Bafög Fachrichtungswechsel während Corona-Zeiten

26. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
zuiop001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Fachrichtungswechsel während Corona-Zeiten

Hallo,

derzeit plane ich meinen 2. Fachrichtungswechsel.
Ich bin im 3. Semester im 2. Studiengang, der förderungsrechtlich bewilligt wurde.
Nun will ich wieder wechseln in einen anderen Studiengang und andere Uni.
Aufgrund der Unsicherheit hatte ich einen Antrag auf einen Vorabentscheid gestellt.
Laut Bafög-Amt kann mir jedoch keiner erstellt werden, da die Semester ab 2020 Sommersemester (die letzten drei Semester, die ich im neuen Studiengang studiere, Studienstart So 2020) als Nullsemester angerechnet werden und somit überhaupt nicht geprüft werden können.
Laut "verbindlichen Schreiben" (so vom Sachbearbeiter am Telefon genannt) ist "laut Aktenlage" das WS 2021 also förderungsfähig.

Nun hatten sie jedoch erst nach dem Schreiben meine Akte vom letzten Studentenwerk erhalten. Laut dieser sollte erst jetzt ersichtlich sein, dass ich schon letztes Semester (Ende 2. Semester) einen Antrag auf einen Vorabentscheid für einen Fachrichtungswechsel für einen anderen Studiengang als den jetzig erstrebten bei meinem letzten Studentenwerk gestellt hatte, den ich jedoch zurücknahm. Die Begründung für den damaligen Wechsel lautete in etwa wie der jetzige, nur dass ich diesmal mehr Gründe hinzufügte. Es ist nichts daraus geworden, weil ich die geforderten Unterlagen für den Vorabentscheid nicht einreichte, sondern ordnungsgemäß nach einer Erklärung der Rücknahme des Antrags weiter studierte.
Nun ist meine Befürchtung folgende: Laut dem Bafög-Gesetz muss man unverzüglich den Studiengang abbrechen, wenn einem Gründe bekannt sind, wegen welchen man den Studiengang abbrechen will. Diese Gründe kannte ich also nachweislich schon im letzten Wintersemester (bewiesen durch damaligen Vorabentscheid aufbewahrt in der Akte).
Das könnte vom jetzigen Bafög-Amt so ausgelegt werden, dass ich die Gründe bereits kannte, und mich nicht jedoch sofort exte. Damit hätte ich gegen die Verordnung verstoßen, und würde sofort meinen weiteren Bafög-Anspruch verlieren.
Und das wäre auch eine andere Aktenlage als zu dem Zeitpunkt, als mir das "verbindliche" Schreiben gegeben wurde.
Ich weiß nicht, wie dieser Antrag des Wintersemesters gewertet werden kann, ob sie ihn nun in ihrer Entscheidung berücksichtigen oder nicht,- diese Sorge veranlasste mich auch, überhaupt den Vorabentscheid zu stellen,- wie gesagt will mir das Bafög-Amt aber keinen Vorabentscheid ausstellen, da sie laut eigenen Aussagen einen Wechsel überhaupt nicht prüfen werden/können, weil diese Semester überhaupt gar nicht für sie zählen.

Auf der Bafög-Seite über Corona heißt es jedoch (Punkt 4.2.b) (konnte jedoch keinen Gesetzestext finden)
Für die nach § 7 Abs. 3 S. 1 bzw. S. 4 BAföG maßgebliche Fachsemestergrenze für den Fachrichtungswechsel („bis zum Beginn des vierten Fachsemesters" bzw. „bis zum Beginn des dritten Fachsemesters") bleiben die Fachsemester ohne Anrechnung, die tatsächlich pandemiebetroffen waren und für die ein pandemiebedingter Nachteilsausgleich gewährt wurde. Das heißt, dass der Fachrichtungswechsel um die Pandemiesemester „verschoben" vorgenommen werden darf bzw. auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss.

Wenn ich den festgedruckten Teil lese, klingt es für mich, dass man, auch bei Kenntnis des Grundes mit dem Fachrichtungswechsel, warten darf, und sich nicht unverzüglich exmatrikulieren muss oder dem Bafög-Amt Bescheid sagen soll.

Ich bedanke mich vielmals!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Ich teile deine Einschätzung und hätte wahrscheinlich die gleichen Sorgen. Aber ich würde die BAföG-Stelle jetzt auch nicht selbst mit der Nase auf die Thematik stoßen. Verbindlich wird dir keiner eine Sicherheit geben können. Damit wirst du wohl leben müssen, bis du einen Bescheid in der Hand hältst.

Was würde sich inhaltlich für dich verändern, wenn du verbindlich wüsstest, dass du doch keine Förderung erhältst?

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Tja, man müsste halt auch Ahnung von BAföG haben und nicht nur im Nebel rumstochern.

Zweiter Fachrichtungswechsel, Corona hin oder her, da braucht man eine Begründung, entweder Neigungsmangel oder Eignungsmangel.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Einen wichtigen oder unabweisbaren Grund braucht man auch beim ersten Fachrichtungswechsel. Erleichtert wird dies nur durch die widerlegbare Regelvermutung aus § 7 Abs.3 S.4 BAföG, die dann beim zweiten Fachrichtungswechsel nicht mehr greift.

Da der erste Fachrichtungswechsel der aktuellen BAföG-Stelle bereits bekannt war, als sie den zweiten Fachrichtungswechsel schriftlich zugebilligt haben, ging zumindest ich davon aus, dass ihnen die Begründung bisher ausreichte. Die geschilderte Befürchtung des Fragestellers besteht doch darin, ob die aktuelle BAföG-Stelle durch den Aktenversand und die erlangte Kenntnis über den bereits bei der anderen BAföG-Stelle gestellten und zurückgezogenen Antrag auf diesen zweiten Fachrichtungswechsel ihre Auffassung über das Ausreichen der Begründung ändern könnte.

Ich bin auch wenige Tage nach der letzten Erklärung noch kein BAföG-Dozent an der Verwaltungshochschule und immer offen für neues Wissen, Verbesserungen und konstruktive Kritik. Das hier ist ein Laienforum. Deine persönlichen Bewertungen über meine Personen kannst du dir auch in Zukunft an den Hals hängen.

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ja, da hat man einiges oder alles zu fürchten. :sad:

Sobald man weiß, dass man die alte Fachrichtung nicht mehr weiterstudieren will, hat man das sofort zu melden und nicht des Geldes wegen zu schweigen. Nun ist in den Akten schon der Wille zum 2. Wechsel festgehalten...

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