Bafög, Waisenrente und Kindergeld.

5. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Bafög, Waisenrente und Kindergeld.

Guten Tag,

Ich hoffe auf eure Hilfe, trotz des schönen Wetters.

Es geht um folgendes:

Ich bzw. meine Mutter hat heute Post von der Familienkasse wegen dem Kindergeld bekommen.

Jetzt muss ich für mich die "Erklärung zu den Einkünften und Bezügen" machen.

Ich muss doch bei punkt 1:

quote:
Hat das Kind:

b) Versorgungsbezüge? - JA

Waisenrente (2009) - 85,84€


und unter punkt 4:

quote:
Erhält das Kind BAfög -JA


584€



Also insgesamt 584 + 85,84= 669,84 x 12 = 8038.08€

Damit komme ich ja über den folgenden Betrag:

quote:
Der Kindergeldanspruch für ein über 18 Jahre altes Kind in Schul-, ... besteht nur dann, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag von 8004€ (2004 bis 2009: 7680€) im Klanederjahr nicht übersteigen.



Heißt das, dass ich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld bekomme, oder ist es eventuell so, dass man nicht das ganze Bafög, bzw. nicht die ganze Waisenrente anrechnet?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wie wäre es, alles zu lesen?

Vom BAföG ist nur der Zuschussanteil als Bezug zu werten und schon sind wir weit unter der Freigrenze.
Die ganzen Werbungskosten und Kostenpauschalen brauchen wir doch gar nicht mehr zu berücksichtigen.

PS: Die Einkommensgrenze war im Jahr 2009 noch genau 7.680 €.

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,

..das Problem hatte ich auch mal, wurde dann "ganz speziell"
gelöst.

Das Problem bei DIR, unabhängig von den Einkommensgrenzen, ist
sicherlich die Art des Einkommens(Staatliche,bzw. Versicherungsmäßige
Geldleistung)

Bei MIR hat damals mein Arbeitgeber nach Rücksprache das Einkommen(Ausbildungsvergütung) leicht gekürzt, und schon
bekamen meine Eltern weiterhin "Ihr" Kindergeld.

Gruss

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#3
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei MIR hat damals mein Arbeitgeber nach Rücksprache das Einkommen(Ausbildungsvergütung) leicht gekürzt, <hr size=1 noshade>


Kein Tip, der zur Nachahmung empfohlen ist (§ 32 Abs. 4 Satz 9 EStG ).

Du hattest einfach Glück, das es keinem aufgefallen ist.

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#4
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi nochmal,

..also irgendwie scheint bei dem Link ABS 4 zu fehlen, oder ??

Aber ich schrieb ja bereits...DAMALS...ist also bei MIR sehr lange her.

Wenn mir denn der Betrieb das anbietet(angeboten hat) muss
ich denne damit rechnen, das es rechtlich bedenklich sein könnte ??

Man(mensch) ist ja noch jugendlich gewesen....

Und im übrigen ist auch damals schon zu Ausbildungszeiten von Betrieb
zu Betrieb bei mir in der BerufsschulKlasse das Einkommen sehr
unterschiedlich gewesen.

Und manchmal fallen halt "zuschläge" wech.....

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>..also irgendwie scheint bei dem Link ABS 4 zu fehlen, oder ?? <hr size=1 noshade>


Nö, bei mir erscheint dort ein Absatz 4.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn mir denn der Betrieb das anbietet(angeboten hat) muss ich denne damit rechnen, das es rechtlich bedenklich sein könnte ?? <hr size=1 noshade>


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt übrigen auch rechtlich unbedenkliche Wege sein Einkommen im kindergeldrechtlichen Sinne zu senken. Ich sag nur § 3 Nr. 63 EStG .

quote:<hr size=1 noshade>Und im übrigen ist auch damals schon zu Ausbildungszeiten von Betrieb
zu Betrieb bei mir in der BerufsschulKlasse das Einkommen sehr
unterschiedlich gewesen. <hr size=1 noshade>


Aber der Familienkasse liegt meist der Ausbildungsvertrag mit vereinbartem Einkommen sowie eine vom Betrieb unterzeichnete Erklärung zum Ausbildungsverhältnis (auch Ausbildungsbescheinigung) mit den voraussichtlichen Zuschlagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. vor.
Natürlich kann es trotzdem vorkommen, dass Einkommen von der Familienkassr unbemerkt gekürzt wird. Darauf verlassen sollte man sich aber eher nicht.

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