BU Rente rückwirkend - Krankenkassenbeiträge nachzahlen

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
BU Rente rückwirkend - Krankenkassenbeiträge nachzahlen

Hallo an alle,

angenommen Person A hat eine BU Rente abgeschlossen und ist mit Person B Familienversichert weil Einkommen <=450€ im Monat.
Nach einem Unfall von Person A wird Antrag zur BU Rente gestellt. Die Lohnfortzahlung läuft über 6 Wochen. Danach gibt es kein Lohn mehr und mangels Krankengeldversicherung auch kein Krankengeld (weil kein Krankengeld für mitversicherte in der Familienversicherung). Die Familienversicherung besteht weiterhin weil nun Person A kein Einkommen hat. Nach 6 Monaten wird dann die BU festgestellt und genehmigt. Ab dem 7. Monat muss Person A sich selbst (freiwillig in der gesetzlichen) KV versichern da BU Rente höher als 450€. Soweit eigentlich alles so klar.

Für die vergangen 6 Monaten in denen der Anspruch auf BU geprüft wurde wird die Renten rückwirkend (6*die Rentenhöhe) ausgezahlt. Muss nun für diese rückwirkenden 6 Monate der Krankenkassenbeitrag nachgezahlt werden? Diese Regelung gibt es ja zB. beim Krankengeld.

Danke und bleibt gesund!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Muss nun für diese rückwirkenden 6 Monate der Krankenkassenbeitrag nachgezahlt werden?
Ich meine, ja, die KV/PV-Beiträge sind aus dem Einkommen BU-Rente nun an die Krankenversicherung nachzuzahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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