Hallo zusammen,
ich frage hier für einen Vater, der einen BAföG-Antrag für sein studierendes Kind ausfüllen soll.
Dass er ihn ausfüllt, steht außer Frage, es geht nur um den Passus auf dem Antrag:
quote:
Sollen Angaben über das Einkommen nicht in den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden, teilen Sie das bitte dem Amt für Ausbildungsförderung unter Angabe von Gründen schriftlich mit.
Verankert ist dies ja im §50 Abs. 2 BAföG-Gesetz.
Was für Gründe könnten das sein bzw. welche Gründe akzeptiert das Amt?
Ist es ausreichend, dass der Vater angibt, dass (nachgewiesen per OLG-Beschluß) seit Jahren keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind mehr besteht und somit das Einkommen des Vaters weder das Kind noch die Mutter des Kindes interessieren dürfte?
Nicht falsch verstehen, die Einkünfte werden natürlich dem Amt gegenüber offen gelegt, führen auch bei der Höhe und den Unterhaltsverpflichtungen des Vaters in keinster Weise zu einer BAföG-Kürzung, also zu keinem Anrechnungsbetrag beim Vater. Er will nur sein Einkommen der Ex und dem Kind gegenüber nicht offenlegen - passiert umgekehrt übrigens auch nicht.
LG KuschelbaerR
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "