BG Verletztengeld.

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564996-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BG Verletztengeld.

Hallo ich hoffe jemand kann mir mein Fragen beantworten,

Ich habe am 16.4.2019 ein arbeitsunfall gehabt.
Mehrere bänderrisse und 2 Wochen später noch eine thrombose ich war 5 Wochen krank geschrieben.
Nach 5 Wochen hat mich der durchgangsarzt wieder gesund geschrieben.
Ich bin auf die Arbeit gegangen aber es hat nicht funktioniert da ich seit dem Unfall schmerzen im sprunggelenk hate dan mußte ich noch mal zu ein durchgangsarzt gehen von der BG und er hat mich dan auf Reha geschickt 5 Wochen das war von Oktober 2019 bis November 2019 danach mußte ich weiter auf EAP von Dezember 2019 bis Ende Januar 2020 dan wollte die BG das ich in Rehazentrum ABMR machen sollte nach einer Woche hat der Arzt der BG gesagt das es nicht geht.
Es wurde dan von der BG abgebrochen.
Ein Monat später habe ich ein Brief von der BG Bekommen ich musste zur BG Unfallklinik Frankfurt gehen für 3 Wochen da habe ich ich am Tag 2,5 Stunden (beingymnastik30 Minuten,physiotherapie 30 Minuten,Wasserbad für den Fuß 30 Minuten und Medizinische Trainingstherapie 30 Minuten und ultraschall therapie 30 Minuten, massage 20 Minuten)hat alles nichts geholfen.
Aber ich wurde trotzdem alls arbeitsfähig entlassen und daraufhin hat die BG die Zahlung eingestellt.
Als ich wieder zuhause war musste ich mich arbeitslos melden da ich in der Zeit wo ich auf Reha war w wurde ich entlassen. Nach 2 Wochen bin ich zu ein Orthopäden gegangen nach dem ich wieder zurück gekommen bin von Frankfurt,und er hat mich sofort wieder krank geschrieben auf Grund des Arbeitsunfall da ich mit dem Fuß nicht arbeitsfähig bin seit dem 01.07.2020 bis heute bin ich krank geschrieben der Orthopäde hat auch festgestellt das die Schmerzen und die dauerhafte Schwellung da her kommt das ich ein fußwurzelarthrose habe.

Mein Frage ist mus die BG mein Verletztengeld jetzt wieder weiter zahlen und auch rückwirkend von den tag wo sie die Zahlung eingestellt hat.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 153x hilfreich)

Konkrete Beratung darf es hier nicht geben.

Ganz allgemein:
Der Ursachenzusammenhang muss erst geklärt sein zwischen Unfall und Fusswurzelarthrose, damit über Ansprüche entschieden werden kann.

Dafür kann man einen formlosen (schriftlichen) Antrag stellen.

Falls ein Zusammenhang bestehen sollte, würde Leistungen auch rückwirkend gezahlt unter Anrechnung anderer Leistungen, die man in der Zwischenzeit erhalten hat.


-- Editiert von sonnen8licht am 02.12.2020 13:32

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#2
 Von 
go564996-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Orthopäden wo ich in Behandlung bin ist auch ein Durchgangsarzt und er hat mir gesagt das die fußwurzelarthrose mit dem Unfall zusammen hängt.
Die BG hat ihn angeschrieben und wollten wissen ob die fußwurzelarthrose vom Unfall ist und er hat der BG geschrieben das es vom Unfall ist.
Und hat mir gesagt das er erreichen möchte das die BG die fußwurzelarthrose zumindest für 1 Jahre anerkennt.

Wenn die BG meine fußwurzelarthrose für 1 Jahr anerkennt müss dan die BG weiter mein Verletztengeld bezahlen und das rückwirkend von 01.07.2020

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#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von go564996-48):

Und hat mir gesagt das er erreichen möchte das die BG die fußwurzelarthrose zumindest für 1 Jahre anerkennt.

Wenn die BG meine fußwurzelarthrose für 1 Jahr anerkennt müss dan die BG weiter mein Verletztengeld bezahlen und das rückwirkend von 01.07.2020


Entweder ist die Arthrose Unfallfolge oder sie ist es nicht.
Wenn die BG schon aktiv ist, läuft es erst mal mit den Ermittlungen. Das ist gut.

Ob es rückwirkend Verletztengeld gibt, steht damit noch nicht fest. Kann sein oder auch nicht.
Auch das Verletztengeld hat ein Ende wie Krankengeld.

Möglicherweise hat man den Orthopäden auch missverstanden und er meint eher eine mögliche Verletztenrente.
Da würde es "mit dem 1 Jahr" wenigstens einen Sinn ergeben.

-- Editiert von sonnen8licht am 02.12.2020 18:18

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#4
 Von 
go564996-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonnen8licht):
Zitat (von go564996-48):

Und hat mir gesagt das er erreichen möchte das die BG die fußwurzelarthrose zumindest für 1 Jahre anerkennt.

Wenn die BG meine fußwurzelarthrose für 1 Jahr anerkennt müss dan die BG weiter mein Verletztengeld bezahlen und das rückwirkend von 01.07.2020


Entweder ist die Arthrose Unfallfolge oder sie ist es nicht.
Wenn die BG schon aktiv ist, läuft es erst mal mit den Ermittlungen. Das ist gut.

Ob es rückwirkend Verletztengeld gibt, steht damit noch nicht fest. Kann sein oder auch nicht.
Auch das Verletztengeld hat ein Ende wie Krankengeld.

Möglicherweise hat man den Orthopäden auch missverstanden und er meint eher eine mögliche Verletztenrente.
Da würde es "mit dem 1 Jahr" wenigstens einen Sinn ergeben.

-- Editiert von sonnen8licht am 02.12.2020 18:18


Verletztengeld habe ich von Dezember 2019 bis Juni 2020 bekommen 6 Monate erst
und dann hat die bg das eingestellt weil die bg klinik frankfurt mich nach 3 wochen Reha als Arbeitsfähig entlassen hat obwohl ich noch nicht arbeitsfähig war.

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