Hallo,
ich habe vor 2 Jahren Bafög beantragt und dabei vergessen, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung auch zu dem Wertvermögen dazugerechnet wird. Deshalb lag ich 50 Euro über der Höchstgrenze. Meine Akte ging zum Staatsanwalt als dies festgestellt wurde, dann musste ich 660 Euro nachzahlen.
Jetzt habe ich die 660 Euro wieder bekommen, aber dafür auch einen Brief von der Polizei für eine Beschuldigten Befragung. Was mache ich jetzt am besten. Hingehen? Zeugnisverweigerungsrecht? Oder einfach alles zugeben?
Und besonders wichtig: was passiert im schlimmsten Fall? Bekomme ich einen Eintrag im Führungszeugnis?
Danke schonmal für die Antworten
Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?
14. November 2005
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Frage vom 14. November 2005 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög - Zeugnisverweigerungsrecht?
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#1
Antwort vom 16. November 2005 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (33815 Beiträge, 17590x hilfreich)
Hi,
die Frage gehört ins Strafrecht! Im Übrigen ist das unklar. Wenn Du die 660 Euro wiederbekommen hast, hast Du ja nichts zu Unrecht bekommen und demzufolge nichts zu befürchten, oder?
Ansonsten: Zu Polizeivorladungen muß man nicht hingehen. Was das Führungszeugnis anbelangt, hängt ein Eintrag von der verhängten Strafe ab.
Gruß vom mümmel
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