BAB problem mit Eltern. Brauche dringend einen Rat

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
JamboJambo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
BAB problem mit Eltern. Brauche dringend einen Rat

Hallo zusammen,

ich bin neu hier in dem Forum. Kurz zur meiner Person: Ich bin 23 Jahre, wohne seid ca. 3 Jahren alleine, also nicht mehr bei Eltern, da ich mit meinen Eltern, genauer gesagt mit meinen Vater absoulut nicht zurecht komme (Alki, geht aber arbeiten alles). Ich fange im Sep. eine Ausbildung zum Fachinformatiker (NRW) an. Da ich, wie eben erwähnt nicht mehr bei meinen Eltern leben kann und auch überhaupt nicht will, möchte ich einen BAB Antrag stellen. Ich würde niemals mit meiner Ausbildungsvergütung zurecht kommen. Zur Zeit erhalte ich ALG 1. Hab mehrere Jahre bei diversen Firmen gearbeitet.
Jetzt zu meinen Problem. In dem BAB Antrag wird verlangt, dass die Eltern angeben was Sie verdienen. Mein Vater weigert sich jedoch dies auszufüllen, was mir von anfang an klar war (Droht mir mit Anwalt usw.). Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht, dass meine Eltern diese Formulare ausfüllen. Ich will gar keine Unterstützung von denen erhalten. Ich will völlig unabhängig sein, wie ich es in den letzten Jahren ebenfalls war. Eher würde ich den Ausbildungsvertrag kündigen und wieder bei einer Leihfirma anfangen zu arbeiten.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Gibt es eine Möglichkeit den Antrag ohne die Eltern zu stellen, ohne das dieses ganze Spiel nachher noch vor Gericht endet nur wegen 200-300 €?

Was ich vielleicht noch erwähnen sollte. Ich habe vom Arbeitsamt an so einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme teilgenommen und bin gleichzeit zur Abendschule gegangen, damit ich eine Ausbildung bekomme. Während dieser Maßnahme habe ich ebenfalls BAB erhalten in höhe des ALG 1 zzgl. Fahrtkosten, da lag ich so knapp unter 1000 €. Du wurden mir keine Fragen gestellt bezüglich meiner Eltern.

Ich hoffe ich hab es verständlich erklärt und erhalte von jemanden einen guten Ratschlag.

Danke

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6 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@JamboJambo:

Bei der BAB gibt es die Möglichkeit der Vorausleistung. Diese greift dann, wenn die Eltern des Auszubildenden den eigentlich zustehenden Unterhalt nicht zahlen, oder entsprechende Auskünfte verweigern. In diesen Fällen wird BAB ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gezahlt. Allerdings gehen dann die Unterhaltsansprüche auf die Arbeitsagentur über, die diese auch gegenüber den Eltern geltend machen wird. Du wirst damit aber nichts zu tun haben. (§ 72 SGB III)

Meines Erachtens solltest Du nicht, aus falsch verstandenem Stolz, auf die Ausbildung verzichten. Die Eltern sind, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zum Unterhalt verpflichtet. Warum solltest Du darauf verzichten und Dich den Rest Deines noch langen Lebens mit irgendwelchen (mehr oder weniger) unqualifizierten Jobs durchschlagen. Nimm die Möglichkeit der Ausbildung und der Vorausleistung BAB in Anspruch und lass die AA sich mit Deinen Eltern "rumschlagen".

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
JamboJambo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

das ist schon mal eine sehr gute Antwort! Danke!

Aber jetzt habe ich noch eine andere Frage:

Wie viel braucht € eine alleinstehende Person, ohne Kinder oder sonst was zum leben? Also ich mein klar könnt jetzt anfangen zu rechnen, aber da wird mir jeder den Vogel zeigen, is klar :-).
Also ich mein gibt es ein Gesetz, wo drin steht so und soviel braucht ein Mensch zum leben, welcher sich in einer Berufsausbildung befindet.

Ich habe irgendie die Befürchtung, dass ich über so einen gewissen Richtsatz beim BAB komme (welchen ich nicht kenne), bezüglich meines Verdienst.
Ich verdiene im ersten Lehrjahr 540 €, im zweiten 590 € und im dritten 680 €. Das reicht niemals. Ich zahle zur Zeit 290 € kaltmiete + 95 € Nebenkosten, Lebensmittel 150 €, Internet/Handy 55 €, Strom 65 € und Versicherung/Riestern 35 €. Das sind die Dinge die ich brauche sonst klappt nichts. Mir bleibt dann noch ein bisschen Geld für mich, ich muss immerhin noch Kleidung und ein bissl Spass haben. Auf Spass könnte ich verzichten, auf Kleidung nicht.
Ich bekomm zur Zeit 808,67 € an ALG1.
Kann nicht behaupten mir geht es schlecht, leb halt eingeschränkt, aber es läuft eigentlich bisher wie ich es mir vorgestellt habe, bis ich davon erfahren habe Eltern müssen evtl. Unterhalt zahlen.

