Bafög Nachzahlung - Kein ALG II?

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Bafög Nachzahlung - Kein ALG II?

Hallo,

ich habe zum 01.04. mein Studium beendet. Zur Finanzierung des Studiums hatte ich Bafög erhalten. Da sich die Bearbeitung meines Antrags für das letzte Semester (01.10.2019 - 31.03.2020) ziemlich hingezogen hat, wurde mir mein Bafög erst im April nachgezahlt. Da ich nicht sofort einen Job gefunden habe, hatte ich ALG II beantragt. Eine Zahlung im April wurde allerdings abgelehnt, da ich ja durch Bafög erhebliches Einkommen gehabt hätte. Ich dachte zuerst das wäre ein Missverständnis aber auch nach meiner Erklärung dass die Zahlung sich auf das Halbjahr VOR dem Antrag auf ALG bezog, wurde mir mitgeteilt, dass es trotzdem als Einkommen zählen würde.

Das kann doch nicht stimmen, oder habe ich durch die Nachzahlung tatsächlich kein Anrecht auf ALG II?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Das kann doch nicht stimmen
Wenn Alg2 ab dem Monat April beantragt wurde, war die Ablehnung des JC korrekt.
Es gilt das Zuflussprinzip.
Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt.
Dieses BAföG-Einkommen als nicht privilegiertes Einkommen war deshalb anzurechnen.
Damit konntest du deinen Bedarf im Monat April decken und das JC brauchte nicht leisten.

Zitat (von Elr0nd):
da ich ja durch Bafög erhebliches Einkommen gehabt hätte.
Ja. Dein Pech war die sehr späte Nachzahlung des BAföG-Betrages, die aber das JC nicht zu vertreten hatte.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Absatz 3
https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---18.08.2016.pdf
unter 1.3.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Ohje, das darf doch nicht wahr sein :(

Ich musste mir aufgrund des späten Eingangs meiner Bafög Zahlung sogar Geld leihen und jetzt bekomme ich aufgrund des langsamen Amtes nicht mal ALG II?

Also erneut Geld leihen, das ich zurückzahlen muss.

Wo bleibt da nur die Gerechtigkeit...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Ohje, das darf doch nicht wahr sein
Doch, das ist wahr.
Zitat (von Elr0nd):
Wo bleibt da nur die Gerechtigkeit...
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit, es geht ums Recht und die Gesetzgebung. Im Gesetz steht nun mal, dass solches Einkommen auch, wenn es nachgezahlt wird, angerechnet wird.
Das ist seit ca. 15 Jahren schon so.
Leider wird dieses wichtige Sozialrecht/SGB II nicht in der Schule gelehrt.

Du bekommst ja Alg2, kommt eben drauf an, wie viel BAföG jetzt kam und wie hoch dein Bedarf ist.

Leider wirst du dich auch nur bei deiner langsamen BAföG- Stelle beschweren können, falls du die Verspätung nicht zu vertreten hattest. Ist aber mE auch *gratis und umsonst*---denn du bist ja nun fertig mit dem Studium.

Aus Interesse:
Hat dein BAföG-Antrag für die vorherigen Semester auch so lange gedauert? Mit Corona-Verzögerungen kann es vermutlich nichts zu tun haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Elr0nd:

In Deinem letzten Beitrag wurde die Ablehnung Deines ALG II Antrages noch mit Einkommen aus eBay Verkäufen und laufenden Geldgeschenken der Oma begründet. Was bitte stimmt denn jetzt?

Oder ist der BAföG-Zufluss nunmehr die Begründung für einen ablehnenden Widerspruchsbescheid?

Dein letzter Beitrag zu dieser Thematik wurde Ende Juli eröffnet. Da war von einer BAföG Nachzahlung noch mit keiner Silbe die Rede, was nahelegt, dass Du dem Jobcenter dieses Einkommen auch nicht selbst mitgeteilt hast, sondern die Erkenntnis woanders her stammt. Kann das sein?

Wenn Du hier ernsthafte Hilfe haben möchtest, dann ist es schon sinnvoll, den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen.

Wann wurde der ALG II Antrag gestellt?

Wurde der Antrag dahingehend begrenzt, dass dieser erst zu einem bestimmten Termin wirksam sein sollte?

Wann wurde der Antrag abgelehnt und mit welcher Begründung jetzt wirklich?

Wie hoch sind deine Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)?

Wie hoch war die BAföG Nachzahlung und wann war die Nachzahlung auf Deinem Konto?

Woher weiß das Jobcenter von der Nachzahlung?

Was ist aus den Zahlungen Deiner Oma geworden?

Hast Du gegen den damaligen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt? Wenn ja, dann hast Du jetzt den Widerspruchsbescheid erhalten? Von wann ist der Widerspruchsbescheid?

