Bafög Rückzahlung in einer Summe

26. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Bafög Rückzahlung in einer Summe

Hallo,

mir wurde per Brief angeboten mein Bafög in einer Summe zu tilgen gegen 21% Nachlass. Allerdings waren auf diesem Schreiben nur die Jahre bis 2018 aufgeführt, ich hatte meinen Master aber erst dieses Jahr abgeschlossen. Da meine Darlehenssumme das Maximum von 10.000€ übersteigt, liegt die tatsächlich zu tilgende Summe bei eben diesem Deckel.
Telefonisch wurde mir versichert, dass die Tilgung von 7.900€ das komplette Darlehen aller Jahre tilgen würde. Schriftlich bestätigte man mir dies allerdings nicht. Nun wollte ich mich mal erkundigen, ob es für das Amt möglich wäre die Jahre 2019 und 2020 dann noch mal separat einzufordern oder ist mit der Zahlung wirklich 100% sicher alles was bisher ausgezahlt wurde abgegolten?

Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Vertraust du dem Brief (mit den Rechtsgrundlagen) und der telefonischen Auskunft trotzdem nicht?

Zitat (von Elr0nd):
Schriftlich bestätigte man mir dies allerdings nicht.
Warum sollte das Amt das nochmal tun? Die gehen davon aus, dass ihre *Kunden* das Angebot verstehen.
Zitat (von Elr0nd):
Nun wollte ich mich mal erkundigen,
Da musst du das Amt wohl nochmal schriftlich fragen. Der Brief ist übrigens Standard.

Hast du noch nicht gegoogelt?
Ich habe das hier mit aktuellem Stand gefunden:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
https://getsurance.de/ratgeber/bafoeg-rueckzahlung/

Könntest du dieses Angebot überhaupt annehmen, d.h. in einer Summe alles tilgen, ohne dich gleich wieder bei Dritten zu verschulden?
Falls ja, ist die Antwort ganz einfach und alles übrige eine fast unterirdische Rechenaufgabe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, telefonischen Aussagen vertraue ich nicht mehr, da ich mit sowas schon öfters auf den Mund gefallen bin.

Und im Brief sind wie gesagt nicht die Jahre 2019 und 2020 aufgeführt..

Verstehen tue ich das Angebot sehr wohl, ich weiß nicht was du damit sagen willst...

Gegoogelt habe ich natürlich und auch dein Link gibt keine Antwort auf meine Frage,

Ja, ich könnte es selbst tilgen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Nein, telefonischen Aussagen vertraue ich nicht mehr, da ich mit sowas schon öfters auf den Mund gefallen bin.
Wie bitte?
Sorry, ich habe die Antwort auf deine Fragen in meinen Links gefunden, da ich ja den Brief an dich nicht lesen konnte.
Ich habe dort auch lesen können, warum in dem Standard-Angebotsbrief nichts von 2019 und 2020 steht.

Tja, was nun?
Darf man fragen, worin du nun Master bist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe den Text im Link gerade noch einmal gelesen. Ich finde dort keine Antwort auf meine Eingangsfrage:

Ist es für das Amt möglich die Jahre 2019 und 2020 dann noch mal separat einzufordern oder ist mit der Zahlung wirklich 100% sicher alles was bisher ausgezahlt wurde abgegolten?

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Das Problem an einem Link aus Juni 2017 ist, dass er die 8 Gesetzesänderungen, die das BAföG seitdem teilweise verändert haben, nicht berücksichtigt. Ob das maßgebend ist....keine Ahnung....ich bin auch kein BAföG-Experte, ich wollte es nur anmerken. Seriöse Quellen sind daher immer die aktuell gehaltenen Seiten der Ministerien, z.B. https://www.bafög.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php

Ob eine Forderung aus 2019 und 2020 noch nachkommen kann, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass ich einen Rabatt von 21% in jedem Fall annehmen und sofort tilgen würde.

-- Editiert von smogman am 28.12.2020 09:40

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