahren im Leistungsbezug. Mindestens so lange befindet sich auch Dein derzeitiges Auto in Deinem Besitz. Wenn dieses Auto jetzt noch 4.000 bis 4.500 Euro wert ist, lag dieser Wert vor 10 Jahren tatsächlich "nur" bei max. 7.500 Euro? Oder was hast Du seinerzeit für Angaben gemacht und wieso wurde keine Verwertung des Fahrzeugs verlangt?

Wie hast Du das Geld gespart? In bar zuhause, oder ist das immer auf dem Konto geblieben? Musstest Du in der Vergangenheit regelmäßig Kontoauszüge beim Jobcenter einreichen?

Gruß,

Axel

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#12
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Axel,

auch die plötzliche Nachdeklarierung von 2.500 EUR Vermögen würde ich ohne Not unterlassen, selbst wenn noch "Luft" beim Vermögensfreibetrag ist. Es sei denn, der Betrag konnte seit dem letzten Antrag plausibel angespart werden.

Es könnte zumindest zu einem Bußgeld führen, weil bspw. beim letzten Weiterbewilligungsantrag keine korrekten Angaben zum Vermögen gemacht wurden (vorausgesetzt, dieses war dem JC nicht eh über die einzureichenden Kontoauszüge bekannt). Und die Frage von verschwiegenem, anrechnungsrelevantem Einkommen stünde immer noch im Raum.

Was plausibel seit dem letzten Antrag hätte angespart werden können, hängt natürlich von der konkreten Situation des TE ab, wie z. B. der Frage, ob durch einen Job (Erwerbstätigenfreibetrag) noch zusätzliches Sparpotenzial besteht.

-- Editiert von Bruni2016 am 21.11.2021 16:26

-- Editiert von Bruni2016 am 21.11.2021 16:38

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Bruni2016):
Es sei denn,
Ja, es ist sogar so: Das Geld 1500-2500€ habe ich in 10 Jahren angespart
Zitat (von Bruni2016):
Was plausibel seit dem letzten Antrag hätte angespart werden können, hängt natürlich von der konkreten Situation des TE ab, wie z. B. der Frage, ob durch einen Job (Erwerbstätigenfreibetrag) noch zusätzliches Sparpotenzial besteht.
Unsinn. Auch LB, die monatlich nur ihren ganz gewöhnlichen Hartz-IV-Betrag aufs Konto bekommen, können davon ansparen. In 10 Jahren ohne weiteres 1500-2500,-. DAS steht hier lesbar. Nichts von in kurzer Zeit.
Wo hast du gelesen, dass das nicht möglich oder gar unzumutbar oder noch schlimmer, nicht erlaubt wäre? Oder dass jemand dafür einen Freibetrag und einen Job bräuchte?

Schreib doch bitte *schlimmstenfalls* dazu, was passieren könnte, sonst gehen unbedarfte Leser davon aus, das träfe immer und zwangsläufig zu und jedes JC harke hinter jedem Eintrag eines WBA her.
Ja, es kommt durchaus vor.
Zitat (von Bruni2016):
Es sei denn, der Betrag konnte seit dem letzten Antrag plausibel angespart werden.
Zitat (von HELOMOTO):
Das Geld 1500-2500€ habe ich in 10 Jahren angespart
Finde ich sehr plausibel. Das JC kann schnell auch die früheren Angaben nachlesen, wenn es im letzten WBA nicht ausdrücklich angegeben wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

@Anami

Logisches Denken scheint nicht dein Stärke zu sein, ebenso wenig wie der Rechtskreis des SGB 2. Willst du jetzt das nächste Thema schreddern und Fragesteller dazu verführen, sich Probleme mit dem Jobcenter einzuhandeln? Mannomann!!!

Bitte unterlasse es, mir Inhalte als Zitat unterzujubeln, die nicht von mir stammen, wie die letzten 2 Sätze deines letzten Beitrags.

-- Editiert von Bruni2016 am 21.11.2021 18:31

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Bruni2016):
Logisches Denken scheint nicht dein Stärke zu sein, ebenso wenig wie der Rechtskreis des SGB 2.

Ja, lesen und verstehen ist bei Anami mitunter etwas unterrepräsentiert ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ohjee, ich habe falsch zitiert. Mea culpa.

