So, so, nun hat das BAföG-Amt also auch meine Daten bezüglich Freistellungsaufträgen beim BfF gecheckt. Und - oh Wunder - man hat auch etwas gefunden: Im Jahr meiner ersten Antragsstellung soll ich 280 Euro an Zinsen erhalten haben. Nur Pech, dass sich diese Zinseinkünfte zum Großteil auf das erste Halbjahr beziehen, das zugehörige Konto wurde bereits im Juli aufgelöst (nur der Freistellungsauftrag lief erst zum Jahresende aus). Den Antrag habe ich aber im November gestellt, zu einem Zeitpunkt, zu dem ich bereits unter 5000 Euro besaß.
Nun möchte das BAföG-Amt eine Bestätigung von der Sparkasse, bei der ich das Konto hatte, dass ich dort, zum Zeitpunkt der Antragsstellung, keine Konten mehr besaß. Die Sparkasse verlangt aber 50 Euro pro Stunde (!) für diese Arbeit. Ich glaube zwar nicht, dass man gleich 50 Euro bezahlen müsste, aber falls der Preis doch so hoch wird:
Hat man eine Chance sich dieses Geld vom BAföG-Amt zurückzuholen?
Schließlich habe ich mir nichts vorzuwerfen und meine Daten von damals stimmen. Daher weiß ich nicht wofür ich zahlen soll. Ich bin mittlerweile sowieso sehr knapp bei Kasse.
Und noch etwas: Meinen Antrag hatte ich wie gesagt erst im November gestellt. Das Bundesamt für Finanzen hat aber Daten verglichen, die teilweise noch aus dem März desselben Jahres stammen (und an das BAföG-Amt mitgeteilt). Ist das so richtig? Dürfen die das? Schließlich hatten diese Daten nichts mit dem Antrag zu tun.
Vielen Dank jedenfalls schon einmal, falls mir jemand antworten möchte.
BAföG - Anhörung im Ramen des Datenabgleichs
24. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2004 | 15:24
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 28x hilfreich)
BAföG - Anhörung im Ramen des Datenabgleichs
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 24. Juni 2004 | 15:33
Von
Status: Schlichter (7153 Beiträge, 1092x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.234
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.