Hi,
mich würd interessieren ob man bei einer Vorstrafe mit einer Einstellung der Bafög-Zahlungen (ggf. auch während des Studiums)
zu rechnen hätte
ps: all die anderen Vorraussetzungen, d.h. gute Noten, deutscher Staatsbürger, immer anwesend usw. wären gegeben
Bafög Vorraussetzungen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Muß man denn bei der Beantragung des Bafög oder dessen Verlängerung ein Führungszeugnis vorlegen?
Wenn nicht, dann erfahren Die von Deiner Vorstrafe auch nichts. Probleme mit einer Vorstrafe kanns höchstens bei Staatsexamen (Jursiten, Lehrer usw.) geben.
Gruß
MCNeubert
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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Guten Abend McNeubert,
ein Führungszeugnis muss man beim Bafög-Amt nicht vorlegen. Es reicht aus, wenn man den Antragsbogen ausfüllt. Dort wird auch nicht nach Vorstrafen o.ä. gefragt.
Viele Grüße,
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hallo,
ein führungszeugnis zur rechtfertigung des bafägantrages ist schwachsinnig.
habe damals auch keines vorzeigen muessen und es wurde sicherlich auch keines angefordert und woanders eingesehen
mfg
goranus
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