Hallo liebe Mitglieder,
ich möchte mich für eine Bekannte hier erkundigen, da Sie sich damit nicht auskennt und ich leider auch nicht.
Folgender Sachverhalt: Deutsche Frau mit 3 Kindern erhält Bürgergeld. Sie hatte geheiratet und der Ehepartner lebt seit letztem Jahr in der Wohnung der Frau und den Kindern.
Nach Einzug wurde die Änderung dem Jobcenter mitgeteilt und für den Ehemann Bürgergeld beantragt.
Nach einiger Zeit wurde der Antrag bewilligt und die Leistungen des Lebensunterhaltes des Ehemanns in der Bedarfsgemeinschaft mit einberechnet.
Der neu berechnete Anspruch der BG wurde dann auf das Konto der Frau überwiesen. Die Frau kommt auch für sämtliche anfallenden Kosten auf. Sie zahlt sozusagen alles selbst.
Jetzt erhielt die Frau einen Änderungsbescheid vom Jobcenter, aus dem hervorgeht, dass die Leistungen ab sofort separat ausbezahlt werden, also der Anteil des Mannes wird jetzt auf sein eigenes Konto überwiesen.
Als Begründung wurde folgendes angegeben:
„Es sind folgende Änderungen eingetreten: Die Zahlung erfolgt an Herrn … (Regelleistung) Da Herr …. seine eigene Zahlung möchte, kann die personenbezogene Auszahlung nicht anspruchsgemäß erfolgen. Klären Sie den personenbezogenen Anspruch selbst.
Grundlage für die Abänderung:
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit § 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II."
Was bedeutet das denn jetzt für die Frau? Laut Ihrer Aussage ist Ihr eigener Anspruch zusammen mit den 3 Kindern nicht einmal 50,00 Euro mehr als der Anspruch des Ehemanns, also der Mann hat quasi allein fast den selben Betrag zur Verfügung wie die Frau mit 3 Kindern.
Wie kommt das Jobcenter darauf, ohne Ihres Wissens die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft separat auszubezahlen? Das bedeutet für die Frau, dass Sie alle Kosten allein tragen muss von dem wenigen Geld, während der Mann mit „seinem" Geld machen kann was er will? Und darf das Jobcenter einfach so die Leistungen auf ein anderes Konto überweisen ohne die Frau darüber zu informieren? Die Frau muss jetzt sozusagen dem Mann hinterherlaufen um Ihren Anspruch geltend zu machen? Dieser wird ihr aber keinen Cent geben, da es ihm Ihrer Ansicht nach nur ums Geld geht um es ins Ausland schicken zu können. Der Ehemann hat noch nie etwas bezahlt, das kann ja nicht der Sinn der Bedarfsgemeinschaft/Familie sein.
Das ist ja schon fast Betrug, sollte das Geld nicht für die Bedarfsgemeinschaft gedacht sein?
Und was soll die Begründung sein warum das einfach so geändert wird?
Die „Begründung" des Jobcenters („Klären Sie den personenbezogenen Anspruch selbst.") klingt schon fast etwas dreist und frech.
Vielleicht sind hier ja welche die sich damit besser auskennen und ob das normal ist, dass bei einer BG ohne Wissen einfach so die Auszahlung geändert wird. Und auch dass dem Ehemann das Geld allein zusteht und die Frau mit dem fast gleichen Geld allein für sich und die Kinder UND den Ehemann wirtschaften muss. Bzw. welche rechtlichen Mittel hat die Frau gegen diese Änderung vorzugehen? Die vom JC benannten Gesetze habe ich mal durchgelesen aber so richtig schlau werde ich daraus nicht, auch nicht was denn die Begründung sein soll, denn soweit mir bekannt ist wird die Geldleistungen einer BG an ein Konto überwiesen.
Danke an alle im Voraus.
BG (Familie) Bürgergeld Änderungsbescheid Auszahlung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatWie kommt das Jobcenter darauf, ohne Ihres Wissens die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft separat auszubezahlen? :
ZitatUnd was soll die Begründung sein warum das einfach so geändert wird? :
Was konkret hat man denn an Erklärung "Der Mann will es so" nicht verstanden?
Zitatdarf das Jobcenter einfach so die Leistungen auf ein anderes Konto überweisen ohne die Frau darüber zu informieren? :
Zitatob das normal ist, dass bei einer BG ohne Wissen einfach so die Auszahlung geändert wird. :
Nö.
Genau das ist ja der Grund, weshalb sie informiert wurde.
