Hallo liebes Forum,
ich benötige Eure Hilfe.
Mein BAfög-Antrag wurde abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein, doch auch dieser wurde nun abgelehnt.
Begründung
:
Ich bin bereits im Besitz eines (ausländischen) Bildungsabschlusses (Bachelor of Arts) und habe somit meinen Anspruch erschöpft.
Hintergrund
:
Mein ausländischer Abschluss wurde in Deutschland nur teilweise anerkannt. Eine Zulassung zum Master wurde versagt. Ich hole die fehlenden ECTS-Punkte an der Uni im Rahmen eines Bachelorprogramms nach. Im Sinne des Bafög-Amts handelt es sich dabei um eine Zweitausbildung
, die nicht förderfähig ist.
Jobcenter
:
Kann ich nun eventuell ALG II beantragen?
Mein Mann hat wegen Insolvenz des AG seine Arbeit verloren, bezieht momentan ALG II. Unsere Tochter erhält ebenfalls ALG II.
Ich habe für die Monate Okt/Nov Wohngeld in Höhe von 122 Euro bezogen und muss den Antrag erneuern.
Als Hiwi verdiene ich 180 Euro pro Monat.
Weiteres Einkommen habe ich nicht.
Gibt es eventuell Anlaufstellen, an die ich noch nicht gedacht habe?
Viele Grüße.
Gemüsesuppe
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Bafög Ablehnung: ALG II ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Kann ich nun eventuell ALG II beantragen?
Nö. Den Wohnkostenzuschuß, den es da mitunter gibt, kriegen nur Bafögempfänger.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hallo Gemüsesuppe.
Meiner Ansicht nach ist dieser Ablehnungsbescheid rechtswidrig so lange er sich auf §7 BAföG stützt (und nicht sonstige Kriterien wie Wohnsitz oder Alter). Ich würde daher empfehlen gerichtlich dagegen vorzugehen.
Sollten Sie hieran Interesse haben können Sie mir gerne eine PM schreiben.
Liebe Grüße,
Ebenezer
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@muemmel
Leider verstehe ich dich nicht. Ich habe doch bereits Wohngeld bezogen. Dies ist wohl auch für Studenten möglich, so lange sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfängern wohnen.
Update:
Mein Antrag auf Kinderzuschlag wurde gestern abgelehnt.
Begründung:
Auch die Zahlung des Zuschlags würde die Hilfsbedürftigkeit nicht abwenden. Man forderte mich auf, Sozialleistungen gemäßg SGB II zu beantragen.
Ich tu mir etwas schwer dabei nachzuvollziehen, wie ein Amt mir dazu raten kann, während das Jobcenter bisher jede Hilfe kategorisch abgelehnt hat. Mit kategorisch meinte ich, dass die Sachbearbeiterin meine Unterlagen nicht einmal anschaute mit der Begründung, ich sei Student und hätte dort nichts zu suchen.
Lass dich nicht abwimmeln, sondern gib deinen Antrag nachweislich(Empfansbestätigung/Zeuge) ab und warte auf eine schriftliche Ablehnung. Da muss eine Begründung stehen und gegen die lässt sich vielleicht angehen.
Die Ablehnung könnte durchaus rechtmäßig sein,d as kommt auf das "Bachelorprogramm" der Uni an, das du da machst.
Danke, quiddje.
Ich mache einen ganz normalen Bachelor.
Ich kenne sonst keine Möglichkeit, ECTS nachzuholen.
Praktisch handelt es sich also wirklich um einen eigenständigen Kurs. Den mache ich aber nur zu 65% (da der Rest anerkannt wurde).
Das Problem ist, dass ALG II nicht bezahlt wird, wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und das ist bei einem Studenten nun mal nicht der Fall.
wirdwerden
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@wirdwerden:
quote:<hr size=1 noshade>Das Problem ist, dass ALG II nicht bezahlt wird, wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und das ist bei einem Studenten nun mal nicht der Fall. <hr size=1 noshade>
Im Ergebnis hast Du zwar Recht, die Begründung ist aber falsch. Studenten erhalten nicht deshalb kein ALG II, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (das ist beim ALG II keine Leistungsvoraussetzung), sondern weil Sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II Bezug ausgeschlossen sind um nicht das ALG II zu einer indirekten Ausbildungsförderung auszudehnen.