Zitat (von Bruni2016):
und Fragesteller dazu verführen, sich Probleme mit dem Jobcenter einzuhandeln?
Ganz und gar nicht. Schon gar nicht, weil ich die Zitatfunktion verfehlte.

TE: Das Geld 1500-2500€ habe ich in 10 Jahren angespart
Du: Es sei denn, der Betrag konnte seit dem letzten Antrag plausibel angespart werden.
Ich: Finde ich sehr plausibel. Das JC kann schnell auch die früheren Angaben nachlesen, wenn es im letzten WBA nicht ausdrücklich angegeben wurde.

Was ist unlogisch?
Wer hier shreddert, stellt sich noch raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Dem TE selbst war durchaus bewusst, dass es zu Problemen kommen könnte, weil er Vermögen nicht angegeben hatte. Zumindest dann, wenn der Kaufpreis des neuen PKW um einiges über der Summe aus dem Verkaufspreis des alten Autos plus dem ggü. dem JC angegebenem Vermögen liegt. Und er hat Recht damit.

Lösungsansätze, die mir spontan einfallen:

Durch eventuell vorgelegte Kontoauszüge konnte das JC das Vermögen als solches erkennen, obwohl es nicht explizit im letzten Antrag bzw. Zusatzblatt zum Vermögen angegeben wurde.

Seit der letzten Antragstellung konnten diese (vermutlich max. 2.500 EUR) PLAUSIBEL angespart werden.

P. S. Da der TE seine Umstände im Gegensatz zu uns vollständig kennt, wird er sicherlich seine richtigen Schlüsse ziehen.



-- Editiert von Bruni2016 am 21.11.2021 19:33

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#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Bruni:

Ich denke, in diesem Fall siehst Du Probleme, wo keine sind. Auch die Gefahr eines - rechtlich haltbaren - Bußgeldes sehe ich hier nicht. Ja, es kann passieren, dass das Jobcenter nachfragt. Es kann auch passieren, dass ein Bußgeld verhängt wird. Und es kann im schlimmsten Fall sogar passieren, dass das Jobcenter ins Blaue hinein Einkommen unterstellt und erstmal die Zahlungen einstellt.

Nachfragen kann man beantworten und gegen Bußgeld und/oder vorläufige Zahlungseinstellung kann man sich erfolgversprechend zur Wehr setzen.

Ja, der TE hat Vermögen nicht angegeben. Es handelt sich um Vermögen, welches er aus seinem Leistungsbezug zusammengespart hat. Völlig legal und problemlos. Hätte er das beim Folgeantrag angeben müssen? Genau genommen nein. Denn angegeben werden müssen nur leistungsrelevante Veränderungen und Ersparnisse unterhalb des Schonvermögens sind nicht leistungsrelevant.

Von daher muss er die Ersparnisse auch jetzt nicht mitteilen. Nur ist die direkte Mitteilung inkl. Erklärung vermutlich weniger problemlos, als wenn er dem Jobcenter einfach nur mitteilt, sich ein anderes, deutlich teureres Auto gekauft zu haben. DAS führt vermutlich zu vielmehr Nachfragen und Skepsis.

Gruß,

Axel

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#19
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Axel,

zumindest bei diesem Thema teile ich deine Grundansicht nicht.

Zitat (von AxelK):
Ich denke, in diesem Fall siehst Du Probleme, wo keine sind.
Letztlich bestätigst du mich doch, indem du schriebst:
Zitat (von AxelK):
Es kann auch passieren, dass ein Bußgeld verhängt wird. Und es kann im schlimmsten Fall sogar passieren, dass das Jobcenter ins Blaue hinein Einkommen unterstellt und erstmal die Zahlungen einstellt.

Nachfragen kann man beantworten und gegen Bußgeld und/oder vorläufige Zahlungseinstellung kann man sich erfolgversprechend zur Wehr setzen.
Mal im Ernst: Welcher vernunftgesteuerte ALG-II-Bezieher, der das System kennt, geht das sehr reale Risiko ein, sich unnötigerweise solche Probleme, solchen Stress, finanzielle Engpässe etc. - ggf. über Jahre hinweg (wenn ich mir anschaue, wie lange es bei den total überlasteten Sozialgerichten dauert, ein Urteil in der 1. Instanz zu bekommen) einzuhandeln? "Schlafende Hunde" sollte man nicht wecken!

