Bafög - Erbe und Vermietung

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa487058-74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög - Erbe und Vermietung

Hallo zusammen,

mein Vater ist am 20.02.23 verstorben

Vorerst einmal nähere Informationen:
Ab dem 01.04.23 befinde ich mich im 6 Semester (Erhalte bereits Bafög seit dem 1. Semester, es handelt sich um elternunabhängiges Bafög) somit ist der letzte Antrag auf BAföG bereits bewilligt und es folgt kein weiterer Folgeantrag. Voraussichtliches Ende des Studiums 07/08.23.
Alleineinige Erben werden mein Bruder und ich zu gleichen Teilen sein: Derzeitige Vermögenslage meines Vaters:
Ca 100000 € Restschuld auf einer Immobilie.
Da ich kein ausreichendes Einkommen erziele wird mein Bruder den Kredit vorerst alleine stemmen müssen, bis das Haus letzendlich verkauft wird. Verkehrswert: Ca 200000.
Meine Oma wohnt in einem Anbau des Hauses als Mieterin, dieses Mietverhältnis wird bis zum Verkauf fortgeführt, da monatliche Belastung nicht tragbar wäre. Mieteinnahmen: 200€Miete+250€ Nebenkosten im Monat.

Folgende Fragen ergeben sich nun:
Hat oben stehendes Auswirkungen auf die verbliebene Zeit, in der ich Bafög erhalte Also während des jetzigen BWZ? Es dürfte sich ja bei der Immobilie vorerst um Vermögen handeln und Änderungen hätten keine Auswirkungen innerhalb des Bewilligungszeitraumes, korrekt ? Gilt dies aber auch bei Mieteinkünften? Wie würden diese Mieteinnahmen
meiner Oma verrechnet werden? Zu 50% da mein Bruder und ich jeweils zur Hälfte das Erbe beziehen oder kommt es aufgrund der hohen Schuldenlast nicht zu einer Verrechnung?
Sind sie Mieteinnahmen überhaupt anzuzeigen? Aufgrund der Situation tritt mein Bruder als Vermieter auf und bezieht auch sämtliche Einnahmen aus der Vermietung meiner Oma, da ich mit meinem Bafög "Einkommen" hier keine Unterstützung bieten kann.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Lieben Dank für eure Hilfe!



-- Editiert von User am 10. März 2023 15:40

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von pa487058-74):
mein Vater ist am 20.02.23 verstorben
Mein Beileid.
Zitat (von pa487058-74):
Hat oben stehendes Auswirkungen auf die verbliebene Zeit, in der ich Bafög erhalte Also während des jetzigen BWZ?
Nein. Bevor die gesamte Erbangelegenheit geklärt ist und das Haus veräußert ist, hast du kein verfügbares Vermögen aus Erbschaft.
Dem BAföG-Amt ist mE nichts mitzuteilen.

Ob und wann und wie die Erbschaft geregelt/geteilt und ausgezahlt wird, kannst du mE gelassen abwarten.
Bis dahin wirst du dein Studium längst abgeschlossen haben.

Was sehr viel später die BAföG- Abrechnung/Rückzahlung angeht, kannst du ebenso in Ruhe abwarten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Da Mieteinnahmen Bafög relevante Einnahmen sind und das Zuflussprinzip gilt, ist diese Veränderung zu melden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Da Mieteinnahmen Bafög relevante Einnahmen sind
Die Oma zahlt jetzt vorerst die Miete an den Bruder des TE.
Der TE hat jetzt keine relevanten Einnahmen, es fließt ihm nichts zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Die Oma zahlt jetzt vorerst die Miete an den Bruder des TE.
Der TE hat jetzt keine relevanten Einnahmen, es fließt ihm nichts zu.
Doch. Die Oma zahlt an die Erbengemeinschaft.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Oma zahlt an die Erbengemeinschaft.
Gerade hat sie 1x für März gezahlt, evtl. auf das noch vorh. Konto des Vater?
Zitat (von pa487058-74):
Alleineinige Erben werden mein Bruder und ich zu gleichen Teilen sein
Wer weiß, was werden wird? Zumindest das könnte man abwarten.

