Bab Ummeldung notwendig?

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)
Bab Ummeldung notwendig?

Hallo,
ich bin in Ausbildung, wohne wochentags in einer Wg, fahre zu den Wochenenden zu meinen Eltern.
Ich bin auch bei meinen Eltern gemeldet, da meine Mutter nur die Steuerklasse 2 bekommt, wenn ich auf meine Mutter angemeldet bin.
Jetzt verlangt das BAB neuerdings eine Meldebescheinigung von der Stadt, in der ich wohne, damit ich das BAB weiterhin bekomme.
Was kann ich am besten machen?
Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editiert von Moderator am 02.08.2016 19:37

-- Thema wurde verschoben am 02.08.2016 19:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Jetzt verlangt das BAB neuerdings eine Meldebescheinigung von der Stadt, in der ich wohne, damit ich das BAB weiterhin bekomme. Na, Sie legen diese vor - was denn sonst? Oder haben Sie sich da illegalerweise nicht angemeldet? Dann holen Sie das mal dringend nach.
Ich bin auch bei meinen Eltern gemeldet, da meine Mutter nur die Steuerklasse 2 bekommt, wenn ich auf meine Mutter angemeldet bin. Korrekt. Dazu genügt es aber völlig, einen Nebenwohnsitz bei den Eltern zu haben und den Hauptwohnsitz in der WG.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Spontan würde ich sagen:
Sich gemäß der bundesdeutschen Meldegesetze korrekt anmelden.
Oder alternativ auf BAB verzichten.





-- Editiert von Harry van Sell am 02.08.2016 19:40

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank. Wenn ich den Hauptwohnsitz verlege, dann bekommt meine Mutter (Nebenwohnsitz) trotzdem die Steuerklasse 2? Oder sollte ihre Adresse der Hauptwohnsitz sein?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Wenn ich den Hauptwohnsitz verlege, dann bekommt meine Mutter (Nebenwohnsitz) trotzdem die Steuerklasse 2? Das habe ich doch nun schon geschrieben - Sie müssen einen Wohnsitz bei der Mutter behalten. Dabei ist es egal, ob das der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Es würde sich also anbieten, den Hauptwohnsitz in die WG zu verlegen und die mütterliche Wohnung als Nebenwohnsitz zu behalten. Man darf nämlich durchaus mehr als einen Wohnsitz haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank nochmals, allerdings geht es mir darum, ob der Hauptwohnsitz auch weiterhin unter der Anschrift meiner Mutter sein darf.
Alles andere hab ich schon verstanden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Es könnte sein, daß das Meldeamt sich schlicht weigert, die WG als Nebenwohnsitz zu betrachten, weil Sie da mehr Zeit verbringen als an dem anderen Wohnsitz. Wenn die sich nicht weigern, können Sie die WG als Neben- und die mütterliche Wohnung als Hauptwohnsitz nehmen, wenn Sie das so wollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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