Zitat (von AxelK):
Ja, der TE hat Vermögen nicht angegeben. Es handelt sich um Vermögen, welches er aus seinem Leistungsbezug zusammengespart hat. Völlig legal und problemlos. Hätte er das beim Folgeantrag angeben müssen? Genau genommen nein. Denn angegeben werden müssen nur leistungsrelevante Veränderungen und Ersparnisse unterhalb des Schonvermögens sind nicht leistungsrelevant.
Die genauen Umstände beim TE kennen wir leider nicht.

Wahrscheinlich nicht nur bei unserem Jobcenter ist es üblich (hier: Standard seit vielen Jahren), dass einmal pro Jahr neben dem Weiterbewilligungsantrag die Anlage "VM" zur Feststellung der Vermögensverhältnisse gefordert wird. Darin wird alles en détail abgefragt. Gerade um präventiv sicherzustellen, dass Leistungsempfänger die Angabe von Vermögen nicht "vergessen".

Zudem wissen wir nicht, ob auch bei den zurückliegenden Fortzahlungsanträgen Vermögen verschwiegen worden war. Wurde früher nichts angegeben und nun - bspw. 2 Monate nach dem letzten Antrag auf Weiterbewilligung nebst Anlage "VM" - gibt der TE plötzlich ein vermeindlich vergessenes Vermögen von 2.500 EUR ggü. dem JC an, dann wäre es schon eher seltsam, wenn der Vorgang ohne Probleme und Stress über die Bühne geht. Aus Sicht des Sachbearbeiters bestehen hier auf jeden Fall berechtigte Angriffspunkte.

*****************************************
Abschließend zur Frage des TE:
Zitat (von HELOMOTO):
Und wenn das Auto keine 6-7 000 kostet??
sondern nur maximal so viel wie man fur mein altes Auto erwirtschaftet???

Dann wird JC keine Fragen stellen??
Dann hast du nichts zu befürchten. Null Problemo.

LG, Bruni

-- Editiert von Bruni2016 am 22.11.2021 01:09

-- Editiert von Bruni2016 am 22.11.2021 01:12

-- Editiert von Bruni2016 am 22.11.2021 01:14

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Bruni2016):
Dem TE selbst war durchaus bewusst, dass es zu Problemen kommen könnte, weil er Vermögen nicht angegeben hatte.
NÖ. Die evtl. Probleme hast du dir ausgedacht, aufgeblasen und dem TE in den Mund gelegt.
Zitat (von Bruni2016):
Zumindest dann, wenn der Kaufpreis des neuen PKW um einiges über der Summe aus dem Verkaufspreis des alten Autos plus dem ggü. dem JC angegebenem Vermögen liegt.
NÖ. Wer über 10 Jahre diese Summe angespart hat, hat mind. 10 x einen WBA gestellt. Wenn im letzten WBA dazu keine Angaben stehen, bedeutet es NICHT, dass derartige Konsequenzen drohen.

Zitat (von Bruni2016):
Seit der letzten Antragstellung
NÖ. Lies doch nach. Der TE hat das Geld 1500-2500 in 10 Jahren angespart.
Zitat (von Bruni2016):
Durch eventuell vorgelegte Kontoauszüge
NÖ. Es geht hier um den WBA.
Zitat (von Bruni2016):
Mal im Ernst:
Ohh. Jetzt kommt wieder der Hinweis auf andere Wege?
Zitat (von Bruni2016):
Die genauen Umstände beim TE kennen wir leider nicht.
Zur Beantwortung seiner Frage haben seine Angaben absolut ausgereicht.
Zitat (von Bruni2016):
Dann hast du nichts zu befürchten. Null Problemo.
Mutig. Widersprich dir ruhig selbst.
Er hat sein Schonvermögen aktuell nicht angegeben. Mind. nach deiner *Angstmache* sind da >0 Probleme zu sehen.
-----------------------------------
Der TE kann dem JC mitteilen, dass sein angespartes Vermögen nun bei X € liegt. Daraus droht keine Gefahr.
Sein KFZ kann er verkaufen. Ohne Gefahr.
Er kann sich ein anderes KFZ kaufen. Dieses sollte den Verkehrswert=Vermögensfreibetrag für KFZ nach Möglichkeit nicht überschreiten. 7000,- oder 7.500,- wäre gefahrlos möglich. Der Nachweis über den Verkaufs-/Kaufpreis liegt dann vor. Für das JC ist das (im Falle einer Nachfrage) der Verkehrswert.

