Bafög Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Krankheit

23. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nutzermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Krankheit

Hallo liebe Community

Mein Bafög Bewilligungszeitraum endet mit der regulären Zeugnisausgabe diesen Juli.
Durch meine Covid-Erkrankung konnte ich nicht an meinen schriftlichen Prüfungen teilnehmen, mündliche &praktische Prüfung habe ich bestanden.
Die Nachtprüfungen sind vom 20.09-24.09, meine Zweitausbildung kann ich bei bestehen noch antreten. Aufstiegsbafög kann ich aber erst mit vorweisen meines Abschlusszeugnisses beantragen, also anfang Oktober.

Bezogen auf § 15 Absatz 3 BAFöG habe ich meine Sachbearbeiterin telefonisch um einen Fortzahlung gebeten.

Diese teilte mir mit das dies nicht möglich sei. Begründet hat sie es wie folgt:
Bis zu den Nachprüfungen findet kein Unterricht statt, ich sitze sozusagen nur die Zeit ab.

Fast der ganze Zeitraum bis zu den Nachprüfungen sind ja auch Sommerferien 26.07.- 03.09.(Sachsen)

Steht mir wirklich keine Förderung über die reguläre Ausbildungsdauer zu?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Nutzermann):
Diese teilte mir mit das dies nicht möglich sei. Begründet hat sie es wie folgt:
Bis zu den Nachprüfungen findet kein Unterricht statt, ich sitze sozusagen nur die Zeit ab.
Klingt für mich als BAföG-Laie nicht stimmig. Schließlich ist sogar gesetzlich vorgegeben, dass die unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit förderfähig ist. Und selbst das erstmalige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung führt zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer.

Laut Gesetz wird über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet. Angemessen ist laut Verwaltungsvorschrift zum BAföG immer die Zeit der Überschreitung, die von einer zuständigen Stelle vorgeschrieben wird, z.B. als Voraussetzung für eine Wiederholungsprüfung. Das trifft doch hier alles genau zu.

Ich würde das auf jeden Fall schriftlich beantragen und versuchen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Nutzermann):
Bis zu den Nachprüfungen findet kein Unterricht statt, ich sitze sozusagen nur die Zeit ab.

Fast der ganze Zeitraum bis zu den Nachprüfungen sind ja auch Sommerferien 26.07.- 03.09.(Sachsen)

Konnte die Dame diese Meinung auch irgendwie mit §§ oder Rechtsprechung belegen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nutzermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir kommt das auch sehr komisch vor, ich denke mein Fehler war es nicht direkt den Schriftverkehr zu nutzen.
Nein, sie hat keine Paragraphen genannt. Sie hat mir aber einen Ferienjob empfohlen.

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Welche Schule besuchst du zur Zeit?
Bei welcher Schule gibt es nach den Ferien Nachprüfungen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nutzermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Berufsfachschule für Sozialwesen
Ausbildung zum Sozialassistent
Sachsen

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