Wovon hast Du von April bis jetzt gelebt, bzw. wovon hast Du in der Zeit seit der vorletzten BAföG Zahlung bis dann zu der Nachzahlung gelebt?

Das wären mal so die wesentlichen Fragen. Danach kann man weiter sehen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Doppelposting gelöscht

-- Editiert von AxelK am 12.09.2020 19:53

-- Editiert von AxelK am 12.09.2020 19:53

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#6
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Elr0nd:

In Deinem letzten Beitrag wurde die Ablehnung Deines ALG II Antrages noch mit Einkommen aus eBay Verkäufen und laufenden Geldgeschenken der Oma begründet. Was bitte stimmt denn jetzt?

Oder ist der BAföG-Zufluss nunmehr die Begründung für einen ablehnenden Widerspruchsbescheid?

Dein letzter Beitrag zu dieser Thematik wurde Ende Juli eröffnet. Da war von einer BAföG Nachzahlung noch mit keiner Silbe die Rede, was nahelegt, dass Du dem Jobcenter dieses Einkommen auch nicht selbst mitgeteilt hast, sondern die Erkenntnis woanders her stammt. Kann das sein?

Wenn Du hier ernsthafte Hilfe haben möchtest, dann ist es schon sinnvoll, den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen.

Wann wurde der ALG II Antrag gestellt?

Wurde der Antrag dahingehend begrenzt, dass dieser erst zu einem bestimmten Termin wirksam sein sollte?

Wann wurde der Antrag abgelehnt und mit welcher Begründung jetzt wirklich?

Wie hoch sind deine Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)?

Wie hoch war die BAföG Nachzahlung und wann war die Nachzahlung auf Deinem Konto?

Woher weiß das Jobcenter von der Nachzahlung?

Was ist aus den Zahlungen Deiner Oma geworden?

Hast Du gegen den damaligen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt? Wenn ja, dann hast Du jetzt den Widerspruchsbescheid erhalten? Von wann ist der Widerspruchsbescheid?

Wovon hast Du von April bis jetzt gelebt, bzw. wovon hast Du in der Zeit seit der vorletzten BAföG Zahlung bis dann zu der Nachzahlung gelebt?

Das wären mal so die wesentlichen Fragen. Danach kann man weiter sehen.

Gruß,

Axel


Hallo,

ich hatte Ende April meinen Antrag auf ALG II gestellt, hatte dann entsprechendes Geld genehmigt bekommen und als ich aufgefordert wurde meine Kontoauszüge einzureichen kam eben die Thematik mit der Bafög Nachzahlung auf.
Die ebay Zahlungen und das Geld der Oma sind inzwischen vom Tisch, hatte ich nämlich inzwischen zurückbezahlen müssen.

Ich hatte ursprünglich Ende April einen Antrag in Stadt A gestellt, bin dann aber umgezogen und hatte im Juni in Stadt B erneut einen Antrag gestellt, diesen aber um die ersten beiden Monate verlängern lassen, für die ich in Stadt A den Antrag gestellt hatte.

Irgendwann erhielt ich dann ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich aufgrund der Bafög Nachzahlung für April das ALG II zurückbezahlen muss. Dazu habe ich mich dann schriftlich geäußert und erklärt dass das Bafög lediglich eine Nachzahlung war und ich mir zwischenzeitlich Geld leihen musste, also das Bafög Geld nie zur freien Verfügung hatte. Daraufhin erhielt ich Schreiben in denen mir mitgeteilt wurde, dass ich die kompletten 5 Monate danach das ALGII zurückzuzahlen habe.

Die Bafög Nachzahlung i.H.v. 5100€ ging am 30.04. ein.

Nun habe ich Gelegenheit einen Widerspruch einzulegen. Ich hatte allerdings schon mit der Widerspruchsstelle telefoniert und die sehen hier keine Möglichkeiten, da das Bafög Geld ja nach dem Gesetz als Einkommen gilt.

Aus meiner Sicht ist das menschlich allerdings überhaupt nicht nachvollziehbar.

Gelebt habe ich in der Zeit wo ich auf die Bafög Zahlung wartete (Oktober - April) von meinem Ersparten und geliehenem Geld von der Familie, welches ich natürlich auch zurückzahlen muss.

Ich frage mich, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt? Kann man den Förderungszeitpunkt bspw. um einen Monat verkürzen? Denn wenn ich erst im Mai den Antrag gestellt hätte, würde dieses Problem ja nicht existieren.
Ich habe meine Masterarbeit erst am 01. April abgegeben und exmatrikuliert wurde ich erst im Juni. Sind das ggf. Gründe, den Zeitraum zu verkürzen?

Ich muss übrigens auch noch dieses Jahr ca. 8.000€ Bafög tilgen (oder 10.000€ per Raten).

