BA und DRV

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Stefan-Nord
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
BA und DRV

Hallo!
Und zwar habe ich folgende Frage:
Bin jetzt ca. 2Monate Ausgesteuert und in der Nahtlosigkeit. Reha habe ich jetzt hinter mir (11.1.)und habe diese Woche (30.1.) einen EM Renten Antrag zusammen mit dem Sovd beantragt.
Nun habe ich gestern (2.02.) einen Brief von der BA bekommen mit dem Hinweis das Sie bei der Drv nachgefragt hätten und die Drv geantwortet hat, das ich keine EM Rente bekommen würde. Und darauf mir einen Termin mitgeteilt hat zur weiteren Beruflichen Situation zu sprechen.
Was kommt da auf mich zu ?
Und wieso kann die Drv einfach so schnell sagen ich bekomme keine EM Rente?
Vielen Dank erstmal.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Stefan-Nord):
Und wieso kann die Drv einfach so schnell sagen ich bekomme keine EM Rente?
Vermutlich hast du die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine EM-Rente nicht erfüllt. Das können die unabhängig von der medizinischen/gesundheitlichen Situation sagen.

Oft ist die Ursache das:
> Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und
> in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzung).


Mehr zur EMRente
file:///C:/Users/User/Downloads/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Stefan-Nord
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermutlich hast du die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine EM-Rente nicht erfüllt. Das können die unabhängig von der medizinischen/gesundheitlichen Situation sagen.


Nein, das ist alles in Ordnung. Wurde auch durch den SoVd geprüft.
Gruß.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Stefan-Nord):
Nein, das ist alles in Ordnung.
Aha. Dann könnte der Wortlaut des BA-Schreibens den anderen Grund nennen. Oder evtl. geben die dort genannten §§ Auskunft.
Zitat (von Stefan-Nord):
Und darauf mir einen Termin mitgeteilt hat zur weiteren Beruflichen Situation zu sprechen.
Spätestens dort erfährst du den Grund.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Stefan-Nord):
Reha habe ich jetzt hinter mir (11.1.)
Und wieso kann die Drv einfach so schnell sagen ich bekomme keine EM Rente?

War es eine mediz. REHA durch die Rentenversicherung? Wurde ein Abschlussgutachten erstellt?
Zitat (von Stefan-Nord):
Und darauf mir einen Termin mitgeteilt hat zur weiteren Beruflichen Situation zu sprechen.
Was kommt da auf mich zu ?

Falls noch nicht geschehen, wird man dir sagen was im Gutachten des AA-Arztes steht. Falls du laut Gutachten arbeiten kannst gibt es kein "Nahtlosigkeits-Alg", sondern normales Alg mit den entsprechenden Pflichten. Deshalb wird man dann mit dir besprechen, welche Tätigkeiten du noch ausüben kannst und wird die Stellensuche einleiten.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#5
 Von 
Stefan-Nord
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
War es eine mediz. REHA durch die Rentenversicherung? Wurde ein Abschlussgutachten erstellt?


Ja war eine Mediz.Reha. Ein Gutachten seitens Agentur wurde nicht gemacht.
Deswegen wundert es mich das die DRV der Agentur sagt, Rente bekomme ich nicht, obwohl mein Antrag ja grade erst bei der Drv eingegangen sein kann.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Stefan-Nord):
a war eine Mediz.Reha. Ein Gutachten seitens Agentur wurde nicht gemacht.

Warum sollte sie?
Sie waren doch zur Reha und dort wurde ihr Restleistungsvermögen überprüft und selbiges dürfte über 6 Stunden liegen und somit keine EMR.
Der Entlassungsbericht der Reha wird in die Entscheidung über eine EMR miteinbezogen.
Damit nicht zu viel Zeit vergeht, hat ihre Rentenkasse die AfA informiert.
Da nützt dann auch ein Widerspruch gegen die EMR Ablehnung nichts, ein Gutachter wird kaum anders entscheiden.
Haben sie den Entlassungsbericht erhalten, wenn nein, fordern sie diesen an.

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#7
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Also, ehrlich gesagt habe ich so meine Zweifel:

Am 30.1. wurde der Rentenantrag über den SVOD gestellt.
Ist das sicher, dass der SVOD den Rentenantrag an diesem Tag ABGESENDET hat?
Wenn ich mich recht entsinne, wird ein solcher Antrag immer noch postalisch gesendet, oder sind wir mitlerweile mit der Digitalisierung schon soweit? ;-)
Ich glaube nicht, dass vorm 31.1. bzw. 1.2. der Rentenantrag im Postfach des Rententrägers ankam und noch viel weniger, dass nur 1-2 Tage später der Rententräger bei einem mutmasslich angehenden EU-Rentner schon alles gelesen, geprüft UND entschieden hat.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Viel eher glaube ich, dass der Brief der BA, der inklusive Versandzeit (und hier haben die Briefe vom SB bis zum Kunden gerne mal 10-14 Tage Laufzeit!!!) nichtmal 1 Tag brauchte, als eine Reaktion auf die Reha erklären, dort wird diese ja sicherlich bekannt gegeben worden sein, oder?
Es ergibt vielmehr Sinn, wenn sich dein SB dein Rehaende in die Wiedervorlage gekloppt hat und jetzt mit dir, unter der Vorspiegelung einer falschen Tatsache (DRV-Bescheid) , deine weitere berufliche Entwicklung "besprechen" will.

Gab es denn zwischen Reha-Ende und dem EM-Antrag ein Telefonat oder sonstigen Kontakt mit dem AA-SB?


-- Editiert von User am 4. Februar 2023 03:44

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan-Nord
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Gab es denn zwischen Reha-Ende und dem EM-Antrag ein Telefonat oder sonstigen Kontakt mit dem AA-SB?


Ja am 17.1. wurde ich angerufen vom SB, er wollte frage wie es gesundheitlich steht. Ich habe nur geantwortet das alles in Ärztlicher Hand ist und ich EM Rente beantrage wede.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Es ergibt vielmehr Sinn, wenn sich dein SB dein Rehaende in die Wiedervorlage gekloppt hat und jetzt mit dir, unter der Vorspiegelung einer falschen Tatsache (DRV-Bescheid) , deine weitere berufliche Entwicklung "besprechen" will.

Meine Sicht: Nach Aussteuerung muss eine ärztliche Begutachtung durch den AA-Arzt erfolgen. Es reicht nicht einfach, dass ein SB/Arbeitsvermittler ein Rentengutachten als Grundlage nimmt. Die Erstellung des Gutachtens geschieht meist über die Auswertung von Befunden, da in der Regel die ausgesteuerte Person die verschiedenen Ärzte usw. von der Schweigepflicht befreit. Beim Gutachten des AA-Arztes fließen, falls vorhanden, Befunde der Rentenversicherung ein. Geht der Rentenarzt von (ggf. eingeschränkter) Leistungsfähigkeit aus, wird auch der AA-Arzt diese Leistungsfähigkeit ins Gutachten schreiben. Das Gutachten dürfte jetzt dem SB/Arbeitsvermittler vorliegen. Der SB muss den Inhalt @Stefan-Nord in einem Gespräch mitteilen.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Der SB muss den Inhalt @Stefan-Nord in einem Gespräch mitteilen.
Da schließe ich mich an. Es wurde ja deshalb die Einladung geschickt.
Das Gespräch sollte man abwarten, wenn man hier nicht den Wortlaut des BA-Schreibens verraten möchte.

Vermutlich hat @Loni12 in #6 Recht.

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