ZitatDie Frau muss jetzt sozusagen dem Mann hinterherlaufen um Ihren Anspruch geltend zu machen? :
Keine Ahnung wie da die familiären Verhältnisse sind. In der Regel spricht man ja darüber, was man wofür braucht und entscheidet gemeinsam über die Verteilung des Budgets.
ZitatDieser wird ihr aber keinen Cent geben, da es ihm Ihrer Ansicht nach nur ums Geld geht um es ins Ausland schicken zu können. :
Da sollte man doch erst mal klären, was die Fakten sind.
ZitatDie „Begründung" des Jobcenters („Klären Sie den personenbezogenen Anspruch selbst.") klingt schon fast etwas dreist und frech. :
Nun, das Jobcenter ist schlicht nicht zuständig, die innerehelichen Problem der Frau zu lösen.
Das muss sie schon selber machen bzw. mit externer Hilfe (z.B. Eheberatung, Sozialdienst, Anwalt).
ZitatBzw. welche rechtlichen Mittel hat die Frau gegen diese Änderung vorzugehen? :
Das erschließt sich durch das lesen des Bescheides, denn da pflegt regelmäßig drin zu stehen was man machen muss, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
Zuvor sollte eventuell noch ein Sachkundiger über die Aufteilung schauen, ob das alle korrekt berechnet ist.
Hier sind doch verschiedene juristische Ebenen zu unterscheiden. Da haben wir einmal das Verhältnis der Familie zum Job Center. Da wird der Bedarf der 5 Personen berechnet. Auch wenn da eine gemeinschaftliche Berechnungsbasis existiert, setzt sich der Betrag letztlich aus dem Bedarf der Einzelpersonen zusammen. Also Kind 1,2,3 haben jeweils den Bedarf 1,2,3, die Frau den Bedarf x, der Mann, der ja wohl arbeitet, den Bedarf y, aufstockend. Da können je nach Alter der Kinder und anderer Unterhaltszahler 5 verschiedene Beträge heraus kommen. Üblicherweise wird dieser Betrag addiert und durch einen Überweisungsvorgang abgewickelt. Wenn denn nur ein Konto angegeben ist. Da der Mann aber einen eigenständigen Anspruch (aufstockend) hat, kann er auch beantragen, diesen Betrag direkt an ihn auszuzahlen. Ob eine weitere Begründung notwendig ist, um eine wesentliche Änderung iSd Gesetzes zu bejahen, ich würde diese Frage verneinen, da kann man aber auch anderer Ansicht sein.
Jedenfalls ist ein Antrag seitens des Mannes gestellt worden, das sollte die Frau eigentlich wissen.
Eine völlig andere Ebene ist die familieninterne, also wie man die Einkommen für was einsetzt, wie man den Haushalt also finanziert. Da hat sich der Staat, also hier das JC raus zu halten, es geht niemanden was an. Es interessiert nicht, von wessen Konto die Miete, der Strom, der PKW finanziert wird. Das ist doch eine Situation, die jeder, der mit jemandem zusammen lebt und gemeinsam wirtschaftet, klären muss, und zwar individuell.
wirdwerden
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ZitatDie Frau kommt auch für sämtliche anfallenden Kosten auf. Sie zahlt sozusagen alles selbst. :
Warum tut sie das? Warum verlangt sie vom Mann keine Kostenbeteiligung (wie es in normalen Familien so üblich ist?)
ZitatDas bedeutet für die Frau, dass Sie alle Kosten allein tragen muss von dem wenigen Geld, während der Mann mit „seinem" Geld machen kann was er will? :
Nö, warum sollte alles alleine tragen müssen? Siehe vorherige Antwort: Kostenbeteiligung des Mannes.
ZitatDie Frau muss jetzt sozusagen dem Mann hinterherlaufen um Ihren Anspruch geltend zu machen? :
Komische Ehe.
In einer normalen Partnerschaft muss keiner dem anderen Hinterherlaufen, da ist es für beide selbstverständlich, sich an den Kosten zu beteiligen. Da gibt es verschiedene Modelle. Wir z.b. legen alles Geld zusammen (Gemeinschaftskonto) und davon wird alles bezahlt. Gibt aber auch Lösungen wo jeder sein Konto behält und die trotzdem fair sind.
Bei Euch handelt es sich um ein rein familieninternes Problem. Das ist völlig egal, wohin das Bürgergeld überwiesen wird und das Jobcenter hat da nix mit zu tun
@Harry van Sell
Danke für die Antworten, klingt alles plausibel werde ich so weitergeben.
