Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Freund (31 Jahre alt) hat einen Bafög-Antrag für Studienbafög gestellt (Erststudium in Deutschland)
Er ist in England geboren, im Jemen aufgewachsen, hat dort seinen Schulabschluss auf einer internationalen Schule gemacht, der hier in Deutschland als Hauptschulabschluss anerkannt wurde, weshalb er auf einem Weiterbildungskolleg sein Abitur nachgeholt hat, um hier studieren zu können.
Er hat mit seinem damaligen Schulabschluss vor einigen Jahren an einer britischen Fernuni Gesundheitswissenschaften studiert, teilweise noch während er zum Weiterbildungskolleg gegangen ist, dieses Studium hat er nicht beendet.
Nun erkennt das Bafög-Amt sein Studium hier nicht als Erststudium an, obwohl er zu dem Zeitpunkt wo er an der Fernuni studiert hat, noch gar kein Abitur hatte und nicht berechtigt gewesen wäre, in Deutschland zu studieren.
Meine Frage wäre einfach, ob dieser Sachverhalt richtig ist und er theoretisch doch einen Anspruch auf BAföG hätte.
Lieben Dank schon mal
-- Editiert von User am 22. Januar 2023 14:47
BaFög-Berechtigung Studium Sonderpädagogik
22. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 22. Januar 2023 | 14:43
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
BaFög-Berechtigung Studium Sonderpädagogik
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#1
Antwort vom 22. Januar 2023 | 15:30
Von
Status: Unbeschreiblich (35932 Beiträge, 6098x hilfreich)
Anstelle des Lebenslaufes wäre evtl. auch der Wortlaut der Ablehnung des BAföG-Antrages wichtig?ZitatMeine Frage wäre einfach, ob dieser Sachverhalt richtig ist und er theoretisch doch einen Anspruch auf BAföG hätte. :
Der Bescheid dazu wird iaR begründet und man liest auch Vorschriften und gesetzl. Regelungen.
Dagegen wäre dann uU Widerspruch möglich.
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