BG - aber nur einer bekommt Leistungen?!

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
änt7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BG - aber nur einer bekommt Leistungen?!

Hallo zusammen,

kurzer Sachverhalt;

Lebe mit meiner Freundin zusammen. Sie studiert und bekommt kein Bafög mehr (ausgeschöpft). Sie geht nebenher auf 400 Euro Basis arbeiten. Verdient aber nicht jeden Monat die vollen 400 Euro.

So,das Amt rechnet mir Ihren "Verdienst" an
Leistung bekomme laut deren Berechnung nur ich, weil Sie ja "genug" verdient. Anscheinend ja für Sie selbst und für mich dazu. -> ich bekomme weniger als wenn ich alleinige Empfänger wäre.

Aufgrund Ihres Einkommens ist Sie doch selber Hilfebedürftig?!
Warum sollen wir beide dann nur knapp 620 Euro bekommen (Regelsatz UND Kosten für die Unterkunft) Also irgendwas läuft da doch schief.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrung machen müssen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@änt:

Wenn ich das richtig verstehe, bekommt Deine Freundin kein Bafög mehr, weil die Höchstbezugsdauer überschritten ist? Wenn ja, dann bleibt sie dennoch vom ALG II Bezug ausgeschlossen, weil die Ausbildung auch weiterhin dem Grunde nach förderbar ist. Einen eigenen Leistungsanspruch hat sie demnach nicht.

Allerdings hat sie ihr Einkommen natürlich zunächst mal für sich selber einzusetzen, bevor dieses auf Deine Leistungen abgerechnet wird. Erhält sie noch Kindergeld?

Allein von maximal 400 Euro Erwerbseinkommen dürfte der eigene Bedarf der Freundin (Regelleistung + hälftige Unterkunftskosten) ja wohl kaum zu decken sein, sodass eine weitergehende Anrechnung auf Deine Leistungen unzulässig wäre.

Allerdings wird Deiner Freundin die Hälte der Unterkunftskosten zugerechnet, die sie selber zu tragen hat. Sofern also die rund 620 Euro, die Ihr erhaltet, Deiner Regelleistung (323,- €) + der Hälte der Unterkunftskosten entspricht, dürfte die Berechnung nicht zu beanstanden sein. Sollte darin allerdings auch bereits der Verdienst Deiner Freundin enthalten sein, ist das mit Sicherheit nicht korrekt.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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