Hoffe mir kann einer weiterhelfen. Bekomm nur noch einmal Geld von der AG und bis jetzt bin völlig Ratlos, da ich denke mir wird kein BAB zugesprochen. Hinzu kommt noch, dass meine Ausbildungsstätte etwas entfernt ist, das heißt es kommen jetzt noch zusätzliche Fahrkosten auf mich zu. Ich hab ein bisschen Geld zum überbrücken, das hällt aber nicht ewig, vielleicht 2 Monate, dann wars das.
Ich habe aber vor umzuziehen, in eine kleinere und günstigere Wohnung. Damit ich auch Fahrkosten spare, will ich in die nähe von der Ausbildung ziehen. In den Ort wo die Berufsschule liegt. Konnte leider bis jetzt nicht umziehen, wegen der BvB, an der ich teilgenommen hatte.

Gruß

-- Editiert am 13.07.2009 22:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@JamboJambo:

Davon ausgehend, dass - wie alle Sozialgerichte immer wieder betonen - die Regelleistungen nach dem SGB II/SGB XII das Existenzminimum darstellen, benötigt eine alleinstehende Person 359,00 Euro zzgl. angemessener Miete, in Deinem Fall also insgesamt 744 Euro.

Dabei ist noch zu beachten, dass Deine Miete (je nachdem, wo Du wohnst) höchstwahrscheinlich unangemessen hoch ist. Außerdem dürfen im SGB II von der Regelleistung noch Abzüge (Aufrechnung oder Sanktion) von bis zu 30% gemacht werden, so dass das absolute Existenzminimum wohl bei 251,00 Euro zzgl. Miete liegt.

Bevor das Geschrei losgeht: Mir ist völlig klar, dass das viel zu wenig ist, aber so wird im "Sozialstaat" Deutschland gerechnet und argumentiert.

Du solltest - sofern noch nicht geschehen - umgehend den BAB Antrag stellen. Ich weiß im Moment zwar nicht genau, wie die Einkommensgrenzen genau sind, glaube aber nicht, dass die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung einer Bewilligung im Wege steht. Wenn doch, dann wird das im Ablehnungsbescheid stehen. Nur musst Du eben bedenken, dass auch die Antragsbearbeitung einige Wochen dauern wird. Darum solltest Du nicht länger warten.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Bevor das Geschrei losgeht: Mir ist völlig klar, dass das viel zu wenig ist, aber so wird im Sozialstaat Deutschland gerechnet und argumentiert.


Viel zu wenig? Jedem Azubi stehen nach Familienrecht bei eigener Wohnung 640,- bestehend aus Ausbildungsvergütung, Kindergeld und elterlichem Unterhalt zu. Da muss er auch mit klar kommen.


@Jambo

Ist das deine erste Ausbildung? Falls nein, hast du schon Kindergeld beantragt? sind immerhin auch 164,- im Monat.

gruß azrael










-- Editiert am 14.07.2009 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@azrael:

quote:
Viel zu wenig? Jedem Azubi stehen nach Familienrecht bei eigener Wohnung 640,- bestehend aus Ausbildungsvergütung, Kindergeld und elterlichem Unterhalt zu. Da muss er auch mit klar kommen.


Die Aussage viel zu wenig kam von mir im Zusammenhang mit 251 Euro zzgl. Miete. Wenn wir - bei einer Person - mal von 300 Euro Miete ausgehen, sind wir bei insgesamt 551 Euro, also 89 Euro weniger, als der von Dir genannte Bedarf. Und in der Einkommensklasse sind 89 Euro im Monat sehr viel Geld.

quote:
Ist das deine erste Ausbildung? Falls nein, hast du schon Kindergeld beantragt? sind immerhin auch 164,- im Monat.


Das ist natürlich ein guter und berechtigter Hinweis.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
ya401933-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also mal ehrlich eure Probleme will ich haben. Ich bekomme 501€ netto im 3. Lehrjahr plus 180€ Kindergeld und irgendwann dann auch wieder BAB wenn die das endlich mal berechnet haben... Und das werden auch nicht mehr als 100€ sein waren in den ersten 2 Jahren schon nur 149€.. Da würde ich gerne wissen wie du lebst wenn du sagst es ist zu wenig.. Und ja ich hab auch ne eigene Wohnung.
Mutti Hartz4.
Vater weigert sich auch.

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