Bafög Vorraussetzungen

10. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
angehender student
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Vorraussetzungen

Hi,

mich würd interessieren ob man bei einer Vorstrafe mit einer Einstellung der Bafög-Zahlungen (ggf. auch während des Studiums)
zu rechnen hätte

ps: all die anderen Vorraussetzungen, d.h. gute Noten, deutscher Staatsbürger, immer anwesend usw. wären gegeben




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 260x hilfreich)

Muß man denn bei der Beantragung des Bafög oder dessen Verlängerung ein Führungszeugnis vorlegen?
Wenn nicht, dann erfahren Die von Deiner Vorstrafe auch nichts. Probleme mit einer Vorstrafe kanns höchstens bei Staatsexamen (Jursiten, Lehrer usw.) geben.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Abend McNeubert,

ein Führungszeugnis muss man beim Bafög-Amt nicht vorlegen. Es reicht aus, wenn man den Antragsbogen ausfüllt. Dort wird auch nicht nach Vorstrafen o.ä. gefragt.

Viele Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goranus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
ein führungszeugnis zur rechtfertigung des bafägantrages ist schwachsinnig.
habe damals auch keines vorzeigen muessen und es wurde sicherlich auch keines angefordert und woanders eingesehen
mfg
goranus

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.425 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.