-- Editiert von Anami am 22.11.2021 11:13

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

@Anami

Auf dein seltsam abmutendes Geschwurbel gehe ich nicht erneut ein. Ein durchschnittlicher ALG-2-Bezieher kennt sich jedenfalls besser in der Materie aus als du.

Lass mich mit einem Zitat enden:

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, lesen und verstehen ist bei Anami mitunter etwas unterrepräsentiert ...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Bruni:

Zitat:
zumindest bei diesem Thema teile ich deine Grundansicht nicht.


Das ist Dein gutes Recht. Und das umso mehr, als es hier ja weniger um die rechtliche Bewertung einer Fragestellung, als viel mehr um konkrete Handlungsratschläge geht. Und da gibt es - wie so oft - kein richtig oder falsch.

Zitat:
Mal im Ernst: Welcher vernunftgesteuerte ALG-II-Bezieher, der das System kennt, geht das sehr reale Risiko ein, sich unnötigerweise solche Probleme, solchen Stress, finanzielle Engpässe etc. - ggf. über Jahre hinweg (wenn ich mir anschaue, wie lange es bei den total überlasteten Sozialgerichten dauert, ein Urteil in der 1. Instanz zu bekommen) einzuhandeln? "Schlafende Hunde" sollte man nicht wecken!


Für sehr real halte ich das Risiko eben nicht. Und zum Thema "schlafende Hunde..." stimme ich Dir zu, aber:

Teilt der TE das angesparte Vermögen nicht mit, kauft aber (nach Verkauf des alten Autos) ein Auto, dass den Wert des bisherigen deutlich übersteigt und teilt DAS dem Jobcenter mit, dann wird genau das zu Fragen führen, weil völlig unklar ist, woher das Geld für diesen "Mehrwert" stamm. Darum ist in diesem Fall mein Rat, die Ersparnisse, verbunden mit einer plausiblen Erklärung zur Herkunft, mitzuteilen.

Zitat:
Die genauen Umstände beim TE kennen wir leider nicht.


Und genau deshalb können wir nur von dem ausgehen, was der TE - der sich übrigens anscheinend längst aus diesem Thread verabschiedet hat - uns an Informationen zur Verfügung stellt.

Zitat:
Wahrscheinlich nicht nur bei unserem Jobcenter ist es üblich (hier: Standard seit vielen Jahren), dass einmal pro Jahr neben dem Weiterbewilligungsantrag die Anlage "VM" zur Feststellung der Vermögensverhältnisse gefordert wird.


Hier nicht. Hier werden allerdings Kontoauszüge der letzten drei Monat verlangt. Meine diesbezügliche Nachfrage hat der TE ja leider nicht beantwortet.

@Anami:

Zitat:
NÖ. Die evtl. Probleme hast du dir ausgedacht, aufgeblasen und dem TE in den Mund gelegt.


Nö. Das der TE da durchaus gewisse Probleme auf sich zukommen sieht, ist schon dem Eröffnungsbeitrag zu entnehmen. Auch müsste er hier sonst die Frage gar nicht stellen.

Zitat:
Wenn im letzten WBA dazu keine Angaben stehen, bedeutet es NICHT, dass derartige Konsequenzen drohen.


Stimmt. Es bedeutet aber auch nicht, dass derartige Konsequenzen nicht drohen. Auch wenn ich ausnahmsweise inhaltlich Deiner Meinung bin, dass hier wohl eher nichts passiert, wenn der TE sich halbwegs geschickt anstellt.

Zitat:
Durch eventuell vorgelegte Kontoauszüge

NÖ. Es geht hier um den WBA.


Ja und? Auch beim WBA werden vielfach Kontoauszüge angefordert.

Gruß,

Axel

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#23
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Mal ganz allgemein:

Ein ALG-II-Empfänger darf sich einen PKW schenken lassen, ohne dass es als Einkommen angerechnet wird. Nur der Vermögensfreibetrag muss dann im Blick behalten werden, zzgl. den bereits im Thread genannten 7.500 EUR für ein Auto.

Auch ein Darlehen kann mit zur Finanzierung eines PKW herangezogen werden.

-- Editiert von Bruni2016 am 23.11.2021 14:33

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