BAB Antrag abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rebecca95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BAB Antrag abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

Hallo zusammen,

nach langem Warten und mühevollem Zusammenstellen aller relevanten Daten für die Arbeitsagentur, wurde heute mein Antrag auf BAB abgelehnt.

Begründung: "Dem Auszubildenden stehen die für seinen Lebensunterhalt und für seine Berufsausbildung erforderlichen Mittel anderweitig zur Verfügung (...)."

Kurz: Mein Vater verdient zu viel. Jedoch gibt es hier das Problem, dass mein Vater sehr viele Schulden zu zahlen hat und es daher unmöglich ist, dass ich seitens meiner Eltern Geld beziehen kann.

Ich bin 19 Jahre alt und wohne drei Stunden von meinen Eltern entfernt. Verdiene netto in meiner Ausbildung ca. 590€ und habe monatlich eine Miete von 405€ zu bezahlen. Dazu kommen Fahrtkosten (Arbeitsweg, Elternbesuche - 60€ für Azubiabo mtl. und 44€ Hin- und Rückweg Eltern). Zusätzlich erhalte ich jedoch noch Kindergeld (184€). Das reicht jedoch vorne und hinten nicht. Da kommen ja noch etliche Ausgaben hinzu (Essen, Trinken, Handyvertrag,...). Hamburg ist nun mal keine günstige Stadt!! Kann mir momentan kaum was leisten. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, weshalb nur das Einkommen, jedoch nicht die Schulden mit in die Berechnung einbezogen werden.

Gibt es vielleicht jemanden, der mit dafür einen Grund nennen kann und mir eventuell einen guten Rat geben kann, wie ich nun weiter vorgehen soll? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen oder gibt es andere Möglichkeiten zur staatlichen Förderung?

Bitte keine Berechnungen, weshalb mein Antrag abgelehnt wurde. Die wurden mir seitens der Bundesagentur für Arbeit schon wunderschön offengelegt - völlig unverständlich, aber nun ja...

Ich freue mich auf eure Antworten!


Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Lohnt es sich Widerspruch einzulegen Nö. Schulden vom Einkommen abzuziehen, würde letztlich bedeuten, daß die Allgemeinheit private Schulden subventionieren muß, und das tut sie nach deutschem Recht nicht. Auch sonst kann man ja bei erhobenen Unterhaltsforderungen ja nicht sagen "Nein, ich muß erst die Raten für dies und das bezahlen".
oder gibt es andere Möglichkeiten zur staatlichen Förderung? Nein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Widerspruch ist sinnlos gegen einen vollkommen korrekten Bescheid.

Aber du könntest noch den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II beim Jobcenter beantragen.

9x Hilfreiche Antwort

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