Hallo an alle,
angenommen Person A hat eine BU Rente abgeschlossen und ist mit Person B Familienversichert weil Einkommen <=450€ im Monat.
Nach einem Unfall von Person A wird Antrag zur BU Rente gestellt. Die Lohnfortzahlung läuft über 6 Wochen. Danach gibt es kein Lohn mehr und mangels Krankengeldversicherung auch kein Krankengeld (weil kein Krankengeld für mitversicherte in der Familienversicherung). Die Familienversicherung besteht weiterhin weil nun Person A kein Einkommen hat. Nach 6 Monaten wird dann die BU festgestellt und genehmigt. Ab dem 7. Monat muss Person A sich selbst (freiwillig in der gesetzlichen) KV versichern da BU Rente höher als 450€. Soweit eigentlich alles so klar.
Für die vergangen 6 Monaten in denen der Anspruch auf BU geprüft wurde wird die Renten rückwirkend (6*die Rentenhöhe) ausgezahlt. Muss nun für diese rückwirkenden 6 Monate der Krankenkassenbeitrag nachgezahlt werden? Diese Regelung gibt es ja zB. beim Krankengeld.
Danke und bleibt gesund!
BU Rente rückwirkend - Krankenkassenbeiträge nachzahlen
31. Januar 2022
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Frage vom 31. Januar 2022 | 09:24
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 6x hilfreich)
BU Rente rückwirkend - Krankenkassenbeiträge nachzahlen
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#1
Antwort vom 31. Januar 2022 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30595 Beiträge, 5458x hilfreich)
Ich meine, ja, die KV/PV-Beiträge sind aus dem Einkommen BU-Rente nun an die Krankenversicherung nachzuzahlen.ZitatMuss nun für diese rückwirkenden 6 Monate der Krankenkassenbeitrag nachgezahlt werden? :
Und jetzt?
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