Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Hier der Sachverhalt:
Meine Tochter beginnt im Oktober mit ihrem Jurastudium. In dieser Zeit wird sie in einem Studentenwohnheim wohnen.
Von leiblichen Vater meiner Tochter bin ich geschieden. Bin aber wieder verheiratet.
Ihr Vater zahlt Unterhalt.
Nun meine Frage. Wird das Einkommen meines Mannes bei der Bafögberechnung mit einbezogen?
Danke für eine Antwort.
Gruß Fabinella
Bafög Einkommensanrechnung
2. August 2007
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Frage vom 2. August 2007 | 23:55
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich)
Bafög Einkommensanrechnung
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#1
Antwort vom 3. August 2007 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
nein, Ihr Mann ist ja gegenüber Ihrer Tochter nicht unterhaltspflichtig - ist ja nicht seine Tochter. Zahlen müssen Sie und der leibliche Vater.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 3. August 2007 | 21:52
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Mümmel,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß Fabinella
Und jetzt?
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