Hallo,
Ich studiere an einer privaten Hochschule und zahle dafür 450€ Studiengebühren im Monat. Mit meinem monatlichen Einkommen von ca. 500€ decke ich laut Gesetz diese Kosten, da Studiengebühren zu besonderen Leistungen/besonderen Kosten der Ausbildung zählen, die nicht durch den Bafög-Bedarfsatz gedeckt werden.
Daher möchte ich nun nach § 23 Abs. 5 BAföG einen Härtefallantrag stellen, wodurch ein weiterer Teil meines Einkommens anrechnungsfrei gestellt werden könnte und ich somit mehr als die monatliche Einkommensgrenze von 520€ verdienen darf, da wie schon gesagt mein Einkommen hauptsächlich in meine Studiengebühren fließt und daher nur mein Bedarfshöchstsatz (bei den Eltern wohnend) von 511€ +- monatlich zum Leben übrig bleibt.
Nun möchte ich einmal herausfinden, ob jemand sich mit so einem Fall auskennt bzw. ob vielleicht jemand so einen Härtefallantrag bereits gestellt hat und über dessen eigenen Fall und dessen Erfolgschancen berichten kann.
Vielen Dank schonmal an alle die sich damit auseinandersetzen.
-- Editiert von User am 22. Mai 2024 00:21
Bafög Härtefall Antrag für eigenes Einkommen wegen hohen Studiengebühren
22. Mai 2024
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Frage vom 22. Mai 2024 | 00:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Härtefall Antrag für eigenes Einkommen wegen hohen Studiengebühren
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#1
Antwort vom 22. Mai 2024 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (34078 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ja, das kannst du gern tun.ZitatDaher möchte ich nun nach § 23 Abs. 5 BAföG einen Härtefallantrag stellen, :
Es zählt dein Einzelfall, dein besonderer einzelne Fall, sicher nicht die Fälle, die andere kennen.
Identisch wird keiner sein.
Dann abwarten, was beschieden wird.
Mehr eigenes Einkommen ist dir nicht möglich?
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