@quiddje:
quote:<hr size=1 noshade>Lass dich nicht abwimmeln, sondern gib deinen Antrag nachweislich(Empfansbestätigung/Zeuge) ab und warte auf eine schriftliche Ablehnung. <hr size=1 noshade>
Ausnahmsweise macht diese Antragstellung von vornherein überhaupt keinen Sinn, weil der Leistungseinschluss für den TE greift und eben nicht davon abhängig ist, ob BAföG tatsächlich gezahlt wird. Die Begründung für die BAföG Ablehnung lautet "Zweitstudium". Dabei handelt es sich um einen Ablehnungsgrund, der ausschließlich in der Person des Antragstellers und nicht in der Art der Ausbildung liegt. Damit greift der Leistungsausschluss. Die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit, bis hin zum Bundessozialgericht, ist diesbezüglich sehr eindeutig.
@muemmel:
quote:<hr size=1 noshade>Den Wohnkostenzuschuß, den es da mitunter gibt, kriegen nur Bafögempfänger. <hr size=1 noshade>
Im Ergebnis zwar richtig, aber auch die Aussage ist nicht korrekt. Die Gewährung des KdU-Zuschusses ist nicht (mehr) zwingend daran gebunden, dass BAföG tatsächlich gezahlt wird. Vielmehr können auch Studenten, die nur wegen der Regeln zur Einkommensanrechnung kein BAföG erhalten, den KdU-Zuschuss ggf. bekommen.
Da das beim TE so nicht gegeben ist, ist Dein "nö" im Ergebnis allerdings korrekt.
@Gemüsesuppe:
Mir scheint es in der Tat auch eher erfolgversprechend, die BAföG Ablehnung weiter anzugreifen, auch wenn ich nicht wirklich sagen kann, ob und warum die Ablehnung falsch sein sollte.
Ein ALG II Anspruch oder auch nur Anspruch auf den KdU-Zuschuss, besteht aber definitiv nicht.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
quote:<hr size=1 noshade>Mir scheint es in der Tat auch eher erfolgversprechend, die BAföG Ablehnung weiter anzugreifen, auch wenn ich nicht wirklich sagen kann, ob und warum die Ablehnung falsch sein sollte. <hr size=1 noshade>
Nach weiteren Informationen der TE muss ich mich da leider korrigieren. Ich war davon ausgegangen sie sei zum Zeitpunkt des Studiums Ausländerin gewesen. So sieht es leider so aus als sei das ok.
quote:<hr size=1 noshade>Im Ergebnis zwar richtig, aber auch die Aussage ist nicht korrekt. Die Gewährung des KdU-Zuschusses ist nicht (mehr) zwingend daran gebunden, dass BAföG tatsächlich gezahlt wird. Vielmehr können auch Studenten, die nur wegen der Regeln zur Einkommensanrechnung kein BAföG erhalten, den KdU-Zuschuss ggf. bekommen. <hr size=1 noshade>
Hmm. Sicher? Ich meine mich zu erinnern, dass §20 WoGG nicht eingreift, wenn der Student aufgrund von §7 BAföG keinen Anspruch mehr auf Unterstützung hat.
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@Ebenezer:
quote:<hr size=1 noshade>Sicher? Ich meine mich zu erinnern, dass §20 WoGG nicht eingreift, wenn der Student aufgrund von §7 BAföG keinen Anspruch mehr auf Unterstützung hat. <hr size=1 noshade>
Ja, ganz sicher, weil nicht von Wohngeld, sondern vom Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten nach § 27 Abs. 3 SGB II sprach.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
quote:
Nach weiteren Informationen der TE muss ich mich da leider korrigieren. Ich war davon ausgegangen sie sei zum Zeitpunkt des Studiums Ausländerin gewesen. So sieht es leider so aus als sei das ok
@Ebenezer
Heißt das, es besteht wenig Hoffnung auf Erfolg einer Klage?
BAföG für den jetzigen Bachelor gibt es nicht, richtig.
ALG II für dich gibt es nicht, da du einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung nachgehst.
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27
(3) SGB II gibt es nicht, da du nicht bei deinen Eltern wohnst.
Somit bleibt dir nur Wohngeld, Nebenjob oder Studienkredit.
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