Hallo,
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wie sähe die rechtliche Lage in folgendem Fall aus:
XY bekommt Schüler-Bafög, verpasst aus gesundheitlichen Gründen (schwere Depressionen) einige Schulstunden. XY sucht Hilfe bei einem Hausarzt mit Bitte um vorübergehende Krankschreibung und Überweisung zu einem Therapeuten. Arzt weist XY ab mit der Behauptung, es bestünden keine Depressionen. (Diese bestanden zu dem Zeitpunkt seit mehreren Jahren, dies war auch beim vorherigen Hausarzt bekannt.) XY geht also mutlos wieder nach Hause. Das Bafög für die verpassten Schulstunden wird XY als Schulden in Rechnung gestellt.
Meiner Meinung nach wären diese Schulden komplett vermeidbar gewesen, hätte der Arzt verantwortungsvoller reagiert. Im Hinblick auf die Komplexität psychischer Erkrankungen, die sich erheblich auf die Fähigkeit des Betroffenen, alltägliche Dinge zu meistern, auswirken kann, ist davon auszugehen, dass XY tatsächlich nicht in der Lage war, am Unterricht teilzunehmen und mit seiner Bitte an den Arzt, ihm eine AU auszustellen, sein in der Situation Bestmöglichstes versucht hat, um die Schulden von vornherein abzuwenden.
Hier hat das medizinische System also klar versagt.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist es für XY einfach dumm gelaufen oder gibt es einen Weg, mittlerweile 8 Jahre später einen Erlass für diese Schulden zu beantragen? Könnte XY auch nach so langer Zeit eventuell den Arzt verklagen? Auf die Schulden hätte dies vermutlich keinen Einfluss, richtig? Auch wird es vermutlich an Beweisen mangeln, was meint ihr?
MfG
-- Editiert von lily702 am 17.01.2019 20:27
Bafög Schulden ungerechtfertigt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Dumm gelaufen.
Man hätte auch seinerzeit nichts erreichen können. Ein Arzt ist nicht verpflichtet, jemanden auf Zuruf krank zu schreiben. Sie schreiben von *einem* Hausarzt, nicht von Ihrem Hausarzt. Die Situation, dass irgendwelche Leute in Praxen hereingeschneit kommen und selbstgewählte /selbstgegoogelte Diagnosen zum Besten geben, um möglichst kurzfristig möglichst langfristig krankgeschrieben zu werden, kommt täglich vor. Und gerade bei psychischen Problemen ist eine sorgfältig Diagnosestellung notwendig . (Hätte der Schüler schon länger unter starken Depressionen gelitten, dann wäre dann wäre schon längst ein Besuch beim Facharzt erfolgt bzw angeraten gewesen.)
Wie auch immer, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Krankschreibung. Man muss im Zweifelsfalle dann eben zum Facharzt gehen oder halt zu einem anderen Arzt. Und nach acht Jahren ist da sowieso überhaupt gar nichts mehr zu machen.
ZitatDas Bafög für die verpassten Schulstunden wird XY als Schulden in Rechnung gestellt. :
Das wäre mir neu.
Es sei denn wir reden über Stunden im erheblichen Ausmaß.
ZitatArzt weist XY ab mit der Behauptung, es bestünden keine Depressionen. (Diese bestanden zu dem Zeitpunkt seit mehreren Jahren, dies war auch beim bekannt.) :
Und das obwohl man ihm die Akten des vorherigen Hausarztes vorgelegt hat?
Aber nach 8 Jahren dürften alle Ansprüche eh verjährt sein.
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Wie viele? Welchen Betrag machen die jetzt aus?Zitateinige Schulstunden. :
Danke für eure Antworten!
Es geht um einen Bekannten, daher weiß ich nicht genau, wieviele Stunden, aber der geforderte Betrag liegt bei ca. 600 Euro.
Er hatte den Arzt allerdings nicht nur um eine vorübergehende AU gebeten, sondern auch um eine Überweisung zum Facharzt. Beides wurde verweigert!
Allerdings dachte ich mir schon, dass nach so langer Zeit da keine Ansprüche mehr bestehen!
Grüße
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