Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?

14. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Studi2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?

Hallo,
ich habe vor 2 Jahren Bafög beantragt und dabei vergessen, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung auch zu dem Wertvermögen dazugerechnet wird. Deshalb lag ich 50 Euro über der Höchstgrenze. Meine Akte ging zum Staatsanwalt als dies festgestellt wurde, dann musste ich 660 Euro nachzahlen.
Jetzt habe ich die 660 Euro wieder bekommen, aber dafür auch einen Brief von der Polizei für eine Beschuldigten Befragung. Was mache ich jetzt am besten. Hingehen? Zeugnisverweigerungsrecht? Oder einfach alles zugeben?
Und besonders wichtig: was passiert im schlimmsten Fall? Bekomme ich einen Eintrag im Führungszeugnis?
Danke schonmal für die Antworten

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

die Frage gehört ins Strafrecht! Im Übrigen ist das unklar. Wenn Du die 660 Euro wiederbekommen hast, hast Du ja nichts zu Unrecht bekommen und demzufolge nichts zu befürchten, oder?
Ansonsten: Zu Polizeivorladungen muß man nicht hingehen. Was das Führungszeugnis anbelangt, hängt ein Eintrag von der verhängten Strafe ab.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.