Oder seht ihr andere Möglichkeiten wie ich zumindest nur einen Teil des Geldes für die 6 Monate zwischen Abschluss und Jobeinstieg zurückzahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
...welches ich natürlich auch zurückzahlen muss.
Wer weiß beim JC von dem geliehenen Geld? Wann hast du die Oma-und Familien-Darlehensverträge vorgelegt mit entspr. Rückzahlungsmodalitäten?
Zitat (von Elr0nd):
Aus meiner Sicht ist das menschlich allerdings überhaupt nicht nachvollziehbar.
Der Gesetzgeber SGB II sieht das aus seiner Sicht. dIe W-Stelle kann auch nur aus Gesetzgeber-Sicht antworten.
Zitat (von Elr0nd):
Denn wenn ich erst im Mai den Antrag gestellt hätte,
Mit *hätte-hätte-wäre kann man jetzt nichts mehr reißen. Es WAR anders.
Zitat (von Elr0nd):
exmatrikuliert wurde ich erst im Juni. Sind das ggf. Gründe, den Zeitraum zu verkürzen?
Nein. Wann der Antrag abgegeben wurde, ist nicht relevant.
Du hattest ab Exmatrikulation grundsätzlichen Alg2-Anspruch.

Du hast dieses Jahr dein Studium beendet und musst noch dieses Jahr 8.000 BAFöG tilgen? Bist du sicher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Elr0nd):
...welches ich natürlich auch zurückzahlen muss.
Wer weiß beim JC von dem geliehenen Geld? Wann hast du die Oma-und Familien-Darlehensverträge vorgelegt mit entspr. Rückzahlungsmodalitäten?
Zitat (von Elr0nd):
Aus meiner Sicht ist das menschlich allerdings überhaupt nicht nachvollziehbar.
Der Gesetzgeber SGB II sieht das aus seiner Sicht. dIe W-Stelle kann auch nur aus Gesetzgeber-Sicht antworten.
Zitat (von Elr0nd):
Denn wenn ich erst im Mai den Antrag gestellt hätte,
Mit *hätte-hätte-wäre kann man jetzt nichts mehr reißen. Es WAR anders.
Zitat (von Elr0nd):
exmatrikuliert wurde ich erst im Juni. Sind das ggf. Gründe, den Zeitraum zu verkürzen?
Nein. Wann der Antrag abgegeben wurde, ist nicht relevant.
Du hattest ab Exmatrikulation grundsätzlichen Alg2-Anspruch.

Du hast dieses Jahr dein Studium beendet und musst noch dieses Jahr 8.000 BAFöG tilgen? Bist du sicher?


Von dem geliehenen Geld wissen die Sachbearbeiter, da ich mehrfach schriftlich darauf hingewiesen habe. Die Darlehensverträge wurden nie angefragt.

Okay, aber Exmatrikulation erfolgte ja eben erst im Juni. Dann hätte ich also für April und Mai eigentlich gar keinen Anspruch gehabt? Was bedeutet das nun in diesem Kontext?

Ja, habe meinen Master beendet und da ich meinen Bachelor schon 2016 beendet habe, wurde ich nun aufgefordert zu tilgen. Also ich könnte natürlich in Raten tilgen, bekomme aber gut 20% Nachlass wenn ich dieses Jahr noch auf ein mal tilge.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bitte nur ANTWORTEN.
Bitte NICHT zitieren.
Danke.
------------------------------------------

Zitat (von Elr0nd):
Von dem geliehenen Geld wissen die Sachbearbeiter,
Na und? Das hilft nicht.
Wenn man einen entspr. Vertrag mit Rückzahlungsmodalitäten gemacht hat--- dann kann man diesen Vertrag dem JC vorlegen, und die Prüfung und Berücksichtigung als DARLEHEN verlangen.
kurz: wenn du was willst, musst du dich drum kümmern/Nachweise erbringen.

Zitat (von Elr0nd):
Dann hätte ich also für April und Mai eigentlich gar keinen Anspruch gehabt?
Wieso eigentlich? Du hast BAFöG-Einkommen für mehrere Monate nachgezahlt bekommen, Zufluss war im April.
Also war dein soz.-hilfe-rechtlicher Bedarf für April und Mai und weitere Monate gedeckt.
Also hattest du keinen Alg2-Anspruch. Du konntest von den 5.100,- leben.

Zitat (von Elr0nd):
bekomme aber gut 20% Nachlass wenn ich dieses Jahr noch auf ein mal tilge.
Tja, dann tilge doch jetzt. Bist du nicht flüssig, dann bekommst du evtl. nochmals ein Darlehen aus der Familie?
Zitat (von Elr0nd):
Ich hatte allerdings schon mit der Widerspruchsstelle telefoniert
Und warum macht man das? Kannst du das verständlich begründen?

Wann muss der Widerspruch---schriftlich--- spätestens beim JC vorliegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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