Bafög Amt lehnt Bescheid ab?

14. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.07.2026 10:47:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Amt lehnt Bescheid ab?

Hallo!
Ich würde mich sehr um eure Einschätzung freuen, ich weiß einfach nicht was ich falsch mache, da mein Bafög gestrichen wurde.
Folgendes ist los: ich habe ein Schreiben vom Bafög Amt bekommen mit Datum 16.12.2025 dass ich bitte einen transcript of Records einreichen soll. Diesen soll ich bis Frist 11.12.2025 einreichen. Heißt ich habe das Erfahren NACH Ablauf der Frist (ja so hab ich auch geschaut). Dann kommt dazu, dass ich laut Uni mindestens 90 ects für eine Fortzahlung Bafög benötige. Ich hatte aber nur 85 ects. Ich habe ein Attest meiner Ärztin dass ich wegen chronischer Migräne nicht zu mehr fähigwahr. Ich habe im nächsten semester dafür 120 ects gehabt statt nur 115 die verlangt wären, trotzdem sagt das Bafög Amt sie zahlen nicht, da ToR zu spät eingereicht. Ich habe ebenfalls in dem Zeitraum von attestierung zu Antragstellung buch geführt darüber, dass es mir nicht möglich war das Bafög Amt zu erreichen. Alle Anrufe blieben unbeantwortet, ich konnte vor Ort keinen Termin ausmachen, mir konnte keiner helfen und die Website um online Termine zu machen ging über mehrere Wochen nicht. Das Amt hat das zwar in ihr Schreiben aufgenommen, aber laut ihnen war das nicht Grund genug um doch einen Termin zu bekommen. Ich weiß einfach nicht was ich noch tun soll, egal wie viel ich mache, sie sagen immer nein. Hat jemand Tipps?
Vielen Dank




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Gegen Ablehnungsbescheide von wem auch immer wehrt man sich, indem man form- und fristgerecht Widerspruch einlegt. Dafür sorgt, nachweisbar, dass der Widerspruch nachweisbar bei dem Amt eingeht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
trotzdem sagt das Bafög Amt

Sagt es nur?
Oder was schriftlich?
War das schriftliche ein *Bescheid*?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

... ich verstehe nur 'Bahnhof'.
Wenn alle sich auskennen mit
transcript of Records einreichen soll. .... 90 ects .. 85 ects. ...
soll es mir ja recht sein.

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2752 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn alle sich auskennen mit

Auskennen nicht aber Tante googel hilft.
Es sind Leistungsnachweise. Der Staat will natürlich keinen durchschleifen, der nicht wirklich was macht oder es halt nicht packt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

... dann sind diese Leistungsnachweise entweder erbracht oder nicht erbracht; knapp daneben ist halt auch daneben.

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#6
 Von 
guest-12318.07.2026 10:47:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe die Seite noch nicht ganz aber versuche mal allen zu antworten.

Ja es war ein schriftlicher Bescheid mit gelbem Umschlag.

Ich habe bereits 2x Widerspruch eingelegt, welche beide abgelehnt wurden.

Das Amt hatte sogar geschrieben in einem älteren Schreiben dass mir Leistung gewährt wird, jetzt stellen sie sich aber quer, ich verstehe es nicht.

An blaubär: Man muss ja nicht hier antworten wenn man den Beitrag nicht versteht oder man fragt einfach nochmal nach. So wie du es hier darstellst funktioniert es eben auch nicht. Ich habe ein Attest aufgrund chronischer Migräne, deswegen habe ich 5 ECTS „zu wenig" im vierten Semester gehabt. Habe dann Verlängerung beantragt um das aufzuholen. Wurde bewilligt, dann hatte ich im nächsten Semester sogar mehr ECTS als benötigt, ich faulenze also nicht. Trotzdem bekomme ich seit einem Jahr kein Geld. Begründung des Amtes sie zahlen nicht weil ich ja angeblich zu spät reagiert habe (auf den Brief der vom Amt am 16.12. ausgestellt wurde und gewollt hätten sie den Nachweis bis 30.11. dass ich ECTS genug gesammelt habe). Hoffe das war irgendwie verständlich. Es klingt wirr weil es das auch irgendwie ist.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
Ich habe bereits 2x Widerspruch eingelegt, welche beide abgelehnt wurden.
Dann bleibt mE nur der Klageweg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Eben, dann muss man klagen. Abgesehen davon, ein Attest ist nicht unbedingt automatisch das richtige Mittel, trotz Nichterreichens der Voraussetzungen für eine Weiterbewilligung der Mittel zu sorgen. Was man da vorlegen muss, wenn es überhaupt möglich ist, sollte sich aus den Bescheiden bzw. den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12318.07.2026 10:47:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Korrekt, jedoch macht es dann für mich trotzdem wenig Sinn mir erst die Leistung schriftlich zu gewähren, dabei den Grund Erkrankung anzuerkennen und danach sich 2x quer stellen und sagen sie zahlen nicht. Naja bleibt abzuwarten..

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2752 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
Naja bleibt abzuwarten..


