BAföG-Verlängerung: Gründe im Attest

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)
BAföG-Verlängerung: Gründe im Attest

Guten Abend

Eine Freundin von mir benötigt ein Semester länger als die Regelstudienzeit, da sie psychische Probleme hat.

Dem BAföG-Amt wurde ein Attest von ihrem Psychotherapeuten übermittelt, welches bescheinigt, dass: Sie die Studienzeit wegen der Krankheit nicht einhalten kann und das Details über die Krankheit selbst (Diagnose und Hintergründe) der Schweigepflicht unterliegen, aber dem Amtsarzt mitgeteilt werden können.


Der BAföG-Sachbearbeiter wünscht nun genauere Informationen, unter anderem:
"5.Reichen Sie entsprechende Nachweise über Ihre Erkrankung ein. Das bloße Vorbringen einer schweren Erkrankung ist nicht ausreichend.
6. fachärztliches Attest bezüglich ihrer Erkrankung
" sowie alle möglichen Angaben zu Prüfungsterminen, ob diese angetreten wurden usw usw.

Die Freundin möchte Details ihrer Krankheit nicht offenlegen, unter anderem da sie dann bspw nicht mehr verbeamtet werden könnte.
Punkt 6 müsste meines Erachtens zudem bereits erfüllt sein.


Dementsprechend ist nun die Frage, wie der Antrag bewilligt wird, ohne dass man die Krankheit genau nennt.

Die Verwaltungsvorschrift für den entsprechenden Paragraphen § 15, Abs 3 (1) BAföG gibt folgendes an: "die Krankheit ist durch Attest nachzuweisen, in Zweifelsfällen ist über die Erkrankung das zuständige Gesundheitsamt im Wege der Amtshilfe gutachtlich zu hören"

Langt es, wenn man genauere Angaben verweigert und darauf verweist? (der die Freundin behandelnde Arzt würde vertraulich mit einem Amtsarzt reden, so dass dieser seinen Segen geben könnte.)
Gibt es eventuell entsprechende Gerichtsurteile?

Soweit ich bisher Informationen dazu gefunden habe, scheinen Sachbearbeiter das so zumeist akzeptiert zu haben; sie hat jedoch einen besonders peniblen und abweisenden erwischt.


Danke für eure Tipps!

Grüße
teador

-- Editiert teador am 15.12.2014 01:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Punkt 6 müsste meines Erachtens zudem bereits erfüllt sein.

Sehe ich auch so, jedenfalls auf das Attest bezogen. Dem Wunsch zu den Prüfungsterminen sollte man wohl auch nachkommen. Schon gemacht?
Ich würde den Sachbearbeiter nochmals schriftlich auf das hoffentlich in der Akte befindliche Attest hinweisen und erfragen, um welche Punkte genau dieses erweitert werden soll.

quote:
unter anderem da sie dann bspw nicht mehr verbeamtet werden könnte.

Fraglich, ob die medizinischen Infos aus Ihrer Bafögakte bei der Verbeamtung herangezogen werden dürfen/können. Auch bezweifle ich, dass der dann (erneut) anstehende Besuch beim Amtsarzt Diese Information zu Tage bringt.
Fraglich ist aber auch, ob die Freundin auf Fragen danach während des Einstellungsprozesses lügen/verschweigen dürfte.

quote:
Langt es, wenn man genauere Angaben verweigert und darauf verweist?

Probieren Sie es aus!
Im Zweifelsfall kann man gegen einen Ablehnungsbescheid noch Widerspruch einlegen oder klagen. Erstmal würde ich aber einfach auf meinem Standpunkt beharren, dem Sachberarbeiter meine Bedenken mitteilen und die Reaktion abwarten.
Allerdings habe ich Zweifel, dass die einfache Angabe, man wäre erkrankt gewesen, ausreicht. Selbst wenn das ärztlich bestätigt wird. Solche Behauptungen kann jeder aufstellen und bekanntlich findet man immer einen Arzt, der wunschgemäß attestiert. Zumindest die Nennung der Krankheit wird also zumutbar zu sein, meiner Vermutung nach aber auch durchaus auch der genaue Krankheitsverlauf etc.

Ich würde den Besuch beim Amtsarzt/Gesundheitsamt weiterhin favorisieren. Ich glaube nicht, dass man dort etwas bescheinigt, nur weil man mit dem behandelnden Arzt gesprochen, nicht aber selber untersucht hat. Aber was soll für die Freundin dagegen sprechen, sich dort einer Untersuchungs zu unterziehen, wenn das verlangt wird? Die Akte dort sollte dann den gleichen Inhalt haben, wie nach einem Gespräch mit dem eigenem Arzt auch.

Für die Freundin sollte es aber an der Uni auch Beratungsmöglichkeit dazu geben, viele Unis (oder Studentenverbände) beschäftigen für sowas Rechtsanwälte. Und da die Freundin Bafög bezieht, sollte es auch kein Problem sein, Beratungshilfe zu beantragen und dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Das wäre natürlich die Optimallösung.

-- Editiert Hafendame am 16.12.2014 00:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

quote:
Zumindest die Nennung der Krankheit wird also zumutbar zu sein, meiner Vermutung nach aber auch duchaus auch der genaue Krankheitsverlauf etc.

Sie hat vor mehreren Jahren etwas erlebt und wurde dadurch traumatisiert. Bei dem Arzt befindet sie sich erst seit ca 3 Monaten, unter anderem durch da sie es so nicht mehr aushält. Gleichwohl fällt es ihr sehr schwer, darüber zu sprechen, daher wollte der Arzt lieber direkt mit dem Amtsarzt reden.

Da es nichts konkretes, wie ein Beinbruch bspw, ist, wird der Nachweis, dass bestimmte Prüfungen zu bestimmten Zeitpunkten litten schwer sein. Aber das Gesamtbild ist eindeutig. Das wäre einem Arzt aber vermutlich auch einfacher verständlich zu machen, als dem Sachbearbeiter.

Gäbe es eine Möglichkeit, ein derartiges Krankheitsbild so anzugeben, dass die Krankheit auf dem Attest genannt wird, aber für irgendwelche Einstellungen zu allgemein wäre, als dass sie dabei schaden könnte?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Krankheit interessiert im Grunde gar nicht, sondern nur die Prüfunfähigkeit zu den einzelnen Terminen und zwar für jeden einzeln.
Bereits das erste Attest könnte sich zu einem Rohrkrepierer entwickeln, weil sich da fast eine Studierunfähigkeit herauslesen lässt - keine Studierfähigkeit, kein BAföG.

1x Hilfreiche Antwort

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