BVA (BAföG) hat fäschlicherweise zwei Darlehenskonten für mich geführt (Verzugszinsen unwirksam?)

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip689265-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BVA (BAföG) hat fäschlicherweise zwei Darlehenskonten für mich geführt (Verzugszinsen unwirksam?)

Liebe User,

ich befand mich aufgrund eines elterlichen Streitverhältnisses im Verzug für die BAföG-Rückzahlung; lt. Eltern sind jedoch defintiv keine zwei unterschiedliche Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide (FRB) für mich bei meiner Heimatadresse eingegangen. Nun kam für mich ein Brief per Einschreiben, das einen Zinsbescheid sowie eine Vollstreckungsandrohung erhielt (im Verzug seit 2021).

Ich habe direkt beim BVA angerufen und über Zufälle gab mir eine Mitarbeiterin Auskunft, dass für meine Person ein Fehler unterlaufen sein musste, da für mich zwei unterschiedliche Darlehenskonten mit unterschiedlicher Höhe geführt wurden (Nr. 1 und Nr. 2 geführt). Beide befinden sich separat geführt je unter 10.000 Euro; gemeinsam und richtig geführt würden sie 10.000 überschreiten. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass man jetzt erstmal beide Konten zusammenlegen müsste und dann würde man schon sehen, was zu korrigieren wäre. Ich habe aus Angst natürlich vorher schon die Summen für Nr.1 und Nr. 2 inkl. horrender Zinsen überwiesen.

Ich habe mich in die Thematik eingelesen, aber empfinde es als dennoch kompliziert. Ggf. kann mir noch jemand bzgl. Vorgehensweise weiterhelfen, damit ich nichts vergesse. Meine Fragen:

1) Widerspruch gegen den Zinsbescheid (Frist 1 Monat definitiv einhaltbar) für Konto Nr.1 sowie hinsichtlich Mahnkosten

Welche Gründe würdet ihr hier aufführen? Fehelnde + wenn auch angeblich verschickte FRB, sodass Zinsberechnung auf fehlerhafte Basis bzw. gar keiner Basis beruhen? Mir ist bewusst, dass gemäß Gesetz FRB gar nicht verschickt werden müssten, um in Verzug zu kommen. Was ist jedoch, wenn diese fehlerhaft sind?

In der Vollstreckungsandrohung wird nur eine zu zahlende Gesamtsumme genannt und im Zinsbescheid die horrenden Zinsen; es fehlt an Details bzgl. Zinsberechnung usw.

Hier gleichzeitig mit reinnehmen, welche Anträge ich stellen möchte (Rückforderung Geld, Überprüfung hinsichtlich... usw.)?

2) Darlehenskonto Nr. 2 - Überprüfungsantrag § 44 SGB X?
Hierzu habe ich nie einen Zinsbescheid erhalten. Lediglich ein einziges Mahnschreiben (im Oktober), das diese Zinsen mit in den offenen Beträgen aufführt. Macht ein Überprüfungsantrag hier Sinn? Ein Widerspruch bei der Mahnung macht ja keinen Sinn und einen Zinsbescheid habe ich nicht.

3) Widerspruch und Überprüfungsantrag hinsichtlich beider Konten in einem Schreiben formulieren

Vielen Dank vorab für eure Hilfe! Bin sehr gerne offen für weitere Meinungen und Ideen eurerseits.


-- Editiert von User am 28. November 2024 11:40

-- Editiert von User am 28. November 2024 11:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35027 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von ip689265-66):
dass für meine Person ein Fehler unterlaufen sein musste,
Das passiert leider schonmal.
Zitat (von ip689265-66):
Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass man jetzt erstmal beide Konten zusammenlegen müsste und dann würde man schon sehen, was zu korrigieren wäre.
Ja, das hätte man abwarten können, um zu erfahren, was nach Korrektur als tatsächliche Rückforderung übrigbleibt.
Zitat (von ip689265-66):
Ich habe aus Angst natürlich vorher schon die Summen für Nr.1 und Nr. 2 inkl. horrender Zinsen überwiesen.
Das war vermutlich vorschnell und verkompliziert die Sache evtl. wieder.
Aber die verantwortliche Stelle wird den Zahlungseingang berücksichtigen...und dir mitteilen, was letzten Endes ---bleibt---.

Wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, hast du Forderungen für 1+2+Zinsen bedient/überwiesen.
Ich meine, Widerspruch und Überprüfungsantrag machen keinen Sinn.

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