Abwarten löst das Problem natürlich auch ;)

Welche Mittel gegen den Ablehnungsbescheid in welcher Frist möglich sind, steht im Bescheid. Werden die Fristen nicht gewahrt, sind die Messen gesungen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Ally, es ist alles immer noch sehr wirr. Bitte lies doch erst einmal die Bescheide mit den Ablehnungsgründen. Da sollte sich auch ergeben, ob ein schlichtes Hausarztattest ausreicht. Wahrscheinlich nicht. So, und dann sollte man checken, ob es in irgendeiner Form eine Art "Heilung" gibt, wenn man die Lücken im nächsten Semester ausgleicht. Das alles können wir hier nicht überprüfen, Du aber durchaus. Und eine Studentin sollte damit auch nicht überfordert sein. Im übrigen berät da nach meiner Erfahrung auch der ASTA ganz gut. Wichtig ist nur, dass es auch für Klageerhebungen Fristen gibt.

Und - das Amt hat ja einen Bescheid nicht abgelehnt. Es hat wohl einen ablehnenden Bescheid oder auch mehrere erlassen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
Ich habe bereits 2x Widerspruch eingelegt, welche beide abgelehnt wurden.
Zwei Widersprüche gegen 1 Ablehnungsbescheid?
Oder:
Gegen was hast du wie oft widersprochen?

Man nimmt den ablehnenden Widerspruchsbescheid, prüft , was dort *falsch* sein soll...und erhebt Klage dagegen. Für die Einreichung der Klage hat man nur 1 Monat Frist. Man kann zunächst zur Fristeinhaltung nur Klage erheben...und die formulierte Klageschrift nachliefern.
Aber :
Hast du überhaupt noch ne Klagefrist? Ist ja schließlich schon von 12/25...

Zitat (von Ally123):
mir erst die Leistung schriftlich zu gewähren, dabei den Grund Erkrankung anzuerkennen
Was genau schreibt das Amt...und wann war das?
Zitat (von Ally123):
danach sich 2x quer stellen und sagen sie zahlen nicht.
Warum und wann war das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12318.07.2026 10:47:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich merke schon einfach, ich bin einfach kein Jurist xD naja dass von Abwarten nichts passiert kann ich mir *Trommelwirbel* selber denken. Das Amt hat nie gesagt ein Attest reicht nicht aus. Wie bereits mehrfach erwähnt hat das Amt mir schriftlich anerkannt dass Krankheit der Grund war für den Verzug. Hat schriftlich die Leistung bewilligt, dann ein Schreiben wo hervorging es gibt auf einmal doch nichts (Grund genannt: das späte erreichen von den ects was auf einmal doch problematisch ist) dagegen habe ich widersprochen, dann kam nochmal ein Brief gegen den ich wieder widersprochen habe und jetzt kam der dritte Brief die alle nicht zusammen passen und immer stimmt irgendwas anderes nicht. Naja ich belasse es jetzt hierbei in dem Forum, ich habe das Gefühl es führt zu nichts. Trotzdem danke an alle, welche versucht haben zu helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130604 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
Hat schriftlich die Leistung bewilligt, dann ein Schreiben wo hervorging es gibt auf einmal doch nichts (Grund genannt: das späte erreichen von den ects was auf einmal doch problematisch ist) dagegen habe ich widersprochen, dann kam nochmal ein Brief gegen den ich wieder widersprochen habe und jetzt kam der dritte Brief die alle nicht zusammen passen und immer stimmt irgendwas anderes nicht.

Relevant sind die Bescheide - gefällt einem der Inhalt nicht gibt es 2 Möglichkeiten
A) Wiederspruchsverfahren
B) Klage

Im Wiederspruchsverfahren gibt es am Ende wieder einen Bescheid, - gefällt einem der Inhalt nicht gibt es in der Regel noch die Möglichkeit der Klage.

Was man machen kann, wenn einem der Inhalt nicht gefällt, das steht in dem jeweiligen Bescheid.



Zitat (von Ally123):
die alle nicht zusammen passen

Das müsste man dann juristisch korrekt aufdröseln und entsprechend juristisch korrekt und präzise gegen argumentieren. Idealerweise mit Hilfe eine in dem Gebiet juristisch Kundigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Noch in Ergänzung zu Harry`s zutreffenden Ausführungen. Das bezieht sich natürlich nur auf den Fall, dass wir nur einen Streitgegenstand haben. Bei dem hier angeführten Sachverhalt, sofern überhaupt nachvollziehbar, kann es auch sein, dass verschiedene Sachverhalte/Streitgegenstände vorliegen, also alle separat zu verfolgen sind, sich separat zu wehren ist und es verschiedene Ablehnungsgründe geben kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Ally123):
Ich merke schon einfach, ich bin einfach kein Jurist
Dann würdest du hier wohl nicht fragen.
Und ich merke schon einfach, du kannst keine Sachverhalte erklären... kannst nur wiederholen, was gar nichts klärt.
Aber es sollte dir als Studierendem doch möglich sein, den relevanten Ablehnungsbescheid hier einzustellen.
Und das geht so: Bescheid mit einem Bilderdienst aus dem Netz hochladen, persönliches anonymisieren, dann hierher verlinken.
Zumindest könnten gewillte User erkennen, ob die Idee mit der Klage schon *von gestern, weil verfristet* ist.
Noch ein Widerspruch ist so oder so unsinnig, weil verfahrenstechnisch unzulässig.

p.s. mir bekannte Studierende, die aus ... Gründen mal kein BAföG erhielten, haben Urlaubssemester eingelegt und sind arbeiten gegangen... haben ihr credits später erreicht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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