Oder wann sollte man der BAföG-Stelle mit entspr. Nachweisen/Dokumenten eine Geldeinnahme aus Vermietung in Höhe von mtl. 225,- mitteilen, sofern man sicher ist, hälftig zu erben? Diese Einnahmen unterliegen §2 EStG, wenn sie nachweislich auf dem TE-Konto eingehen. Dann wäre das der Zufluss.

Einnahmen eines Studierenden während des BWZ werden mit einem Freibetrag von 330,- mtl. berücksichtigt.

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#6
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Mein Gehalt wird auf das Konto meines Mannes bezahlt. Demnach habe ich kein Einkommen und muss auch nichts versteuern?

-- Editiert von User am 12. März 2023 15:28

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Demnach habe ich kein Einkommen und muss auch nichts versteuern?
Nö, vermutlich seid ihr gemeinsam veranlagt, egal, wie viele Konten ihr habt.

Der Bruder dürfte aber steuerlich nicht mit dem TE gemeinsam veranlagt sein, oder?

Steuerlich--- machen wir unsere E-Erklärung im Folgejahr. Das wäre 2024.
Hier wurde aber gefragt, wie es jetzt während des lfd. BWZ mit den Mieteinkünften aus Omas Miete wäre.

Was also sollte der TE der BAföG-Stelle mitteilen?



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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Trotzdem ist Einkommen des TE Einkommen des TE, völlig egal, auf wessen Konto es überwiesen wird und in welchem Verhältnis er zu dieser Person steht.

Er hat eine Immobilie geerbt und erzielt hieraus Mieteinnahmen, selbstverständlich ist das zu melden.


-- Editiert von User am 12. März 2023 21:54

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei BaFöG sind aber nicht die Bruttomieteinnahmen anzurechnen, sondern nur der Überschuss aus Einnahmen und Werbungskosten. Es ist durchaus denkbar, dass kein Überschuss oder allenfalls ein geringer Überschuss vorliegt

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
selbstverständlich ist das zu melden.
Gegen das Melden ist nichts einzuwenden.
Eine monatliche Einnahme aus Vermietung ist mE aber nicht jeweils nach Einkommenserhalt (jeden Monat) nachzuweisen/mitzuteilen.
Ansonsten müsste jeder BAföG-Bezieher auch jede Einnahme (zb. aus Erwerbstätigkeit) jeden Monat der Stelle mitteilen.
DAS ist nicht gefordert.

Zitat (von sonmischt):
Er hat eine Immobilie geerbt und erzielt hieraus Mieteinnahmen,
Wann hat er sie geerbt? Wann soll eine solche Veränderung mitgeteilt werden?

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#11
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei BaFöG sind aber nicht die Bruttomieteinnahmen anzurechnen, sondern nur der Überschuss aus Einnahmen und Werbungskosten. Es ist durchaus denkbar, dass kein Überschuss oder allenfalls ein geringer Überschuss vorliegt


Richtig und gut möglich.

Zitat (von Anami):
Wann hat er sie geerbt?


Am 20.02.2023, ergibt sich aus § 1922 BGB.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Am 20.02.2023,
Meinst du, der TE solle der BAföG-Stelle ---jetzt-- mitteilen,
-dass am 20.2.23 der Erbfall eintrat, eine Erbengemeinschaft besteht und die derzeitige Vermögenslage des Erblassers ca 100.000 € Restschuld auf einer Immobilie abbildet?
UND
-dass er als Erbe in einer Erbengemeinschaft Mieteinahmen ab 03/23 in Höhe von derzeit 225,-mtl. hat?

Die Frage war:
Zitat (von pa487058-74):
Hat oben stehendes Auswirkungen auf die verbliebene Zeit, in der ich Bafög erhalte

Signatur:

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#13
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Er ist Teil einer Erbengemeinschaft, die eine Immobilie geerbt hat, die zum Teil vermietet ist.
Ja, das hat er mE. mitzuteilen.
Ob es Auswirkungen hat, lässt sich alleine anhand der bisherigen Darstellungen nicht zuverlässig sagen, ich vermute eher nicht.

-- Editiert von User am 13. März 2023 20:07

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