BG-Entscheidung nachträglich angreifen?

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)
BG-Entscheidung nachträglich angreifen?

Angenommen, jemand hatte Nov. 2020 einen Arbeitsunfall - er hat sich das Knie verletzt. Er ging zum D - Arzt, der ohne Anschauen der Röntgen/MRT-Bilder entschied, daß die vorliegende Schmerzsymptomatik dem "normalen Verschleiß, halt Arthrose" geschuldet sei. Ein weiterer Arzt, bei gleicher Vorgehensweise, sagte das Gleiche.

Die BG schickte ganz flugs ein Schreiben, in welchem der Arbeitsunfall abgelehnt wurde bzw die BG sah keinen leistungsgrund, da die vorliegende Symptomatik einer altersgerechten Arthrose geschuldet sei [sich!] und man möge sein akzeptieren dieses Umstands bitte durch ein Kreuz an der richtigen Stelle ("Hiermit willige ich ein, daß der Fall zu schließen und keine weitere Leistung der BG mehr geschuldet sei".

Nachdem die Schmerzen nicht besser wurden, ging der Patient zu einem dritten Arzt (und zum ersten, der sich die Bilder ansah, statt sich nur auf den radiologischen Arztbericht zu verlassen) - und, oh Wunder, der Patient hat einen Schaden am innenminiskus sowie eine Kalkwucherung an der Patella. Zwischenzeitlich hat der Patient sogar den zuvor ausgeübten Beruf aufgegeben, da erzu große Schmerzen hat usw. Das Gelenk ist nicht mehr belastbar.

>> Kann man /trotz der seinerzeitigen Einwilligung/ irgendwie noch mal einen BG-Fall konstruieren oder ist der Zug abgefahren?

Vielen Dank für Ihre Tipps!

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