Bafög-Bescheid nicht erhalten; Anspruch weg?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Studi1002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög-Bescheid nicht erhalten; Anspruch weg?

Hallo!
Erst einmal die Vorgeschichte:
Ich habe im September Bafög für das laufende Semester beantragt. Daraufhin bekam ich ein Schreiben, wonach noch Unterlagen nachzureichen waren.
Dies wurde prompt erledigt und weggeschickt.
Daraufhin kam nichts zurück, wobei ich mir nichts gedacht habe, da die Bearbeitung ja schonmal etwas dauert.
Heute hab ich doch mal angerufen. Da wurde mir eröffnet, dass die Unterlagen nicht agekommen seien, daraufhin im November der Ablehnungsbescheid verschickt worden sei und die Widerspruchsfrist nun abgelaufen wäre.
Also bekomme ich keine Nachzahlung für September bis Dezember, auch wenn ich die Unterlagen jetzt noch einmal hinschicke.

Jetzt der Knackpunkt: Diesen Ablehnungsbescheid habe ich nie erhalten; also konnte ich auch nicht darauf reagieren!!

Und die Unterlagen wurden weggeschickt (ich hab sie ja eingeworfen, nur leider nicht als Einschreiben...)

Habe ich jetzt noch irgendeine Möglichkeit, dieses Geld einzufordern?

MfG


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2 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Studi:

So wie Du dafür in der Beweispflicht bist, das die Unterlagen beim BAföG Amt angekommen sind, ist umgekehrt das Amt in der Beweispflicht für die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides. Beides wird nicht zu beweisen sein.

Nun gibt es allerdings den entscheidenden Unterschied, dass Du die fehlende Mitwirkung hinsichtlich der nicht angekommenen Unterlagen auch noch im Widerspruchsverfahren (gibt es bei BAföG überhaupt noch einen Widerspruch, oder muss gleich geklagt werden?) nachholen kannst. Der nicht zugegangene Bescheid gilt dagegen als nicht bekannt gegeben, sodass die Widerspruchs- bzw. Klagefrist noch gar nicht abgelaufen sein kann.

Du solltest dem BAföG Amt nachweislich mitteilen, dass Du den Bescheid nicht erhalten hast und diesen erneut anfordern. Ab Erhalt hast Du dann einen Monat Zeit für das entsprechende Rechtsmittel.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Studi1002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axel

Die Sachbearbeiterin am Telefon sagte mir, dass das Amt nicht zustellbare Sendungen retour bekommt. Da mein Bescheid aber nicht zurückkam, gilt er für sie als zugestellt.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Praxis einer rechtlichen Prüfung standhält; es gehen ja ganz offensichtlich mal Sendungen verloren...
Ich werde die fehlenden Unterlagen nachreichen und ein entsprechendes Schreiben anfügen; mal sehen was passiert.

Besten Dank für die schnelle Antwort.

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