Hallo!
Folgender Fall liegt vor:
Eine Person (23 Jahre), 3jährige kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, bei den Eltern wohnend erhält kein Bafög, da das Gehalt des Vaters (selbstständig) die Einkommensgrenze übersteigt.
Die Person studiert an einer FH Wirtschaftsingenieurwesen, welches nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Ausbildung steht.
Die Person hat freiwillig die Ausbildung aufgenommen und wurde während der ganzen 3 Jahre komplett von den Eltern finanziell unterstützt. Dabei war es für die Eltern nicht absehrbar, das die Person im Anschluss noch studieren würde.
Aus arbeitsmarkttechnischen Maßnahmen und aufgrund des eigenen Wunsches nach Weiterbildung hat sich die Person entschlossen zu studieren, wobei wie oben erwähnt die Ausbildung nicht auf das Studium aufbaut oder im Zusammenhang damit steht.
(Ausbildung: Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
Studium: Wirtschaftsingenieurwesen)
Die Eltern sind nicht bereit ihr Kind weiterhin zu unterstützen, da sie dies während der 1. Ausbildung schon getan haben und somit nicht mehr Unterhaltspflichtig sind.
Nun wohnt das Kind noch bei den Eltern hat aber Ausgaben für:
- Semestergebühren
- Bücher, Lehrmaterialien
- Versicherungen
- usw.
Würde es Sinn machen Bafög nach §36 zu beantragen (Vorrausleistung) bzw. würde sich die Sachlage ändern wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt?
MfG
Bafög Unterhaltspflicht Eltern
10. Dezember 2009
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Frage vom 10. Dezember 2009 | 14:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Unterhaltspflicht Eltern
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2009 | 16:49
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 777x hilfreich)
Würde es Sinn machen Bafög nach §36 zu beantragen (Vorrausleistung) bzw. würde sich die Sachlage ändern wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt?
Warum sollte sich die Sachlage ändern? Kind hat eine abgeschlossene Ausbildung und der Status ändert sich nicht mit dem Auszug in die eigenen 4 Wände.
Kind erhält doch sicherlich noch Kindergeld. Und das mit einem 400 Euro Job verbunden hilft schon mal eine ganze Ecke weiter.
gruß azrael
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