BAföG: Unbillige Härte bei Waisenrente

10. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Patwro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BAföG: Unbillige Härte bei Waisenrente

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem BAföG-Amt einen Härtefallantrag nach §23 Absatz 5 eingereicht, da ich eine Waisenrente in Höhe von 233€ (114€ aus Deutschland und 119€ aus Polen) erhalte, aber sehr hohe Studiengebühren an einer staatlichen Universität im Ausland zahlen muss, welche durch den Bedarf nicht gedeckt werden können.

Zuletzt hat das BAföG-Amt geantwortet, dass dieser Härtefallantrag keine Anwendung beim Renteneinkommen findet, sondern nur beim Verdienst. Im BAföG §23 Absatz 5 wird aber auch die Waisenrente genannt.

Meine Frage ist, ob das Bafög-Amt hier im Recht ist und ich tatsächlich keinen Anspruch auf eine Erhöhung des Freibetrages zur Vemeidung unbilliger Härten habe.

Vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
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#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

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