Kurze Zusammenfassung:
Schadenssumme knapp 10.000 Euro 09/02 bis 09/05 (2 J Schülerbafög, 1 J Studentenbafög)
Vermögen auf meinen Namen: ca. 13.000 Euro
2005 Datenabgleich... Nach Angabe meines Vermögens verging die Zeit, immer wieder wollten sie was anderes wissen und die letzte Frage, ein Vermögen ca. 7000 Euro welches meinem Vater gehört, aber auf meinen Namen lief (bin 83 geboren, Konto wurde 85 eröffnet), konnte ich nicht nachweisen, ich hatte keine Auszüge davon und die Bank auch Probleme ran zu kommen, weil diese in Konkurs ging und von einer anderen Bank aufgekauft wurde, da wurde wohl einiges umgestellt.
Dann wieder ewig nix gehört, bekam keinen Rückforderungsbescheid oder ähnliches, nein Dez 2006 gleich nen Brief von der Kripo, polizeiliche Vorladung. Darauf hab ich dann sofort nen Anwalt eingeschalten, auf den ich in diesem Forum aufmerksam wurde, der hat NUR Akteneinsicht gefordert und dafür gleich mal 350 Euro in Rechnung gestellt. Des wars, wieder warten und warten, ja jetzt Aug 2007 kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft "Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird gemäß § 154 d Satz 1 SPO vorläufig abgesehen."
Was soll denn jetzt des heißen? Dass die auch nix finden konnten so schnell?
Verjährt da dann wenigstens was? Suchen die weiter, wenn sie mal wieder Zeit für mich haben?
Bafög - Verfahren unklar
10. September 2007
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Frage vom 10. September 2007 | 16:51
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Bafög - Verfahren unklar
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#1
Antwort vom 10. September 2007 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (33720 Beiträge, 17559x hilfreich)
Hi,
tja, die StPO steht auch im Netz. Da las ich gerade, daß das Verfahren von der Klärung einer Vorfrage des bürgerlichen oder Verwaltungsrechtes abhängt. Wird die Frage geklärt, wird das Verfahren fortgesetzt, wird sie nicht geklärt, kann das Verfahren eingestellt werden. Spannend wäre hier ja, welche Frage da geklärt werden muß, aber ich bin ja kein Hellseher, nicht wahr...
Ach übrigens: Falsches Forum! Posten Sie das mal im Strafrecht, da kann man Ihnen sicher auch sagen, ob das jetzt die Verjährung unterbricht oder nicht.
Gruß vom mümmel
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