Hallo,
ich habe vor 2 Jahren Bafög beantragt und dabei vergessen, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung auch zu dem Wertvermögen dazugerechnet wird. Deshalb lag ich 50 Euro über der Höchstgrenze. Meine Akte ging zum Staatsanwalt als dies festgestellt wurde, dann musste ich 660 Euro nachzahlen.
Jetzt habe ich die 660 Euro wieder bekommen, aber dafür auch einen Brief von der Polizei für eine Beschuldigten Befragung. Was mache ich jetzt am besten. Hingehen? Zeugnisverweigerungsrecht? Oder einfach alles zugeben?
Und besonders wichtig: was passiert im schlimmsten Fall? Bekomme ich einen Eintrag im Führungszeugnis?
Danke schonmal für die Antworten
Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?
14. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2005 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?
#1
Antwort vom 16. November 2005 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (34216 Beiträge, 17717x hilfreich)
Hi,
die Frage gehört ins Strafrecht! Im Übrigen ist das unklar. Wenn Du die 660 Euro wiederbekommen hast, hast Du ja nichts zu Unrecht bekommen und demzufolge nichts zu befürchten, oder?
Ansonsten: Zu Polizeivorladungen muß man nicht hingehen. Was das Führungszeugnis anbelangt, hängt ein Eintrag von der verhängten Strafe ab.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
295.802
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.