Hallo,
ich hab da mal ne frage. Ich möchte mein Studium abbrechen, da es nix für mich ist. Ich bin jetzt seit 1 1/2 Jahren dabei und habe mir vorgenommen mich erst mal in verschiedenen Berufen umzuschauen um nicht wieder auf die Nase zu fallen. Falls ich dieses Jahr eine Lehrstelle bekomme hätte ich 2 Jahre studiert und habe in diesem Zeitraum auch BAföG erhalten. (3Jahre dauert das Grundstudium). Nun würde mich interessieren wie es mit dem zurückzahlen aussieht. Muss ich den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen, oder nur das Darlehen (ca.die Hälfte). Kennt sich jemand aus mit solchen Fällen??? Bitte dringend um Antwort, das Amt möchte ich nicht fragen, sonst streichen sie mir die Zahlungen womöglich sofort, wenn sie mitkriegen, dass ich gar nicht weiter studieren will:( ? Bin für jede Antwort dankbar!
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"mfg anci"
BAföG-Rückzahlung nach Studienabbruch???
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ich musste nur die hälfte zurückzahlen ...
O.K. das geht ja dann noch.
Wann musstest du das zurückzahlen? Kommt es auch darauf an wieviel man später verdient? Ich bekomme ja erstmal nur Lehrlingsgeld. Danke für die Antwort !
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"mfg anci"
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Hi,
er mußte die Hälfte zurückzahlen, weil das alle müssen. Sie haben doch selbst geschrieben, daß die Hälfte ein Darlehen ist. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, in Ihrem Fall also in ca. 8 Jahren. Wer wenig verdient, kann sich die Rückzahlung stunden lassen. Es empfiehlt sich, jeden Adreßwechsel dem Bundesverwaltungsamt in Köln(zuständig für den Einzug des Geldes) mitzuteilen, weil man sonst die Kosten der Adreßermittlung trägt.
Gruß vom mümmel
Hallo,
danke für die Infos. Hab auch schon mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man nicht genug verdient. Aber das habe ich auch nicht geglaubt. Da ich das Studium nicht beende meinten andere (meine Eltern!) das ich alles zurückzahlen muss... Naja, jetzt hab ich ja wieder Hoffnung
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"mfg anci"
Hi,
tja, vielleicht wollten die lieben Eltern nur ein bißchen Druck machen, damit Sie weiterstudieren...Aber wie gesagt, die Rückzahlung hängt nicht einem erfolgreichen Abschluß ab.
Gruß vom mümmel
Das denke ich auch Gibt es denn die Möglichkeit, dass Leute die studiert haben und danach in Ihrem Beruf zu wenig verdienen gar nichts zurückzahlen müssen? (Meinten auch meine Eltern!)
LG anci
zurückzahlen musst du auf jeden fall ...
Sehr ausführlich zu der Frage:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
Danach ist die Rückzahlungssumme auf 10.000€ beschränkt.
Hi,
nun ja, wenn Sie Ihr Leben lang unter den Einkommensgrenzen für die Rückzahlung liegen, müssen Sie auch nichts zurückzahlen. Da müssen Sie aber wirklich wenig verdienen.
Gruß vom mümmel
Hallo,
ein wirklich interessanter Link der BaföG-Rechner. Obwohl ich finde, dass 960 Euro nicht unbedingt wenig Einkommen ist. (wenn ich es richtig verstanden hab, kann ich mich, wenn ich weniger verdiene, von der rückzahlung um jeweils 1 Jahr befreien lassen)
Gilt dieser Betrag auch, wenn man selbstständig ist (ICH-AG) oder geht man davon aus, dass derjenige dann ja genug verdient, dass er das zurückzahlen kann?
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"mfg anci"
-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:43:22
-- Editiert von anci am 25.03.2006 16:44:29
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