@wirdwerden
Danke auch dir für die Antwort. Aber leider ist da wohl etwas missverstanden worden, denn der Mann arbeitet nicht erhält somit auch nicht aufstockend das Bürgergeld. Deine Berechnung ist auch soweit klar jedoch denke ich und auch die Frau, dass da was nicht stimmen kann. Laut dem Bescheid erhält Sie genauso viel Regelleistung wie der Mann aber nur knapp 50 Euro mehr insgesamt was eigentlich mehr sein sollte bei 3 Kindern. Dem Mann wird ebenso ein Anteil der Miete bezahlt, obwohl er die Miete gar nicht zahlt. Demzufolge hat die Frau mit den 3 Kindern fast den selben Betrag zum wirtschaften zur Verfügung wie der Mann das ist unfair. Sie bezahlt alle anfallenden Kosten, der Mann beteiligt sich nicht obwohl Sie das verlangt. Daher ist Sie eben verwirrt, denn nun muss Sie sich darum kümmern Ihren Anspruch geltend zu machen. Heißt weitere Kosten für Anwalt etc. sonst wird Sie hier wohl nicht weiter kommen.
@Schalkefan
Sie hat den Mann wohl mehrmals auf die Kostenbeteiligung angesprochen aber interessiert ihn scheinbar nicht. Er sagt ihr es ist sein Bürgergeld, aber ich bin erst davon ausgegangen dass die Leistungen für die Familie gedacht sein sollten, also Kostenbeteilgung aber dem scheint nicht so zu sein wenn der Mann das anders sieht.
Dass da ein familieninternes Problem ist, kann ich nicht bestreiten denn natürlich sollte es normal sein, dass sich beide an den Kosten beteiligen. Dennoch muss es doch für die Frau irgendwie möglich sein Ihre Ansprüche einzufordern oder muss Sie das jetzt so hinnehmen? Daher spielt es in diesem Fall schon eine Rolle wohin das Geld überwiesen wird, denn nun hat die Frau den Ärger und muss versuchen von dem Mann Geld zu bekommen um den Lebensunterhalt finanzieren zu können. Naja ist wohl keine einfache Situation ich bin leider auch ratlos
Zitatder Mann beteiligt sich nicht obwohl Sie das verlangt. :
Das ist sehr bedauerlich, aber wenn er seinen Pflichten nicht nachkommen will, dann wird sie handeln müssen.
ZitatHeißt weitere Kosten für Anwalt etc. sonst wird Sie hier wohl nicht weiter kommen. :
Richtig, ohne externe Hilfe wird da nichts zielführendes bei raus kommen.
Da sie Anspruch auf Beratungshilfe hat, halten sich die Anwaltskosten zum Glück in Grenzen
Könnte es sein, dass das dieses Ehepaar ist, das sich getrennt hat? Dazu hattest du kürzlich gefragt. Hattest nur die 3 Kinder unterschlagen...und leider auch keine Ahnung.ZitatJetzt erhielt die Frau einen Änderungsbescheid vom Jobcenter, aus dem hervorgeht, dass die Leistungen ab sofort separat ausbezahlt werden, also der Anteil des Mannes wird jetzt auf sein eigenes Konto überwiesen. :
Nun ja. Was meinst du mit Anspruch?ZitatLaut Ihrer Aussage ist Ihr eigener Anspruch zusammen mit den 3 Kindern nicht einmal 50,00 Euro mehr als der Anspruch des Ehemanns, :
Die Frau hat Einkommen aus 3x Kindergeld, das macht 750,-. Habt ihr das bei der Rechnerei berücksichtigt? Es steht ja deutlich im Berechnungsbogen zum Bewilligungsbescheid.
Kindergeld mindert das Bürgergeld. Dann bleibt der Rest-Regelbedarf und die Wohnkosten.
Die Frau hat Anspruch auf den Partner-Regelbedarf von 506,- und den Rest-Regelbedarf für die Kinder je nach Alter und 4/5 der Wohnkosten und 750,- Kindergeld von der Familienkasse.
Der Mann bekommt demzufolge den Partner-Regelbedarf von 506,- und 1/5 der Wohnkosten.
Das JC schreibt doch, dass sie das mit ihrem Mann allein klären soll.ZitatWie kommt das Jobcenter darauf :
Nun ja. Offenbar ist sie auf einen Betrüger hereingefallen. Das las sich letztens am 16.4. nicht viel anders.ZitatDas ist ja schon fast Betrug, :
Du solltest der Frau sagen, dass du ratlos bist und keine Ahnung von der Materie hast. Vor allem keine falschen Auskünfte erteilen.ZitatNaja ist wohl keine einfache Situation ich bin leider auch ratlos :
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